Hilfe zu Meisl gesucht: Hat jemand diesen Fall schon gehabt

  • Denken - drücken - sprechen


    @ Garfield007:
    Zerbrich' Dir mal nicht wegen mir Deinen hochintelligenten Kopf - mit Deinem Troll-Geschreibe kommt Du hier - Gott sei Dank - nicht allzu weit.


    Nur so viel: Dich als Steuerzahler hat's jedenfalls keinen müden Cent gekostet.


    @ Steinie: Gut erkannt! ;)


    @ the rest: Nicht bangemachen lassen von solchem Troll-Geschreibe á la Garfield007 - am Ende der Schlacht werden die Toten gezählt... (pflegte mal ein Chef zu mir zu sagen - damit hat er Recht).

  • zibaertle 70 und steinie


    Forum heißt auch andere Meinungen akzeptieren! Aber euer zurückbellen zeigt mir, dass ich getroffen habe.


    Steinie Was ist ein eigener Nickname? Ich habe mich angemeldet und einen Nickname angegeben. Wo ist das Problem?

  • Zitat

    Original geschrieben von Garfield007
      zibaertle 70 und steinie


    Forum heißt auch andere Meinungen akzeptieren! Aber euer zurückbellen zeigt mir, dass ich getroffen habe.


    Steinie Was ist ein eigener Nickname? Ich habe mich angemeldet und einen Nickname angegeben. Wo ist das Problem?


    Ja ne is klar. Dann troll Dich mal weiter. Und morgen dann viel Spass in der Schule :D Für mich ist das Gespräch mit Dir damit beendet. Sofern man überhaupt davon sprechen kann/konnte.

  • @ Garfield007:
    Keine Bange, zurückbellen werde ich sicherlich nicht - meine Energie kann ich sicherlich besser einsetzen. Ich möchte es nur als Klarstellung für andere User zu verstehen wissen, damit diese Deinen Unfug besser einzuschätzen wissen können.


    Nur soviel:
    Es scheint nur, als würdest Du die ganze Geschichte nicht verstehen (wollen). Oder aber, Du findest Menschen, die anderswo schon rechtkräftig in ähnlichen Fällen verurteilt worden sind, gaaanz toll. :D


    Meinungen anderer kann ich sehr wohl akzeptieren - gut wäre jedoch, wenn Deine (zumindest etwas) mehr Tiefgang aufweisen würden und nicht nur auf irgendwelchen Unterstellungen beruhen (Zitate aus Deinem ersten Posting erspare ich mir).

  • Versandkosten bei Teillieferungen


    @ zibaertle70


    Zitat

    nach Rücksprache mit dem Justitiar meiner Behörde


    Wo bitte ist da die Unterstellung. Das hast Du selbst geschrieben. Und ich weiss nicht, ob es Dein Arbeitgeber toll findet, dass Du wegen 9,- EUR den Justitiar von seiner eigentlichen Arbeit abhälst und das auch noch in Foren veröffentlichst.
    Darüber solltest Du Dir schon mal Gedanken machen.
    Und ob es immer sinnvoll ist, Gerichte wegen solcher Minibeträge zu beschäftigen, ist meines erachtens fraglich. Eine Teilschuld trifft Dich auch. Denn wenn in den AGB nichts zu Versandkosten bzw. Versandkosten bei Teillieferungen steht, hättest Du nachfragen müssen. Da liegt das Versäumnis ganz klar auf Deiner Seite.


    @ steinie


    Zitat

    Ja ne is klar. Dann troll Dich mal weiter. Und morgen dann viel Spass in der Schule Für mich ist das Gespräch mit Dir damit beendet. Sofern man überhaupt davon sprechen kann/konnte.


    Das "Gespräch" hast Du angefangen!

  • @ Garfield 007:


    Zitat

    Und ich weiss nicht, ob es Dein Arbeitgeber toll findet, dass Du wegen 9,- EUR den Justitiar von seiner eigentlichen Arbeit abhälst...


    Kannst Du Dir vorstellen, dass man einen Kollegen auch vor Arbeitsbeginn trifft und sich dann auch noch mit ihm unterhält? Ja? Das freut mich!


    Zitat

    Und ob es immer sinnvoll ist, Gerichte wegen solcher Minibeträge zu beschäftigen, ist meines erachtens fraglich.


    Genau - Du sprichst mir aus der Seele. Lies Dir doch bitte nochmals meine o.g. Postings durch - vielleicht erkennst Du dann, wer hier was zuerst gemacht hast.


    Zitat

    Eine Teilschuld trifft Dich auch. Denn wenn in den AGB nichts zu Versandkosten bzw. Versandkosten bei Teillieferungen steht, hättest Du nachfragen müssen. Da liegt das Versäumnis ganz klar auf Deiner Seite.


    Lies Dir doch bitte die von mir genannten Rechtsquellen durch - sehe als Deine Hausaufgabe für morgen an (das mit den Rechtssquellen durchlesen hast Du doch sicherlich noch nicht gemacht - ansonsten hättest Du diesen Unfug nicht geschrieben, oder?!).


    Damit Du's mit den Hausaufgaben einfacher hast, hier nochmals die Rechtsgrundlagen: § 312c Abs.1 BGB i.V.m. Art. 240 EGBGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Informationspflichtverordnung. Falls Du noch Fragen zu Deinen Hausaufgaben hast, dann melde Dich doch einfach - aber nicht gleich aufgeben, probier's einfach erst einmal selber - dann ist das Erfolgserlebnis gleich viel größer. :D

  • zibaertle70
    Bitte nicht falsch verstehen! Ich bin ganz auf deiner Seite, dass man sich gegen Meisls Machenschaften wehren soll. Aber dein Brief/Email an WISO ist vermutlich wegen der geringen Schadenssumme nicht so "schlagkräftig". Du hättest vielleicht konkret die anderen Fälle mit Namen/Adressen (natürlich mit deren Einverständnis) nennen müssen.
    Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass WISO wegen einer Streiterei um 9 Euro Porto aktiv wird.

  • @ demichve:
    Klar hast Du recht, wenn Du auf den geringen Streitwert anspielst - ich hatte aber auch geschrieben, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt.


    Ich möchte erst einmal abwarten, ob überhaupt seitens der WISO-Redaktion Interesse besteht - das ist ja in der heutigen Zeit der "Reizüberflutung" in der Medienwelt nicht unbedingt sicher.
    Auch habe ich die URL zum Forum bewußt angegeben, damit sich die Damen und Herren Redakteure selbst einmal ein Bild machen können. Durch rumgooglen werden diese aber sehr schnell merken, dass es sich bei meinem Einzelfall nur um die Spitze des Eisberges handelt... (wieviel Prozent liegen noch mal bei Eisbergen unter Wasser? :rolleyes: )

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