hey leutz also
langsam nervts echt mal
werden meinen sda business nun morgen zum 2ten mal umtauschen lassen..
erstes mal hing die back taste jetzt die 2..
sagt mal kann man da nicht was machen und irgendwie aufn anderes handy kommen weil das einfach kagge verarbeitet is?
thxthx
2ter umtausch!wann anderes handy?
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Nachbesserung ist somit fehlgeschlagen -> Du kannst den Kaufvertrag wandeln (Geld zurück). Ich hoffe, Du hast es beim Händler umgetauscht, wo Du es auch gekauft hast?
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Wenn die 2te Nachbesserung bzw Nacherfüllung fehlschlägt, hast du nach § 323 i.V. mit § 440 BGB ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Also wenn dein Handy jetzt nach der 2ten Reparatur wieder kaputt geht, bekommst du dein Geld zurück.Gruß,
Sebi -
innerhalb wechen zeitraumes ist eigentlich eine wandlung möglich?
nur in den ersten 6 monaten, in den ersten 12 monaten oder gar in der gesamten garantiezeit von 24 monaten? -
Zitat
Original geschrieben von lifesaver
innerhalb wechen zeitraumes ist eigentlich eine wandlung möglich?
nur in den ersten 6 monaten, in den ersten 12 monaten oder gar in der gesamten garantiezeit von 24 monaten?Der Händler muss nach neuem "EU-Recht" 24 Monate gewährleisten.
In den ersten 6 Monaten müsste der Händler beweisen, dass der Fehler an der Sache nicht schon beim Kauf vorlag.
Nach diesen 6 Monaten erfolgt die Beweislastumkehr und der Käufer trägt nun diese "Last".Gruß,
Sebi -
danke sebi :top:
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Zitat
Original geschrieben von Sebi
Wenn die 2te Nachbesserung bzw Nacherfüllung fehlschlägt, hast du nach § 323 i.V. mit § 440 BGB ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Also wenn dein Handy jetzt nach der 2ten Reparatur wieder kaputt geht, bekommst du dein Geld zurück.Gruß,
SebiDas ganze gilt aber nur, wenn es sich um denselben Fehler handelt.
Also erst Tastatur kaputt, dann Display is imho kein Grund.
Aber bei Dir geht's ja immer um die Tastatur. Drück die Daumen, dass der Händler sich nicht anstellt... -
Muss nicht umbedingt der selbe Fehler sein.
Die Wandlung ist auch bei nem anderem Fehler möglich. -
warum eigentlich Geld zurück? Normalerweise wird das doch so gehandelt, dass man sich ein neues Gerät aussuchen kann und ein Wertausgleich stattfindet. Bei einer höheren Zuzahlung muss draufzahlen, bei einer niedrigeren Zuzahlung bekommt man die Differenz zurück...
Generell gilt: Fehler ist Fehler, egal welcher Art. Was zählt ist, ob es funktioniert oder eben nicht.
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Zitat
Original geschrieben von ArtIst.Max
warum eigentlich Geld zurück? Normalerweise wird das doch so gehandelt, dass man sich ein neues Gerät aussuchen kann und ein Wertausgleich stattfindet. Bei einer höheren Zuzahlung muss draufzahlen, bei einer niedrigeren Zuzahlung bekommt man die Differenz zurück...Generell gilt: Fehler ist Fehler, egal welcher Art. Was zählt ist, ob es funktioniert oder eben nicht.
Leider sieht das BGB die ganze Sache etwas anders.
Siehe ab §437. da steht mehr dazu.
Und zur Nacherfüllung (§440 iVm 439): Händler darf zwei mal nachbessern, wenn dann nicht erfolgreich, kann Käufer zurücktreten. Aus dem 440 geht aber auch hervor (und das sagt die Rechtsprechung auch), dass es sich UM DENSELBEN Mangel handeln muss.
Gruß
schlueten
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