Hilfeleistungen Zuhause als Zivildienstzeit anrechnen lassen

  • Hallo liebe TTler,


    Da ihr ja nicht nur in Handyfragen bescheid wisst sondern eigentlich in alles lebenslagen unterstützung bietet, frage ich auch mal etwas eher außergewöhliches.


    Ich bin bald mit meiner Ausbildung fertig und die Firma in der ich gelernt habe würde mich auch direkt übernehmen. Jetzt habe ich aber das Problem das ich noch zum Bund muss bzw. Zivildienst machen müsste. Da ich Bundeswehr von vornerein ausschließe werde ich, wenns soweit ist, wohl Zivildienst machen.
    Jetzt aber meine Frage: Mein Vater sitzt seit nunmehr 4 Jahren im Rollstuhl und kann sich ohne Rollstuhl nicht mehr bewegen. Da meine Mutter auch schon Rückenbeschwerden und Artrose in den Gelenken hat, helfe ich recht viel zuhause wenn mein Vater z.b. Morgens vom Bett in den Rollstuhl gesetzt werden muss, oder Abends wieder ins Bett muss. Da das ganze ja eine Art Zivildienst ist hab ich gedacht das das vieleicht angerechnet werden könnte. Wisst ihr ob das geht? Oder inwiefern das möglich ist?


    Nicht das ihr mich falsch versteht, es geht mir nicht darum das ich keinen Bock auf Zivi oder Bund habe, sondern mehr darum das ich in dem Betrieb in dem ich zurzeit Ausbildung mache eine gute sichere Arbeitstelle hätte. Und das ist heutzutage doch recht schwer zu bekomen.


    Danke für die helfenden Antworten

    Niveau ist keine Creme!

  • Heißt soviel wie du willst den Zivi neben deiner Arbeit laufen lassen?


    NIEMALS


    Das würde schon rein wegen den Dokumenten nicht gehen.


    Als Zivi bist du quasi Beamter und über den Staat versichert und bist als Person in den Akten als Zivi und nicht als Arbeiter bei Firma XY.


    Gleichwohl wird dir der Staat nicht Geld dafür geben, wenn du privat deine eigene Familie pflegst.


    Also vergiss es, entweder du gehst in eine anerkannte Zividienstelle oder du lässt dich ausmustern, aber so ganz bestimmt nicht...

  • Wenn ich ihn richtig verstanden habe, ist eher die Frage ob er sich die für die Familie geleistete Hilfestellung als Zivildienst anrechnen lassen kann.


    Und das geht imho nicht, wobei es sicher nicht schaden kann mal bei einschlägigen Beratungsstellen nachzufragen


    CH

  • Du kannst dir das nicht einfach als Zivildienst "anrechnen" lassen, aber unter gewissen Umständen kannst du deswegen vom Zivildienst zurückgestellt werden:


    Zitat

    4) Vom Zivildienst soll ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer auf Antrag zurückgestellt werden, wenn [...]


    a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde [...]


    Quelle: § 11 Absatz 4 des Zivildienstgesetzes


    Dazu müsstest du allerdings auch ersteinmal anerkannter Kriegsdienstverweigerer werden, sprich verweigern. ;)


    Wenn du glaubhaft machen kannst, daß die Pflege deines Vaters ohne dich nicht gewährleistet wäre, dann hast du Chancen. Allerdings würde ich mich auch noch fundierter von einer Beratungsstelle (Liste Zivildienstberater [PDF]) - ruhig auch erstmal per Telefon oder Mail wenn die Zeit nicht drängt - beraten lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Du kannst dir das nicht einfach als Zivildienst "anrechnen" lassen, aber unter gewissen Umständen kannst du deswegen vom Zivildienst zurückgestellt werden:




    Quelle: § 11 Absatz 4 des Zivildienstgesetzes


    Ich glaub, Du musst dann aber auch ziemlich gut belegen können, dass Du als einziger für die Pflege in Frage kommst bzw. Deine Hilfe absolut notwendig ist.


    Ich würde auf jeden Fall mal bei einer Beratungsstelle nachfragen, je nach Argumentation könnte ein Chance bestehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Andrew
    Ich glaub, Du musst dann aber auch ziemlich gut belegen können, dass Du als einziger für die Pflege in Frage kommst bzw. Deine Hilfe absolut notwendig ist.


    Natürlich. Falls das nicht der Fall wäre, würde ich auch grundsätzlich eine andere Strategie in Erwägung ziehen, denn nur für morgens Hose anziehen und abends wieder ausziehen, wirst du wohl nicht zurückgestellt werden. ;)


    Auch die Zurückstellung kannst du eigentlich nicht bis zur Altersgrenze beantragen, so daß immer noch ein theoretisches Risiko besteht, allerdings würde ich mir da bei der derzeitigen Einziehungspraxis dann keine größeren Sorgen mehr machen.

  • Gab es nicht auch mal die Möglichkeit, sich länger für Katastrophenschutz oder THW zu verpflichten ? Damit konnte man auch seine Arbeitsstelle behalten und musste eben dafür an Übungen usw. teilnehmen.
    Keine Ahnung, ob es diese Möglichkeit aber aktuell noch gibt...



    cyberdude

    Nokia Lumia 920

  • Diese Möglichkeit gibt es noch: man muß sich dabei allerdings mindestens sechs Jahre einer Organisation im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichten, was auch regelmäßige Teilnahme - eine THW-Seite spricht von rund 10 Stunden Aufwand im Monat - und Mitarbeit erfordert.


    Die entsprechenden Vorschriften und Regelungen dazu finden sich ebenfalls im Zivildienstgesetz.

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