Jemand verkauft T300

  • Hallo,


    Ich habe in einem Zeitungsinserat gesehen, dass ein T300 für 250 Euro verkauft wird. Es soll silbern sein, und kein deutsch können. Ausserdem soll der Verkäufer keinen Kaufbeleg dafür haben (habe nur mit Mutter von dem Verk. telefoniert).


    Da kann doch wohl was nicht stimmen, oder irre ich mich da? Ich meine, wenn man es abkaufen würde, hätte man ja keine Garantie und wer weiß woher das Telefon stammt. Ein Kaufvertrag würde da den Käufer (mich) dann auch nicht besonders absichern, oder?


    Was denkt Ihr darüber ?

  • Du hast keine Garantie, weißt nicht, wo das Teil herkommt, und ein Kaufvertrag sichert Dich allenfalls vor rechtlichen Schwierigkeiten ab, da Dir der Verkäufer hiermit zusichert, daß ihm das Gerät gehört und er es veräußern darf.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Du hast keine Garantie,


    Das ist so nicht richtig. Es gibt ne Werksgarantie auf die Geräte und zwar ab Produktionsdatum. Damit gehen zwar evtl. ein paarWochen verloren, aber das ist bei so einem jungfräulichen Gerät zu verkraften.
    Die Garantie läuft mind. 12 Monate, ob die auch auf 24 Monate durch den rechtlich geänderten Rahmen verlängert wird, weiss ich nicht.
    Wär aber auch zu klären (wenn die echten Kaufbelege vorliegen würden) und das Gerät z.B. auf Thailand stammen würde, wie da die Garantiezeiten sind. Könnt sein, das du da auch nur 12 Monate hast, also wär es kein Verlust!


    Hab aber bisher noch nie Probleme bei nem Garantiefall ohne Papiere gehabt.
    Es macht sich aber gut, wenn du einen privaten Kaufvertrag abschließt (mit eingetragener IMEI). Damit st für dich der Besitz des Gerätes gesichert und durch den Verkäufer genehmigt.
    Sollte an dem Gerät doch was faul sein, kannst du nachweisen woher das Gerät stammt und könntest so notfalls den Vorbesitzer haftbar machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von TigErEntE
    Hab aber bisher noch nie Probleme bei nem Garantiefall ohne Papiere gehabt.


    Kann ich bestätigen. Bei meinem in 2001 gekauften R520m sagte man mir im SP beim SW-Update, daß ohne Papiere die Produktionswoche + 52 Wochen als Garantiezeitraum genommen werden. Wenn ich es später gekauft habe, bräuchte ich für kostenlose Updates/Reparaturen eine Rechnung.


    Aber zum Thema:
    Ohne Original-Rechnung würde ich persönlich weder Handy noch PDA oder andere Sachen kaufen, wenn ich den Verkäufer nicht persönlich kenne. Wer weiß, von welchem Laster das Zeug gefallen ist. Ein Kaufvertrag schützt mich da auch nicht vor Ärger und event. Verlust des Gerätes wegen Beschlagnahme.
    Daß das Teil "kein deutsch kann", ist nicht das Problem. Sofern auf EMMA II ein entsprechendes SW-Modul vorhanden ist (Europa 2?), kann ein SP das ändern.


    Gruß vom Lowlander

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