Baum fällen - Welche Auflagen müssen beachtet werden?

  • Hallo!
    Ich hab da mal ne kleine Frage!
    Ich wills mal so formulieren:
    Ein Bekannter hat erfahren, dass der Vermieter seines Grundstücks eine Schwarzkiefer fällen (oder abtragen, egal wie, auf jeden Fall soll das Ding raus) lassen will, weil sie vielleicht bei einem Sturm auf das Haus fallen könnte. Ausserdem wäre ja dann der Garten grösser.
    Weitere Details: Der Baum steht da schon ca 24 Jahre udn ist dem entsprechend gross (Fast schon grösser wie das 2stöckige Haus auf dem Grundstück).


    Nun meine Frage:
    Welche Auflagen gibt es dafür von der Gemeinde? Was muss beachtet werden?
    Hab gehört, dass Bäume ab einem gewissen Alter und Grösse unter Denkmalschutz stehen. Und dass Bäume über einer gewissen Grösse nur gegen neue Bäume einer gewissen Grösse ersetzt werden müssen.


    Weiss da jemand bescheid?
    Ich hab mir gedacht, ich frag hier mal nach, vielleicht könnt Ihr mir sagen, was ich meinem Bekannten sagen soll! Oder soll ich mein Bekannter doch mal auf die Gemeinde schicken?


    Vielen Dank schon mal und viele Grüsse!
    Basstom

    I have gone to find myself. If I return before I come back please keep me here!

  • Hallo !


    Der Vermieter / Grundstücksinhaber muß auf jeden Fall bei der Stadt / Gemeinde erst eine Genehmigung einholen !


    Gartenbaufirmen nehmen teilweise für das Fällen / Abtragen eines Baumes bis zu 4.500 € incl . Entsorgung !


    Gruß
    Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Moin,


    hier kann nur die Gemeinde selbst Aufschluss geben, ob es eine Baumschutzsatzung gibt, Bepflanzungen beibehalten werden müssen, etc..
    Wenn der Baum wirklich weg soll, kann das Gutachten eines Försters o. ä. hilfreich sein, das das Gefährdungspotenzial des Baums bestätigt.


    Willi

  • Zitat

    Original geschrieben von WilliW
    hier kann nur die Gemeinde selbst Aufschluss geben,


    Eben. Ergänzend lesen: Klick


    Grüße, Öle

    Mit Grüßen ...

  • Vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten/Reaktionen!!


    Damit kann man doch schon was anfangen ;)


    Eine Frage noch:
    Wie schaut es mit der Arbeitssicherheit aus? Was muss berücksichtigt werden? Ist Helmpflicht bei den Arbeitern nötig (auch wenn der Baum nur Stück für Stück abgetragen wird)? Muss ein Kran bemüht werden oder reicht eine Leiter auch?


    Wenn ich mehr erfahre, wie es um die Sache steht, werde ich es posten!!


    Vielen Dank nochmals!


    Basstom

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  • Moin,


    wenn Du als Privatmann einen Baum fällst, darfst Du Dich auch auf den Ast setzen, den Du gerade absägst.
    Das fällt dann unter Freizeitunfall ;)
    Plättest Du beim Fällen ein Wohnhaus, musst Du Dir u. U. grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen.
    Wie Du "sicher" fällst, bleibt Dir überlassen.
    Beauftragst Du einen "Profi", greifen dessen Vorschriften der Berufsgenossenschaft, die von denen der Hobbysäger doch stark abweichen.


    Willi

  • Hallo!


    Da weder ich geschweige denn mein Bekannter vorhaben, den Baum selber zu fällen (wir würden eher noch einen dazu pflanzen! Ist einfach zu schade, wenn grosse Bäume gefällt werden! Ich bin kein Öko, dafür fahr ich zu gerne Auto :D aber um grosse Bäume tuts mir dann schon leid), werden wir mal schauen, ob die angeheuerte Truppe da alles richtig macht!


    Vielen Dank nochmals für die schnelle Antwort!


    Schönes WE noch,
    Basstom

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  • Hallo!


    Nur zur Ergänzung und zum Abschluss: der Baum ist wech, wurde umgeschniten. Erst Ast für Ast von unten weg, bis dem Fäller (denn ein Förster oder wie die Berufsbezeichnung genau heisst, war das bestimmt nicht!) die Leiter zu kurz wurde. Dann hat er ca. bei der Hälfte vom Baumstamm eingekerbt und den oberen Teil umgeschnitten, nachdem er ein Seil im oberen Teil anbrachte, an dem der Spitz von Helfern in die richtige Richtung gezogen wurde (das wäre bei der richtigen Kerbe-Technik nicht nötig gewesen, soviel verstehe ich von Schwerkraft, hab oft genug gegen sie verloren :p ) Dann wurde der Spitz zerlegt, der restliche Stamm abgesägt und das ganze abtranspoertiert.


    Zur Genehmigung: Es ist tatsächlich so, dass es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. In der hier betroffenen braucht man nur eine Genehmigung, wenn der Baum im Grundstück (also auf der Gemeinde, ich nehme an Bauamt) eingetragen ist. Da das hier nicht der Fall war, wars also egal.


    Zur Jahreszeit: Fällt keine Bäume im Sommer!! Da stehen die Dinger meistens voll im Saft, dem entsprechend ist der Stamm weich und harzt wie Sau! Zum zersägen der unteren Stamm-Hälfte waren 2 neue (!) Kettensägen-Ketten notwendig!! Der Wurzelstock ist aber immernoch dirnnen, der ist noch viel feuchter.
    Weiterer Minuspunkt bei einer Fällung im Sommer: Das Holz muss mindstens 3 (!) Jare trockengelagert werden, bis es richtig bernnbar ist. Weil der Baum eben so im Saft steht, muss das ganze erst mal trocken werden! Wird wohl noch einiges dauern...


    Naja, nicht mein Problem ;)


    So viel dazu!
    Viele Grüsse und eine gute Nacht,
    Basstom

    I have gone to find myself. If I return before I come back please keep me here!

  • Moin!


    Das Thema trifft sich gut!


    Bei meiner Oma stirbt die riesen Kastanie (hat nicht mehr überall Blätter und die Blätter die sie hat sind fast alle immer gelb).
    Meine Oma will die nun gerne loswerden bevor irgendwas passiert ( :rolleyes: :D ).
    Eine professionelle Firma mir der Fällung (?) zu beauftragen wäre ja sicher sehr teuer (wie hier ja auch schon zu lesen war).
    Ein Bekannter von mir meinte dass man "einen Baum fällen" dem THW oder der Feuerwehr als Übung vorschlagen könnte und dann wäre es kostenlos. Ich persönlich halte das doch für Unsinn. Oder kann man sowas wirklich machen? :confused:


    Gruß
    Leif aka Daydreamer

    Wenn der Flirt ein Spiel mit dem Feuer ist, dann ist die Hochzeit eine fahrlässige Brandstiftung!

  • Das geht.
    Haben meine eltern vor ein paar Jahren auch gemacht, als da ein Baum raus musste. Natürlich nicht die 112 anrufen, sondern die normale Postnummer der Örtlichen Feuerwehr. Sollte normalerweise im Telefonbuch stehen.
    Die machen dann eine Übung draus. Kostet normalerweise nix, oder etwas wörtlich genommenes "Trinkgeld" die Männer wollen nach der Übung ja wieder aufgetankt werden :)


    Einfach mal da anrufen und Fragen.

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