Fahnenflucht - Welche Strafe droht

  • Die Feldjäger sind in vielen Bereichen auf die Zusammenarbeit mit der Polizei angewiesen. Wie weit ihre Befugnisse innerhalb der Bundeswehr gefasst sind, weiß ich nicht - im zivilen Leben haben sie keine der Polizei vergleichbaren Befugnisse.


    Das ganze ist sicher kein Spaß mehr, aber die Bundeswehr unterliegt der ordentlichen Gerichtsbarkeit und keinem Militärgericht o.ä. und insofern erwartet ihn eben nichts anderes, als einen zivilen Straftäter auch.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    und insofern erwartet ihn eben nichts anderes, als einen zivilen Straftäter auch.


    Aber die dürfen, wie die Polizei auch "Widerstand brechen". Und dann immer die Frage, was ist angemessen? Und Fahnenflüchtige einfangen machen die besonders "gerne", da kann es dann schonmal zu emotionalem Handeln kommen. ;)

  • Erst mal danke für die zahlreichen Antworten... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Crashman
    Mal ehrlich: Wie blöd muss man eigentlich sein?


    Das hab ich mich auch gleich gefragt, jeder normal denkende Mensch
    kann sich doch ausmalen was passiert, zumal er ja beim Bund war und die "Spielregeln" kennt, aber naja... :rolleyes:


    Er will scheinbar heut abend wieder abreisen, Ziel unbekannt. Ma schaun wie lange er das durchhält,
    zumal das ja echt nix wird mit irgendwo sesshaft werden in absehbarer Zeit...


    Kann ihm ja den Rat mit auf den Weg geben, er soll sich noch im ersten Monat zurückmelden (Danke @ Carsten ;) ),
    dann wirds nicht ganz so hart...


    ..wobei ich nicht wissen will, wie da intern mit "Heimkehrern" umgesprungen wird...


    Gruß,
    Jonas

    «Some say that we have at least thought of a new way of introducing him. But we haven't. It's The Stig!»

  • Zitat

    Original geschrieben von fieselschweif
    ..wobei ich nicht wissen will, wie da intern mit "Heimkehrern" umgesprungen wird...


    Gruß,
    Jonas


    Ich hatte während der Grundausbildung einen auf der Stube, der sich auch nach einer Woche entschlossen hatte, dem Verein den Rücken zu kehren.
    Zwei Tage später war er wieder da, die Kameraden Feldjäger waren flink. Zwei Tage später wieder abgehauen.
    Eine Woche später war er dann wohl wieder da, jedoch hat er dann wohl einige Zeit im Cafe Viereck verbracht. Ziemlich ungemütlich dort, kann man nicht wirklich empfehlen.
    Danach dürfte es wohl eine Verurteilung gegeben haben - wir haben nichts mehr von ihm gehört.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    wir haben nichts mehr von ihm gehört.


    Standrechtlich erschossen? Oh, oh, da herrschen aber noch rauhe Sitten ... :D

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Die Feldjäger sind in vielen Bereichen auf die Zusammenarbeit mit der Polizei angewiesen. Wie weit ihre Befugnisse innerhalb der Bundeswehr gefasst sind, weiß ich nicht - im zivilen Leben haben sie keine der Polizei vergleichbaren Befugnisse.


    Das ganze ist sicher kein Spaß mehr, aber die Bundeswehr unterliegt der ordentlichen Gerichtsbarkeit und keinem Militärgericht o.ä. und insofern erwartet ihn eben nichts anderes, als einen zivilen Straftäter auch.


    Stimmt so nicht, ihn erwartet zusätzlich zu einem zivilen Prozess auch noch eine Strafe innerhalb der Bundeswehr, ich glaube bis zu 4 Wochen Bau sind erlaubt.



    An der Grenze ist natürlich nicht Schluß, ich war ja früher selber bei den Feldjägern, man arbeitet mit Interpol zusammen, wir haben seinerzeit sogar jemanden in Ungarn aufgegriffen. Besonders brisant, er war einer von uns.


    Ansonsten haben wir jeden bekommen, den wir gesucht haben. Es erfolgt eine unmittelbare Zusammenarbeit mit der Polizei, man schätzt und respektiert sich, zumindest war das seinerzeit bei uns in Münster/Westfalen so.


    Am Anfang ist man übrigens "eigenmächtig abwesend", nicht fahnenflüchtig!


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Am Anfang ist man übrigens "eigenmächtig abwesend", nicht fahnenflüchtig!


    Wie sieht es aus mit Helfern (Freundin) und Wissenden (Threadersteller:D); werden Sie strafrechtlich belangt?

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Stimmt so nicht, ihn erwartet zusätzlich zu einem zivilen Prozess auch noch eine Strafe innerhalb der Bundeswehr, ich glaube bis zu 4 Wochen Bau sind erlaubt.


    Arrest bei der Bundeswehr darf doch keinen Strafcharakter haben, sondern soll nur die soldatische Bereitschaft fördern, oder? :D

  • Einmal im Detail:


    §15 WStG - Eigenmächtig Abwesend


    Vorsätzliches oder fahrlässiges Fernbleiben von der Truppe/Dienststelle für länger als 3 volle Kalendertage (zählt also erst ab dem nächsten Tag 0:00 Uhr).


    --> bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe



    §16 WStG - Fahnenflucht
    Eigenmächtiges Fernbleiben von der Truppe/Dienststelle um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst zu entziehen.


    --> Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe


    Stellt sich der Flüchtige innerhalb eines Monats und ist er bereit seinem Wehrdienst nachzukommen beschränkt sich die Strafe auf 3 Jahre Freiheitsstrafe


    Wer sich an einer Straftat beteiligt oder dazu anstiftet, kann nach §30 StGB nach den Richtlinien des Versuchs eines Verbrechens verurteilt werden.
    Nach §27 StGB kann man auch für die vorsätzliche Beihilfe zu einer Strafttat (in diesem Fall §15 o. §16 WStG) bestraft werden.


    Es ist also auch für beteiligte Vorsicht geboten. Wer den Flüchtigen unterstützt und eine Aufgreifung zu verhindern versucht, kann ebenso bestraft werden.



    MfG


    PS: Je früher er sich freiwillig meldet, desto milder wird ein Richter urteilen!

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