Haus schätzen lassen

  • Hallo!


    Da meine Großmutter gestorben ist habe ich ein Haus geerbt. Jetzt möchte ich aber nicht darin wohnen, da es ein großes Zweifamielienhaus ist. Ich will das Haus verkaufen und mir dafür was schönes kleineres zulegen.
    Nur wie läuft das jetzt mit nem Verkauf ab? Wie lässt man es schätzen? Was kostet das Schätzen? Wie läuft das mit nem Makler ab? Ich habe echt null Ahnung von sowas. Wär echt dankbar, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Gibts da evtl. auch irgendwelche Homepages oder Foren über sowas?


    Schonmal vielen Dank für eure Antworten.


    Gruß


    Dominik

  • Du solltest dich dringend mit deinem Steuerberater in Verbindung setzen, denn es gibt ein neues Urteil (weiß gerade nicht die genauen Daten) wegen Erbschaftsteuer bei Grundstücken/Immobilien.


    D.h. evtl. kann es SEHR sinnvoll sein, evtl. eine niedrige Schätzung zu machen!


    Des weiteren ist der Verkauf von Immobilien derzeit sehr schwer, die Käufer zahlen kaum was. Evtl. wäre sinnvoll die Immobilie zu behalten, eine gute LANGFRISTIGE Finanzierung (günstig: http://www.interhyp.de) darzustellen.


    In ein paar Jahren bekommst du dann evtl. mehr Geld, zumal du dann noch einen sehr guenstigen Darlehn-Vertrag "mitgeben" könntest.



    Wenn du unter allen Umständen jedoch trotzdem verkaufen willst, solltest du berücksichtigen wie o.e. die


    1.) Erbschaftssteuer.
    2.) den Schätzer bekommst du von der zuständigen IHK benannt
    3.) ausgesuchten renomierten Makler suchen und max. 6 Monate Alleinauftrag
    PS: nicht jedem Makler geben und nicht an jedem "Eck" sagen, dass du verkaufen möchtest, dies minimiert den Preis extrem / macht die Immobilie kaputt.

  • OK. Schonmal danke. Das mit Erbe/Erbschaftssteuer ist schon geregelt und das Haus so angesetzt gewesen, dass noch alles im Freibetrag geblieben ist. Das wurde auch vor dem Tod schon notariell geregelt. Kann man denn das Haus jetzt neu schätzen lassen? Denn ich würde eigentlich schon sehr gernaus diversen Gründen verkaufen.

  • Ich weiss nicht, wird das Finanzamt nicht schräg kommen, wenn Du kurz nach dem Erbe das Haus mit einem neuen ( höheren ;) ) Schätzwert verkaufst? Das könnte doch eine happige Nachzahlung nach sich ziehen.
    Ansonsten schliesse ich mich meinem Vorredner an. Immobilien jetzt zu verkaufen wäre bares Geld verbrannt.

  • je nach dem, was Du für ein Verhältnis zu Deiner Bank hast, kannst Du auch mal dahin gehen und fragen... die haben auch Leute, die für sie Gebäude schätzen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Ein Gutachten bringt auf der einen Seite NICHT viel, man hat somit lediglich ein Richtwert - die Nachfrage macht jedoch den Preis, d.h. der MARKTWERT ist ausschlaggebend.


    man muss es so sehen wie bei einem Auto, die fallen ständig im Preis, wenn sie jedoch über 20 Jahre alt sind, werden sie evtl. von Interesse, nämlich dann wenn ein Liebhaber ein Auto will, dann wird aus der Rostkiste ein "Oldtimer".
    Dem entsprechend werden Liebhaber-Preise bezahlt. (=> Marktwert)


    1.) der Gutachter hat "Spielraum", d.h. es kommt je nach Auftragsbegründung ein nied. / bzw. höherer Wert raus. Desweiteren ist es nicht gerade billig.
    lass es HOCH schätzen, weil Abschläge mußt du immer noch machen bzw werden von den Käufern gemacht


    2.) wie oben schon erwähnt kann man die Hausbank mal anfragen wegen der Wertermittlung (ACHTUNG: die Banken haben oft auch eine "Makler-Abteilung" mit sehr langen Alleinverträgen und hohen Provisionen!!)
    Also wie gesagt nur Wertermittlung anfragen in der Hypo.-Abteilung


    3.) Eine Wertermittlung kann man auch über den Gutachter-Ausschuss der Gemeinde machen lassen (als einfach bei der Stadtverwaltung anrufen) dies dauert oft jedoch ein bißchen, ist jedoch "günstiger".


    3b.) Oder du kannst grob selbst mal einen Wert ermitteln, in der Form, dass du den Bodenrichtwert sowie die evtl. m² / m³ hochrechnest.
    Diese Werte bekommst du ebenfalls von der Stadtverwaltung (Bauamt).


    4.) zum Verkauf / Vorbereitung (=> Gutachten) hierfür solltest du alle verfügbaren Daten zusammen tragen (ua. Bebauungsplan/Grundbuch/Pläne/Hypotheken-Verträge)
    a.) vielleicht kann man eine Grundstücksfläche abtrennen und sep. verkaufen
    b.) vielleicht wäre es auch sinnvoll es nicht komplett sondern als 2 Wohnungen zu verkaufen
    c.) evtl. Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen


    5.) gibt es Mieter /-verträge usw. (evtl. Kündigungsfristen)


    Überleg es dir gut mit dem Verkauf, evtl. Variante wäre ja auch, dass du dein Traumhaus zusätzlich erwirbst und das geerbte vermietest, bei den derzeitigen Zinsen mit Sicherheit eine Überlegung wert und durchführbar!
    Und wenn der Markt angezogen hat, dann verkaufst.

  • Zitat

    Original geschrieben von infoman


    1.) der Gutachter hat "Spielraum", d.h. es kommt je nach Auftragsbegründung ein nied. / bzw. höherer Wert raus. Desweiteren ist es nicht gerade billig.
    lass es HOCH schätzen, weil Abschläge mußt du immer noch machen bzw werden von den Käufern gemacht


    Die Differenzen entstehen durch die unterschiedlichen Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes, z.B. Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder eben mehrere Verfahren gleichzeitig. Ein amtlich bestellter Gutachter wird seine 100 Euro pro Stunde für eine zeitliche Berechnung nehmen, ansonsten ist mit Preisen in Höhe von 750 - 3000 Euro für Immobilien mit Werten zwischen 200.000 - 1.000.000 Euro zu rechnen.


    Zitat

    Original geschrieben von infoman
    3b.) Oder du kannst grob selbst mal einen Wert ermitteln, in der Form, dass du den Bodenrichtwert sowie die evtl. m² / m³ hochrechnest.
    Diese Werte bekommst du ebenfalls von der Stadtverwaltung (Bauamt).


    Laien sollten von solchen Dingen besser die Finger lassen. ;)


    Hier einige Links zum Thema:


    http://www.immobiliensachverstaendige-bundesweit.de/


    http://www.immobilien-wertschaetzung.de/


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Die Differenzen entstehen durch die unterschiedlichen Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes, z.B. Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder eben mehrere Verfahren gleichzeitig.


    Schon klar, wollte nicht soweit ins Detail gehen.
    Dir ist jedoch mit Sicherheit bekannt, dass in o.g. Verfahren was ja schließlich die Wertermittlung darstellt, der von mir benannte "vereinfachtliche Spielraum", sehr groß sein kann.


    Und es geht ja lediglich um einen Richtwert, um überhaupt in die Verkaufsverhandlungen zu gehen, daher war mein "Tip" in Sachen Eigenschätzung.

  • wie wäre es einfach mal die Preise von vergleichbaren Objekten in der Lokalpresse abzuchecken ?

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Uiuiui, na das sind ja mal ne Menge Infos! Vielen dank schonmal erstmal für eure Hilfe; ich glaub da steht mir ja noch einiges bevor.
    Achja, Mieter is keiner im Haus.

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