Fahnenflucht - Welche Strafe droht

  • Es wirkt deswegen merkwürdig, weil damit einem unzivilisierten Vorgang ein zivilisiertes Gesicht gegeben werden soll. Krieg und Menschenwürde stehen sich nunmal ziemlich unversöhnlich gegenüber.


    Nichtsdestotrotz machen solche Regelungen - wenn sie denn befolgt werden - insofern Sinn, als daß damit zumindest ein Mindestmaß an Rücksicht und Menschlichkeit ggü. Zivilisten, Verwundeten und Gefangenen geübt wird und ja auch nicht jede kriegerische Handlung einen Angriffskrieg darstellen muß.

  • @ masteruser


    Nein, ein richterlicher Beschluß ist nicht erforderlich und auch muß keine Gefahr im Verzug sein.


    Sollte erkennbar sein, daß sich der betreffende Soldat zu Hause aufhält (erkennbar z.b. an Fernsehgeräuschen oder Licht in der Wohnung) stellen wir ein Amtshilfeersuchen (dauert ca. 5 Minuten) und holen die Polizei, die dann den eigenmächtig Abwesenden aus der Wohnung holt. Es geht hier ja um eine Wehrstaftat und nicht um ein Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit.


    Sollte Gefahr im Verzug sein (z.b. will der EA ins Ausland absetzen, sind diese Maßnahmen auch ohne Polizei zulässig)

  • Zitat

    Original geschrieben von GumpyOM


    Sollte Gefahr im Verzug sein (z.b. will der EA ins Ausland absetzen, sind diese Maßnahmen auch ohne Polizei zulässig)


    Zeige mir bitte, wo das steht! ;)

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Re: Fahnenflucht - Welche Strafe droht


    Zitat

    Original geschrieben von fieselschweif
    tellte sich heraus, dass er Fahnenflucht begangen hat
    und nun scheinbar quer durch Deutschland reist, um nicht entdeckt zu werden.


    @ fieselschweif
    Gibt es denn mal ein Update in diesem "Krimi"?

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Update


    Nein, leider nichts wirklich neues. Das einzigste was ich noch erfahren habe ist,
    dass er von seiner Familie gedeckt und auch finanziell unterstützt wird.


    Das trägt natürlich nicht gerade dazu bei, unentdeckt zu bleiben...

    «Some say that we have at least thought of a new way of introducing him. But we haven't. It's The Stig!»

  • Re: Update


    Zitat

    Original geschrieben von fieselschweif
    Das trägt natürlich nicht gerade dazu bei, unentdeckt zu bleiben...


    Das trägt wohl eher nicht dazu bei, die Situation zu lösen... Was denken sich solche Eltern denn? Soll der Sohn jetzt bis zur Verjährung undercover wohnen? :confused: :rolleyes:

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Es ist in jedem Fall völlig absurd.


    Ich habe auch noch nie verstanden warum in militärischen Konflikten immer ein Unterschied zwischen Soldaten und der Zivilbevölkerung gemacht wird. Es geht immer um Menschen, die gerne leben möchten.


    Für mich ist das wirklich ein völlig krankens, absurdes Theater wenn man irgendwelche Spielregeln für das Töten von Menschen erläßt.


    Nunja es ist ja nunmal so, dass ein abgeschossener Pilot am Fallschirm immernoch eine Bedrohung darstellt/ (-en kann) und das erschießen eines solchen ist ja sozusagen "Notwehr". So sehe ich das zumindest und das ist auch die einzige Erklärung die ich für solche Gesetze finde.

  • Ein abgeschossener Pilot in feindlichem Gelände stellt keine militärische Gefahr mehr dar. Zumindest keine nennenswerte.


    Aus diesem Grunde gilt er nach dem Aufgriff durch den gegnerischen Staat als Kriegsgefangener. Für Kriegsgefangene gelten bestimmte Regeln (Unterkunft, Strafarbeit, Nahrung) um ihnen zumindest ein Weiterleben zu ermöglichen.
    Nur weil jemand Soldat ist und sich für sein Land in einem Krieg befindet, muss er doch nicht sinnlos abgeschlachtet werden?


    Was den Abwesenden Kameraden angeht: Ich kenne die Beweggründe nicht, aber das Verhalten ist absolut dumm. Und wenn die Familie ihn unterstützt, dann machen sie sich damite evt. einen Haufen Ärger!


    MfG

  • @ marlborolights


    Im Bereich der Bundeswehr ist dies mit dem UZwGBw (Unmittelbares Zwanggesetz der Bundeswehr) §5,6,7 (Personenüberprüfung, vorläufige Beschlagnahme, voräufige Festnahme) abgedeckt,
    im Zivilen handeln wir nach §127 der StPO (Strafprozessordnung) auch bekannt als "Jedermann-Paragraph". Dieser ist - zugebenermaßen - etwas dünn, aber reicht um solche Aktionen durchzusetzen.


    Andernfalls sprechen wir eine Festnahme nach §21 WDO (Wehrdisziplinarordnung) aus, mit der Begründung, daß die Aufrechterhaltung der Disziplin dies rechtfertigt. Auch dünn - ich weiß - bis jetzt gab es aber noch nie rechtliche Probleme damit.


    Noch mal was allgemeines: Er sollte sich innerhalb des besagten 1 Monats stellen, dann ist die Strafe nicht allzu hoch und kann nötigenfalls nachgedient werden. Wenn seine Verwandten ihn verstecken und dies nachweisbar ist (Kontoabrechnungen, wissentliche Falschaussage gegenüber der Polizei (nicht gegenüber uns - wir haben da keine Grundlagen)), wird in jedem Fall auch Strafanzeige wegen Beihilfe zur Verdeckung einer Straftat gestellt.

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