Fahnenflucht - Welche Strafe droht

  • Wenn du dich in einem Gefecht befindest, besteht einfach nicht die Möglichkeit 2 Leute abzustellen, die einem Fahnenflüchtigen hinterherlaufen um ihn dann in Gewahrsam zu nehmen.
    Eher besteht die Gefahr, dass auch die 2 Leute dann weg sind. Das endet in enormen Auflösungserscheinungen.


    Was soll man in dieser Situation als militärischer Führer tun?


    Eigentlich hast du ja Recht. Natürlich ist das in unserem Rechtsstaat und auch nach unseren Wertevorstellungen ein Fall für den Richter.



    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von Crashman
    Was soll man in dieser Situation als militärischer Führer tun?


    Deine Antwort: die Verfassung und die Grundrechte mißachten?


    Aber wir drehen uns im Kreis und die skizzierte Situation ist fiktiv - im Gegensatz zu den Grundsätzen unserer Verfassung. ;)


    Ich verstehe den Grundsatz deines Einwandes, nämlich daß es eben Sachzwänge und Umstände geben könnte, unter denen normale Verfahren nur erschwert möglich sind - aber auch solche Situationen lassen die Aushöhlung oder Mißachtung unseres Grundgesetzes nicht zu, darum geht es mir. ;)

  • Das ist ein interessanter Sachverhalt.
    §2 (2) GG ist für Soldaten im Verteidigungsfall eingeschränkt. Rein rechtlich erscheint die Situation gar nicht so klar.


    Ich glaube aber schon, dass es ein Kriegsverbrechen ist.



    Aber versetze du dich bitte auch einmal in die Situation (die so fiktiv gar nicht sein muss).


    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von Crashman
    Das ist ein interessanter Sachverhalt.
    §2 (2) GG ist für Soldaten im Verteidigungsfall eingeschränkt.


    Wo hast du das her? Für Soldaten sind manche Grundrechte eingeschränkt, allerdings betrifft das eher die freie Meinungsäußerung, das Versammlungsrecht usw. (Art. 17a GG) ...


    Aber tut mir leid, es ist irrelevant, ob und wie ich mich in diese Situation versetze, wichtig ist alleine, wie sich die Verfassung und der Gesetzgeber dazu positioniert hat. Das ist genauso, wie wenn du die Eltern eines ermordeten Kindes zur Todesstrafe befragst: die Antwort ist nachvollziehbar und menschlich, aber irrelevant. Strafe zielt bei uns nicht auf Rache ab.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Warum sollte das nicht möglich sein? Die Todesstrafe ist abgeschafft, ohne wenn und aber und ohne Hintertür, daran gibt es nichts zu rütteln und das ist gut so, von daher gibt es da auch gar keine Diskussionsgrundlage. ;)


    Auch wenn es immer mehr Off-Topic wird: Sieh dir mal den Artikel 21 der Hessischen Landesverfassung an. ;)
    Damit kann man immernoch Leute zum staunen bringen :)


    Gruß,
    Alexander

  • Zitat

    Original geschrieben von real_proximus
    Auch wenn es immer mehr Off-Topic wird: Sieh dir mal den Artikel 21 der Hessischen Landesverfassung an. ;)
    Damit kann man immernoch Leute zum staunen bringen :)


    Aber wenn man schnell hinterherschiebt, daß Bundesrecht Landesrecht bricht und dieser Artikel damit Schall und Rauch ist, dann verfliegt die Verwunderung darüber auch wieder, oder? ;)


    Es hatten übrigens einige Länder die Todesstrafe in ihren Landesverfassungen, in Bayern wurde sie 1998 abgeschafft usw. - aber diese Bestimmungen waren und sind gegenstandslos.


    Aber um zum Thema zurückzukommen: der Strafrahmen für den Kandidaten aus dem Eröffnungsposting wurde ja erörtert und die jetzt diskutierten Möglichkeiten gehören nicht dazu. ;)

  • Ist doch völlig egal ob nun off-topic oder nicht.


    Die Römer hatten den Spruch "inter arma silent leges" (unter den Waffen schweigen die Gesetze)(Quelle: wikipedia)
    Natürlich steht das so in keinem Gesetz (oder ich habs grad einfach nicht gefunden), aber du kannst sicher sein, dass im Kriegsfall bestimmte Sachen einfach anders ablaufen. Und wenn der Offizier noch 5 min hat um seine Aufgabe zu vollenden und irgendeiner nicht mitmachen will und alles blockiert wird er ihm bestimmt nicht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen...

  • Das Recht auf Körperliche Unversehrtheit ist durch §17 (4) Soldatengesetz tatsächlich eingeschränkt. Jedoch bezieht sich das doch mehr auf Ärztliche Eingriffe.


    Im Endeffekt ist beschriebener Sachverhalt vor dem Gesetz Mord oder zumindest Totschlag. Interessant wäre noch, ob die Haager Landkriegsordnung Aussagen zu diesem Sachverhalt trifft.


    Soviel zumindest zum "Soll".



    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von zealot
    Ist doch völlig egal ob nun off-topic oder nicht.


    Die Römer hatten den Spruch "inter arma silent leges" (unter den Waffen schweigen die Gesetze)(Quelle: wikipedia)
    Natürlich steht das so in keinem Gesetz (oder ich habs grad einfach nicht gefunden), aber du kannst sicher sein, dass im Kriegsfall bestimmte Sachen einfach anders ablaufen. Und wenn der Offizier noch 5 min hat um seine Aufgabe zu vollenden und irgendeiner nicht mitmachen will und alles blockiert wird er ihm bestimmt nicht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen...



    Wie Andi schon sagte, es gibt Gesetze und diese müßen eingehalten werden!


    Ob man dies in extremen Situationen auch tut, ist eine andere Sache.


    Laut Genfer Konvention ist es beispielsweise verboten, auf Fallschirmjäger zu schiessen, wären sie am Schirm in der Luft hängen.
    Meinst du, feindliche Soldaten würden wirklich darauf warten, bis diese gelandet sind?


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    ...Zweckmäßig kann die Tötung von Menschen niemals sein.


    Da wir ja sowieso schon weit OT sind, hake ich da mal ein. Wenn man unter zweckmäßig einzig die Erfüllung eines Zwecks versteht, sind Tötungen meist zweckmäßig. Wenn ich will, dass der neue Freund meiner Ex-Freundin sie nicht mehr anpackt und ich ihn töte, habe ich mein Ziel erreicht. Der Tötende verfolgt immer einen Zweck und erreicht diesen meist; wenn dieser auch nur sei, den anderen in der Sekunde zum Schweigen zu bringen.


    Wenn man allerdings so etwas wie Verhältnismäßigkeit der Mittel anlegt, sieht es natürlich anders aus. Worüber sich in diesem Zusammenhang trefflich streiten lässt ist der "finale Rettungsschuss" (schreib ich in Klammern, da dies zwar der offizielle Begriff ist, ich ihn aber nicht sehr schätze).
    Wo imho eindeutig jede Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit gewahrt ist, ist die klassische Selbstverteidigung.

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