2ter umtausch!wann anderes handy?

  • Das stimmt, es muss 2x der selbe fehler sein!
    ist das nicht der fall, so kann der händler rein aus kulanz entscheiden ob er es dir umtauscht bzw auszahlt oder nicht. du hast also keinerlei recht auf umtausch oder auszahlung. sollte der selbe fehler ein drittes mal auftauchen, dann darfst du dein recht in anspruch nehmen.


    es gibt allerdings viele händler, die ziemlich kulant handeln. sei freundlich und verhandel am besten mit einem chef, dann geht das bestimmt :)


    weist ja, der kunde der am lautesten schreit, bekommt auch (fast immer) was er will... traurig aber wahr...

    Rechtschreibfehler schenk ich euch ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Gismo
    ...weist ja, der kunde der am lautesten schreit, bekommt auch (fast immer) was er will... traurig aber wahr...


    bei uns nicht ganz ;) macht mir ein Kunde stunk und pocht auf ein Recht, das nicht da is, schalt ich ggf. auch mal auf stur und händel das Ganze strikt nach Gesetz und nix mehr mit Kulanz. Manche können da auch persönlich werden und bei solchen hab ich dann auch keinen Bock mehr, denen was in den Hintern reinzustecken. Andere sind wieder so drauf, dass sie gleich den ganzen Arm wollen, wenn man Ihnen den kleinen Finger gibt. Bei sowas macht der Verkäuferjob auch keinen Spaß mehr.
    Kommt ein Kunde und kommt nicht gleich mit der "Haudrauf-Methode" schaun wir eigentlich immer, das Beste für den Kunden rauszuholen und waren bis jetzt eigentlich auch immer zufrieden mit uns.


    Mein Tipp, wie Gismo auch schon sagte: Immer nett, freundlich und sachlich bleiben, fragen was möglich ist, ggf. freundlich (!!!) nach der Möglichkeit vom Kaufvertragsrücktritt fragen (Wandlung gibt es ja seit einiger Zeit offiziell nicht mehr) und wenns ein guter Händler ist, dann klappts auch nach Euren Vorstellungen :)


    P.S.: Sorry, für die etwas saloppe Ausdrucksweise...

  • zählt bei sowas auch nur staub hinter dem display? mein sendo x war schon einmal in reperatur unter anderem wegen staub, und jetzt ist schon wieder staub dahinter..


    also kann ich ggf. wenn ich das handy 3mal wegen staub wegschicke auch vom kaufvertrag zurücktreten?

  • Hallo,


    soweit ich weiss ist das nicht zwingend ein Gerätefehler (soweit das Handy nicht ein Scheunentor geöffnet hat).
    Unser Techniker im Center würde das Handy schon säubern, allerdings wird er für den Kunden auf dem Serviceschein/Serviceauftrag schreiben, daß "Staub kein Gerätefehler" darstellt.


    Allerdings... es kommt immer darauf an, wie man das mit dem Verkäufer regelt. Die "Hau'-drauf-Methode" stellt bei mir den 'ich-bin-stur"-Modus ein.


    Bei mir kam 'mal ein Platinkunde an, und wollte sein Handy (nachdem es 2x repariert worden ist) wandeln.
    2x tatsächlicher Gerätefehler, beim dritten Mal kam er bei mir an, und das Telefon ist ihm in seinen Teich gefallen. Wollte sofortige Wandlung, weil dies ja "ein Garantiefall" ist.
    Die letzten Worte von uns waren:
    K: "Ich bekomme immer und überall was ich will!"
    V: "Ja, aber nicht hier und heute!". :D

  • Grenzfall Gerätefehler


    Hallo,


    wann genau liegt ein Gerätefehler vor und wann nicht? Meistens dürfte die Frage schon klar zu beantworten sein (etwa wenn eine Taste überhaupt nicht funktioniert) - in vielen anderen Fällen finde ich das aber nicht so eindeutig.


    In meinem Fall geht es um ein Panasonic A100, das ich seit März 05 besitze, und bei dem ich von Anfang an das Problem habe, daß es in Senderichtung (also auf der Seite des Gesprächspartners) sehr leise ist, nur etwa halb so laut wie von anderen Telefonen gewohnt. Siehe hierzu auch meinen Thread http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=164253
    Die Verständigung ist zwar möglich, aber deutlich erschwert - jedenfalls beschwert sich jeder Gesprächspartner.


    Das Gerät war 2x wegen diesem Fehler beim Service (beim ersten mal ging es zusätzlich auch um selbsttätiges Abschalten - gelöst); nach dem zweiten mal bekam ich das Gerät mit dem Kommentar zurück, daß es den Spezifikationen entspreche, also nichts defekt sei. Ein Konstruktionsfehler? Unglückliche Serienstreuung?


    Was meint ihr, fällt sowas unter "Gerätefehler "? Könnte ich mein Geld zurück oder ein anderes Gerät bekommen? Anmerkung: Bei Panasonic läuft die Abwicklung von Garantiefällen direkt über einen Pickup-Service des Herstellers; der Versandhändler, von dem ich das Gerät gekauft habe, hat nach dem Verkauf nichts mehr damit zu tun gehabt.


    Gruß,
    Kitaoka

  • Wie Du schon selbst sagst: Grenzfall.
    Also entweder die sind kulant und lösen Dein Problem oder es geht vor Gericht und da wirst Du den Gutachter zumindest vorschießen müssen.
    Und da sich das nicht lohnt, Hersteller merken und nächstes Mal anderes Gerät kaufen.


    Ist leider so...
    :flop:

  • also im falle von panasonic bin ich mir nicht ganz sicher... so ein fehler ist normalerweise kein garantiefall. wird sicherlich bauweisenbedingt sein. du kannst zum beispiel auch keine kamera einfach zurück geben, weil es andere kameras gibt, die ein schöneres bild machen. ist alles ne frage von preis und qualität des produktes/herstellers... innerhalb von 2 wochen könntest du zum händler gehen und fragen ob du es zurückgeben darfst. manche händler (wie auch wir) sind kulant und machen das (2 wochen umtauschrecht). muss aber wie gesagt kein händler machen!!


    im fall vom sendo würd ich ebenfalls behaupten dass das kein garantiefall ist. vielleicht kann es sende nun mal nicht besser, weis mers? das handy funktioniert also denk ich ist das kein garantiefall.


    es gibt viele firmen, wie zB Hama, denen ist es relativ wurst, was mit dem gerät los ist... die schicken halt schnell eine gutschrift und gut wars... positive vollge: kein stress mit dem kunden... sogar bis zu 2 jahren :D so lob ich mir das... machen aber leider nur gaaaanz selten irgend welche hersteller!


    hpo:
    wir stellen uns auch quer wenn so ein nörgeler vorbei kommt, denn freundlichkeit ist das a und o, und dann versuche ich persönlich mein bestes zu geben, egal was für ein kunde das ist! die jenigen allerdings, die immer laut sind und immer alles besser wissen, die gehen halt immer gleich zum vorgesetzten oder gleich zum obersten chef... und die wollen natürlich kullant sein und den kunden halten... ausnahmen bestätigen leider die regeln... is sicher nicht überall so, aber in einem haus von der größe des unseren ist es leider oft so :(

    Rechtschreibfehler schenk ich euch ;)

  • Hallo Zusammen,


    ich habe im September einem Online-Vertrag bei O2 abgeschlossen und ein Siemens S65 als Handy dazugekauft. Hatte eigentlich seit Anfang bereits Probleme mit der Software des Handys. Habe bereits mehrfach Kontakt mit der Servicehotline von Siemens gehabt, da mir dies von der O2-Hotline so gesagt wurde.


    Jetzt habe ich das Handy Anfang August 05 an Siemens eingeschickt und neue Software aufgespielt bekommen. Nachdem das Handy wieder zurück ist, habe ich schon wieder ein Prob mit der Software (Handy hängt sich manchmal auf, wenn man eine SMS verschicken möchte).


    Ich habe ja jetzt schon verstanden, dass ich denen noch einmal die Chance geben muss, das Gerät zu "reparieren". Gesetzt den Fall, das Handy hat dann auch wieder eine Software-Macke, dann könnte ich doch das Handy zurückgeben, richtig? Habe ich dann auch Anspruch, ein anderes "gesponsortes" Handy zunehmen? Denn was bringt es mir, wenn ich dann einen Vertrag an der Backe habe, aber kein einwandfrei funtionierendes Handy?


    War jetzt vielleicht etwas umständlich erklärt, aber ich hoffe, ihr werdet daraus schlau. :(


    Schöne Grüße
    tiger28

  • Ich glaube, auch hier ist wieder ein Grenzfall, wobei die Frage im Mittelpunkt steht, ob eine funktionierende Software als ein Bestandteil gesehen werden kann (dann kannst Du es zurückgeben) oder ob einzelne Funktionen betrachtet werden.


    Im Übrigen ist es bei aktuellen Handys dochj schon normal, dass sie mal abstürzen. (Nicht schön, ist aber so und dem Kunden imho auch zuzumuten).


    Hast Du es denn schon mal beim NB versucht, ob Du tauschen kannst?
    Ist oft der kürzere und effektivere Weg.

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