Hi,
solange du den Führerschein nur abgibst, darfst du immer noch mit dem Mofa fahren. Fürs Mofa brauchst du nur eine Prüfbescheinigung! Du gibst aber nur deine Führerschein(e) ab.
MfG
UHT
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Hi,
solange du den Führerschein nur abgibst, darfst du immer noch mit dem Mofa fahren. Fürs Mofa brauchst du nur eine Prüfbescheinigung! Du gibst aber nur deine Führerschein(e) ab.
MfG
UHT
Ähm nein, wie auch schon geschrieben wurde wird das in dem Dir demnächst zukommenden Brief alles drinstehen.
Die wollen Dich für eine bestimmte Zeit von der Straße haben das heißt deswegen ja auch Fahrverbot.
Und auch ein Mofa fährt egal ob Prüfbescheinigung oder nicht.
Schließlich sollen die Leute die evtl. untauglich zum führen von Kraftfahrzeugen während des Entzuges nachdenken und nicht anderweitig durch die Gegend rasen auch wenn das mit der Mofa schwer wird.
Gruß
CH
P.S. Darfst ja auch nicht besoffen Mofa fahren mit der Begründung:
"Brauche ja nur ne Betriebserlaubnis und keinen Führerschein..."
Dir wird die Fahrerlaubnis für einen bestimmten Zeitraum entzogen.
Der Führerschein ist ja nur eine bildliche Darstellung der körperlich nicht existierenden Fahrerlaubnis. (Nicht verwechseln!)
In dem Moment, wo du ein Fahrverbot auferlegt bekommst, schließt dieses alle Klassen ein, für die du jemals eine Prüfung abgelegt hast.
Also auch die Mofa-Bescheinigung.
Du darfst weiterhin maximal zulassungsfreihe Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen gesamtgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h fahren.
Fährst du dennoch Mofa, machst du dich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Du könntest natürlich Glück haben, daß die Polizeibeamten dies nicht merken, aber ein Fahrerlaubnisentzug wird in den Datenbanken der Polizei vermerkt und fällt bei einem Datenabgleich auf!
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von BLADES
aloha!
wenn ich mich recht entsinne, ist doch der mofa- führerschein kein echter führerschein oder? soweit ich weiß war/ist das doch nur einen betriebserlaubnis?!?!? sicher bin ich mir nicht, aber ein kumpel von mir ist damals auch ohne pappe mofa gefahren (lappen weg wg. alk.) ob das allerdings erlaubt war...;)
bye
BLADES
Fahrverbot ist Fahrverbot, egal was man für ein Kraftfahrzeug bewegt. Ob es 200 km/h oder nur 25 km/h schnell ist spielt keine Rolle. Betriebserlaubnis hat jedes Kraftfahrzeug, nur haben Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h (neuerdings nur noch 45 km/h) keinen Fahrzeugschein oder auch -brief, weswegen man die Betriebserlaubnis mitführen muss.
Gruß,
Xian
ZitatOriginal geschrieben von Xian
...weswegen man die Betriebserlaubnis mitführen muss.
Gruß,
Xian
Wobei eine Betriebserlaubnis nur das Betreiben allgemein dieses Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt, aber noch lange nichts über die Berechtigung zum Führen desselben aussagt.
Früher, bevor es eine vorgeschriebene Prüfung für das Mofa gab, durfte man auch nach einem Fahrverbot / einem Führerscheinentzug mit dem Mofa weiterfahren. Diese Zeiten sind aber vorbei!
Jetzt ist Radfahren angesagt.
ZitatOriginal geschrieben von Legoman
In dem Moment, wo du ein Fahrverbot auferlegt bekommst, schließt dieses alle Klassen ein, für die du jemals eine Prüfung abgelegt hast.[/B]
Und was ist mit der Motorisierte Rollstuhl?
cu Floh;)
ZitatOriginal geschrieben von EyesKiller
Und was ist mit der Motorisierte Rollstuhl?
cu Floh;)
Der auch. Wenn er schneller als 6km/h ist. ist ja auch eine eigene Klasse im Führerschein.
Mfg
Deswegen habe ich das geschrieben. Müsste er jetzt auf der Krücken, wenn der kein "normales" Rollstuhl hat?
cu Floh;)
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