Re: Re: Frage zu Urlaubsanspruch bei Abschließen der Ausbildung
ZitatOriginal geschrieben von nutellatoast
Dein Kollege hat Recht. Wenn das Arbeitsverhältnis über die erste Hälfte des Kalendarjahres andauer, entsteht der volle Urlaubsanspruch, d.h. in deinem Fall 30 Tage. Allerdings kannst du dann nicht noch zusätzlich Urlaub bei einem eventuell nachfolgenden Arbeitgeber einfordern (Anschluß von Doppelansprüchen oder so ähnlich).
Noch ein bißchen umständlicher formuliert findet sich das im Bundesurlaubgsgesetz (BUrlG).
Gruß,
Martin
Ah das ist super, wär nur gut wenn ich das jetzt schwarz auf weiß hätte, also irgendwas glaubwürdiges. Ne Page mit § oder sowas.