Fahnenflucht - Welche Strafe droht

  • In meiner langjährigen Zeit als Grundwehrdienstleistender, hatte ich zwei Fälle von unerlaubt Abwesenden mitbekommen.
    Einer hat sich während der Grundausbildung aus dem Staub gemacht, Freitag nach Hause und am Montag war er nicht mehr da. Er wurde nach ca. einem Monat aufgefunden und abgeholt. Dann war er ne Woche da und war dann wieder 2 Wochen weg. Er bekam mit 21 Tagen die Höchststrafe im im "Cafe Viereck". Wie es strafrechtlich ausging, weiß ich nicht.


    Der andere war ein Hauptgefreiter SaZ, wie der Fall ausging weiß ich nicht mehr, ist ja schon fast 7 Jahre her.


    Auf jeden Fall ist es äußert dumm der Truppe fernzubleben. Als Wehrpflichtiger gibt es genug andere Möglichkeiten sich dem Dienst legal zu entziehen, wenn man keinen Bock auf die Bundeswehr hat.
    "Ich bin Kiffer" hat aber nicht als Ausrede gereicht um ausgemustert zu werden. Derjenige hat dann halt keine Waffe in die Hand bekommen und durfte bei den Schießübungen immer den Schreiber spielen.


    Aber warum man als SaZ nicht zum Dienst erscheint, verstehe ich überhaupt nicht.

    Dr. strg. c. Guttenberg

  • Zitat

    Original geschrieben von Lipfit2000
    In meiner langjährigen Zeit als Grundwehrdienstleistender,


    9 Monate sind lange Jahre? :D

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Auch wenn folgende Bemerkung sicher irgendwo auf einer der vielen Seiten schon fiel: Er hätte jederzeit einen Zivildienstantrag (auch noch nach Antritt des Grundwehrdienstes) stellen können. DAS war auf jeden Fall keine Lösung.

    Die Vorsicht stellt der List sich klug entgegen. - J. W. v. Goethe

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