Fahnenflucht - Welche Strafe droht

  • Du hast Recht, es gibt Situationen wo die Tötung zweckmäßig und auch in der Verhältnismäßigkeit angemessen sein kann, von daher war diese Formulierung sachlich unrichtig und vor allem - was ich anhand deiner Beispiele jetzt auch sehe - zu global formuliert.


    Den Kern meiner Aussage verändert das allerdings nicht: zealot und Crashman argumentieren anhand faktischer Zwänge, ich sage eben, daß diese dennoch keine Ausnahmen zulassen und bei Zuwiderhandlung eben als Verbrechen zu sehen sind und bestraft werden müssen und die Frage dabei war ja, ob es zulässig ist, insofern wäre die Formulierung "zweckmäßig" durch "zulässig" zu ersetzen und wir befinden uns dann in einem sehr viel enger gesteckten Feld in dem man dann wirklich nur noch über Notwehr, klassische Kriegshandlungen, den finalen Rettungsschuß (BTW: was mißfällt dir an dem Begriff?) etc. diskutiert. ;)


    Moralisch und juristisch zulässig kann die Tötung eines Menschen also aus meiner Sicht nur in einem sehr (!) eng gesteckten Feld der Verteidigung sein (Angriffskriege sind völkerrechtswidrig und unser Grundgesetz verbietet sie, finale Rettungsschüsse sind Notwehr- oder Nothilfehandlungen [und wurden nur - unter größten politischen Zweifeln - in manche Polizeigesetze integriert, da der Polizist ja hoheitlich tätig wird aber in Abwesenheit einer solchen Regelung "nur" als Privatmann handeln könnte und damit alle Konsequenzen auch zu tragen hätte], klassische Notwehrsituationen sowieso).

  • Vielleicht kann ich hier mal was zu Aufklärung beitragen.


    Ich BIN Feldjäger seit 5 Jahren und habe in dieser Zeit schon sehr viele Nachforschungen und Abholung von eigenmächtig Abwesenden durchgeführt.


    1. Es gibt keine Todesstrafe bei der Bundeswehr, weder im Frieden noch im Verteidigungsfall. Auch wird so etwas nicht ausgebildet oder gar daran gedacht. Wir leben in einem Rechtsstaat und als polizeiähnliche Behörde halten wir diesen aufrecht und treten ihn nicht mit Füssen.


    2. Die Strafen sind mit 5 (Fahnenflucht) bzw. 3 Jahre so hoch gegriffen, um auch eine abschreckende Wirkung im Verteidigungsfall zu haben.


    3. In 99% der Fälle geht die Sache nicht vor Gericht, sondern wird vom Disziplinarvorgesetzten in Eigenregie gelöst. Dies bedeutet im schlimmsten Fall 21 Tage Haft oder Pfändung eines Monatsgehalts.


    4. Mit einer ebenso großen Wahrscheinlichkeit wird er dann auch entlassen, denn eine wirkliche Dienstmotivation ist nicht mehr zu erwarten. Und auch wenn das nicht geschieht, eine Untauglichkeitseinstufung zu erreichen ist kein Problem.


    5. Unsere Befugnisse in der Bundeswehr sind der Polizei ebenbürtig, im Zivilleben eingeschränkt. Aber wo diese Befugnisse eingeschränkt sind arbeiten wir mit der Polizei zusammen, um Vorgehen zu können. Türen eintreten ist uns z.b. verboten, das macht dan die Polizei.


    BTW: Er sollte sich stellen und wegen privater Probleme ein Antrag auf Ausscheiden aus dem Dienst stellen. Im ersten Jahr klappt dies eigentlich problemlos. Andere Alternative: wenn er zweimal durch einen Laufbahnlehrgang fällt, wird der wegen Untauglichkeit sowieso entlassen (z.b. UL1, UL2, FAL1, FAL2, FwLg, OAL1, OAL2)

  • 5. Unsere Befugnisse in der Bundeswehr sind der Polizei ebenbürtig, im Zivilleben eingeschränkt. Aber wo diese Befugnisse eingeschränkt sind arbeiten wir mit der Polizei zusammen, um Vorgehen zu können. Türen eintreten ist uns z.b. verboten, das macht dan die Polizei.
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    Aber dies ginge doch erst nach einem richterlichen Beschluss (das zwangsweise Betreten der Wohnung) oder sehe ich das falsch?

    Hostel 2 ist Brutal ;
    3 Stunden Helene Fischer ist menschenverachtend!

  • Bei Gefahr im Verzug geht das auch sofort ;)

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • Zitat

    Original geschrieben von mastaplan2k2
    Auch durfte ich erleben, dass mitten in der Nacht ( oder ganz früh am Morgen ) irgendwelche "Spiesse" und deren Stuffz auftauchten u. ihre "Flüchtigen" vom Dienstkommande abholten und sie kamen wirklich von fast überall her ( Bayern, Nordsee, Ost-Deutschland ) :eek: und ihr könnt mir glauben, dass sie nicht wirklich begeistert davon waren halb durch Deutschland zu fahren um jemanden abzuholen :D .


    Jau,
    solch eine Aktion durfte ich auch mal mitmachen.Kurz vor Berlin haben die Einen aufgegriffen und ich durfte dann spätabends den Flüchtigen und zudem noch Suizidgefährdeten abholen.Auf der mehrstündigen Rückfahrt sprach er kein Wort.Zwei Tage später war er allerdings wieder geflüchtet... :) Der Kollege trieb es wirklich ganz schlimm. :eek:


    Die Feldjäger durchsuchen das gesamte Umfeld des Flüchtigen und statten den Freunden/Bekannten auch Besuche ab. ;)

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel


  • Naja, Du verwechselst da wohl "abgeschossene Piloten die zur eigenen Rettung am Fallschirm hängen" und Fallschirmjager die zur Erfüllung eines Auftrages abspringen.


    Klar kann auf diese (Fallschirmjäger)geschossen werden.


    Die Genfer Konvention ist ein Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde.
    Wo hast Du denn gelesen, das auf die "Fallschirmjäger" nicht geschossen werden darf?

  • Ich mag mich täuschen, aber ich glaube es ist folgendermassen:


    a) Fallschirmjäger


    Sie nutzen grüne Schirme und auf diese darf wohl geschossen werden. Obwohl ich auch da gehört habe, dass das Feuer erst in Bodennähe eröffnet werden darf.


    b) abgeschossene Piloten


    Sie haben weiße Schirme und dürften nicht erschossen/abgeschossen werden. Werden sie aufgegriffen gelten sie als Kriegsgefangene.


    MfG

  • Es ist in jedem Fall völlig absurd.


    Ich habe auch noch nie verstanden warum in militärischen Konflikten immer ein Unterschied zwischen Soldaten und der Zivilbevölkerung gemacht wird. Es geht immer um Menschen, die gerne leben möchten.


    Für mich ist das wirklich ein völlig krankens, absurdes Theater wenn man irgendwelche Spielregeln für das Töten von Menschen erläßt.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Nunja, es sind schon alles Menschen.


    Aber Soldaten sind eben Kombattanten die sich in einem Konflikt gegenüberstehen und wissen, dass sie verwundet oder getötet werden können. Sie führen diesen Krieg.


    Die Zivilbevölkerung ist unbewaffnet und an Kampfhandlungen nicht beteiligt. Um sie vor Übergriffen (gegen die Sie sich ja nicht wehren kann) zu schützen, wurden gewisse Regeln erlassen.
    Dies soll unnötiges Leid vorbeugen. Ebenso gibt es auch eine Landkriegsordnung, die besagt wie mit Kriegsgefangenen umgegangen werden soll.


    Eben weil diese auch Menschen sind, sollen sie menschenwürdig behandelt werden.



    MfG

  • Schon klar. Aber so wirklich krieg' ich das trotzdem nicht auf die Reihe. Selbst wenn es - was unwahrscheinlich ist - in der Praxis so gehandhabt würde wie die Theorie die Spielregeln festlegt... es kommt mir trotzdem völlig absurd vor.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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