Neben Ausbildung ein gewerbe?

  • Ja, aber 400,- Euro + das Einkommen aus der Ausbildung, und das wahrscheinlich als Single ohne Kind...?
    Denke, da stehst du nur minimal besser da, als wenn du nur Ausbildungsgehalt bekommst, oder täusch ich mich da?

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • ich glaub schon, die 400€ werden pauschal mit 2% versteuert von deinem AG, du zahlst keine Steuern drauf. Das Ausbildunsgehalt läuft wie sonst auch. Macht bei mir einen Unterschied von 400€ pro Monat...

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Ich dachte, du hast ein Einkommen von 400,- Euro, das pauschal besteuert wird. Wenn nun aber das Einkommen steigt, z.B. wegen des Ausbildungsgehaltes, musst du doch dein Gesamteinkommen versteuern, also nichts mit 2%.
    Dann musste in der Steuertabelle schauen, und dieser Betrag wird dann vom Gesamteinkommen abgezogen.
    Sonst würde das ganze doch keinen Sinn machen? Dann such ich mir sechs 400,- Euro Jobs, und verdien mehr als die meisten deutschen...?! :confused: (im übersitzten Sinne; ich weiß, dass das zeitlich wohl kaum machbar ist).

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    - Dieter Nuhr

  • ne, hab einen Hauptarbeitsplatz, der ist normal versteuert mit Klasse1, da ich ledig und kinderlos bin (glaub ich zumindest..;)). Alles weitere läuft auf 400€-Basis, d.h. in der Summe der Nebentätigkeit darf ich nicht mehr verdienen als 400€. Diese maximal 400€ werden dann mit 2% pauschal versteuert...

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  • Zitat

    Original geschrieben von DJane Bluna
    Du kannst aber Dein Gewerbe z.B. über Deine Eltern laufen lassen bis Du fertig bist mit Deiner Ausbildung.


    Viel Glück!


    Dann müsste er sich ja anstellen lassen, und auf Lohnsteuerklasse VI wäre auch nicht so toll. Und bei einem Nachtrag auf die erste Lohnsteuerkarte müsster er sich erst rech an seinen Arbeitgeber wenden.


    Ich denke es kommt darauf an ob im Ausbildungsvertrag steht das Nebenjobs genehmigungspflichtig sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    Sprich mit deinem Chef, argumentiere mit der "schweren Steuerlast" und die durch die Selbstständigkeit herbeigeführte Entlasung, und du wirst kaum Probleme haben. Aber dennoch unbedingt schriftlich bestätigen lassen.


    mhh kannst mir das mal genauer erklären? was für eine schwere steuerlast???




    Das über meine Eltern laufen lassen is nich, Darum geht es ja, meine eltern bekommen kein gewerbe (private gründe) Darum will ich ja meinen Vater einstellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maffi
    mhh kannst mir das mal genauer erklären? was für eine schwere steuerlast???

    Maffi: "Chef, darf ich ein Nebengewerbe aufmachen?"
    Chef: "Warum?
    Maffi: "Weil es uns doch allen soooo schlecht geht - die Steuerlast ist so hoch und ich würd mir gern was dazu verdienen."
    Chef: "Und was ist mit Deiner Ausbildung? Wenn Du hier nicht sauber mitarbeitest, fällst Du durch Du die Prüfung!"
    Maffi: "Ich pack das schon, werde bestimmt keine schlechten Noten aus der Berufsschule mitbringen."
    Chef: "Das rate ich Dir, denn wenn die erste 4 kommt, werde ich Dir das Gewerbe verbieten."
    Maffi: "Und wenn ich das dann trotzdem weiterführe?"
    Chef: "Dann spendier ich Dir einen Platz in der Warteschlange beim Arbeitsamt..."
    Maffi: "Aber, aber..."


    to be continued...

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Wenn du Selbstständiger bist (wie wahrscheinlich viele hier) hast du die Möglichkeit, Wertgegenstände für dein Unternehmen abzuschreiben.
    Z.B. Papier, PC, z.T. Auto, usw...

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    - Dieter Nuhr

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