Hallo,
ich bin kein "Neu-Geplagter". Mein Meisl-Fall reicht ins Jahr 2003 zurück. Doch leider lassen mich die Brüder nicht in Ruhe und so bin ich auf der Suche nach Artgleichen Fällen.
Ich habe mal ein Mobiltelefon bei dem Anbieter aus Passau bestellen wollen bzw. bestellt.
Bei dem Versuch einer Bestellung wurde der Bestellvorgang vom Server abgebrochen bevor ich die Bestellung bestätigen konnte. (Abbruch bei Eingabe der Kreditkarteninformation).
Habe dann einige Tage später den Vorgang wiederholt und die Bestellung hat dann geklappt - allerdings per Nachnahme.
Eine Woche später kommt der Postbote und bringt mir das bestellte Handy. Bezahle auch brav per Nachnahme und bin glücklich.
Einige Tage später klingelt der Postbote und will mir ein Handy per Nachnahme bringen. Verwirrt??? Ich auch. Lasse das Päckchen zurück gehen und schreibe freundlich eine eMail an Meisl, das dies woll ein Irrtum war.
Die Zeit vergeht und eines Tages bekomme ich eine Mahnung über nicht bezahlte Gebühren der Rücksendung...... Mail - Mahnung - Mail - Mahnung usw.
Das Spiel ging das bis Frühjahr 2005, jetzt liegt die Sache beim Amtsgericht.
Hat jemand solch einen Fall schon gehabt oder kennt einen ????
Brauche hier Hilfe.
Würde mich über Antworten freuen...
Viele Grüße
bauschi