Frage zu Urlaubsanspruch bei Abschließen der Ausbildung

  • Re: Re: Frage zu Urlaubsanspruch bei Abschließen der Ausbildung


    Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Dein Kollege hat Recht. Wenn das Arbeitsverhältnis über die erste Hälfte des Kalendarjahres andauer, entsteht der volle Urlaubsanspruch, d.h. in deinem Fall 30 Tage. Allerdings kannst du dann nicht noch zusätzlich Urlaub bei einem eventuell nachfolgenden Arbeitgeber einfordern (Anschluß von Doppelansprüchen oder so ähnlich).


    Noch ein bißchen umständlicher formuliert findet sich das im Bundesurlaubgsgesetz (BUrlG).


    Gruß,
    Martin


    Ah das ist super, wär nur gut wenn ich das jetzt schwarz auf weiß hätte, also irgendwas glaubwürdiges. Ne Page mit § oder sowas.

  • Re: Re: Re: Frage zu Urlaubsanspruch bei Abschließen der Ausbildung


    Zitat

    Original geschrieben von Homer2002
    Ah das ist super, wär nur gut wenn ich das jetzt schwarz auf weiß hätte, also irgendwas glaubwürdiges. Ne Page mit § oder sowas.


    Sorry, aber abgesehen davon, dass Johnny B. bereits Auszüge aus dem entsprechenden Gesetzestext gepostet hat, wäre ein wenig Eigeninitiative angebracht! :mad:

  • Hier der Link:


    So schwer ist das doch nicht?


    Aber die §§ 4+5 musst Du dann schon noch selber lesen, so wie es bereits gepostet wurde.


    Und schau Dir auch mal § 7 an, Dein AG muss Dir nicht 30 Tage am Stück gewähren.


    CH

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