ZitatOriginal geschrieben von Axelchen
Ich vermute mal, daß das dort auch gilt. ...
Grundsätzlich ist dies zu verneinen, da die Bubble-Männeken damals in den FAQ vermerkt hatten, daß man bei VVL die SoKo behält. Siehe mein Beitrag im thread "Verlängerung O2 Genion Duo BSW (alt)". Allerdings kennt man ja die Bubble-Männeken und ihre Auffassung von vertragskonformen Verhalten, weswegen ich es für schwierig halte, sie zur Beibehaltung dieses speziellen Rahmenvertrages bei aktiver VVL zu bewegen.
Gruß
muli