Privatverkauf Auto - brauche schnelle Hilfe da heute Übergabe

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe jemand kann mir schnell noch ein paar Tips geben, speziell über Sonderklauseln, da ich heute mein Fahrzeug verkaufen bzw. auch übergeben möchte.


    Kurz: Mein Auto ist noch bei meiner Bank finanziert. Ich habe mit dem Käufer einen Vorkaufvertrag geschlossen indem wir ausgemacht haben, das er den noch offenen Betrag bei meiner Bank übernimmt, ich im gg.Zug von meiner Bank dann den Fahrzeugbrief erhalte. Als sicherheit für den Käufer habe ich reingeschriben das beim Rücktritt seinerseits ich die erhaltenen Leistungen dann ihm zurückzahle.


    So Auto wurde probegefahren / besichtigt etc. Er will heute schon das Fahrzeut abholen ! Vorab, er macht einen seriösen Eindruck.


    Mein Problem ist, meine Bank hat mir den Geldeingang noch nicht bestätigt. Käufer hat erst am Freitag überwiesen. D.h. das dauert noch. Aber er hat sich von seiner Bank eine Bestätigung geben lassen und auch noch einen Kt.Auszug dabei.


    So ich habe vom ADAC nun einen StandartKaufvertrag ausgedruckt. Wie gehe ich jetzt vor genau ? Er will das Auto heut abholen wiegesagt, und den Rest mir dann BAR geben wenn er den Fahrzeugbrief dann von mir erhält.


    Muss ich da ne sonderklausel einbauen ? IM ADAC Vertrag heisst es mitunter , ANZAHLUNG erhalten....ich habe zwar seine Bestätigung, doch meine Bank hat ja das Geld noch nicht. Dass heisst ich habe noch nichts erhalten.


    Wir wollen das so machen das wenn morgen das Geld dann drauff ist bei meiner Bank ich ja den Brief erhalte...Der Bestitzer des Briefes ist ja dann auch eigentümer des Autos , richtig ?


    Will nur nicht das wenn ich ihm heute das Auto aushändige, er dann nen Unfall baut oder sonstiges. Und ich dann Probleme habe.


    könnt ihr mir helfen ??


    Gruss
    chris

    «Das ist kein Traum. hakki99 gibt's wirklich!»
    current E71

  • Re: Privatverkauf Auto - brauche schnelle Hilfe da heute Übergabe


    Zitat

    Original geschrieben von hakki99
    Er will das Auto heut abholen wiegesagt, und den Rest mir dann BAR geben wenn er den Fahrzeugbrief dann von mir erhält.


    Darauf würde ich mich nicht einlassen. So wie ich das sehe, handelt es sich um eine Verzögerung von lediglich 2-3 Tagen, diese sollte der Käufer auch warten können.


    Afaik wird es auch schwierig für ihn, ohne den Fahrzeugbrief, das Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden - sprich der Wagen bleibt vorerst auf Dich zugelassen. Wenn dann was passiert, kann es sehr stressig werden...


    Ich würde einfach mal mit dem Käufer reden und bitten sich noch 2-3 Tage zu gedulden, wenn er das Fahrzeug wirklich haben möchte, dann sollte das auch kein Problem sein..

    mfg supersiggi

  • Das STimmt mit der Ummeldung.


    Er hat mit der Einzahlung bei seiner Bank allerdings schon ca 65 % des Gesamtbetrages übernommen.


    Wenn ich im Kaufvertrag den Tag und das Datum der übergabe fixire müsste er doch dann bei möglichen Problemen haften oder ? Ich könnte doch hier irgendwie eine Klause einführen ?


    Wie gesagt, er ist meiner nach schon sehr Seriös.


    Aber ich will halt auch kein Risiko eingehen.

    «Das ist kein Traum. hakki99 gibt's wirklich!»
    current E71

  • Bei diesen ADAC-Verträgen ist doch schon immer so eine Klausel mit drin:


    Der Käufer verpflichtet sich, das KFZ binnen bestimmter Zeitraum (2-3 Tage) auf seinen Namen umzumelden


    Zumindest war es bei meiner Ausfertigung so. Du musst beim Unterschreiben nur noch darauf achten, dass auch die Uhrzeit mitfestgehalten wird und am besten noch einen Zeugen dabei haben. Wenn der Käufer dann vom Hof fährt und was passiert, ist zwar das Auto noch auf dich zugelassen, aber der Käufer haftet.


    Gruß Semmal

  • Richtig ! Also Zeugen werde da sein aufjedenfall !


    Er unterschreibt ja auch das er das Auto abgenommen hat.


    Diese Klauses zwecks ummeldung ist auch vorhanden. Ja. Ich denke ich änder einfach die Klauses um und schreiben . Er ist verpflichtet nach erhalt der Briefes das Fahrzeug innerhalb der 2-3 Tages Frist umzumelden.


    Schriftlich fixire ich eben noch das er den Schein sofort erhält nachdem er mir zugekommen ist von meiner Bank.


    SO sollte ich doch auf der sicheren Seite sein oder ?

    «Das ist kein Traum. hakki99 gibt's wirklich!»
    current E71

  • 2 Tipps von mir:
    1.) Ich würde entweder den Wagen ihm abgemeldet übergeben oder mit ihm zu Kfz-Zulassungsstelle wegen Ummeldung fahren. Du haftest mit Deiner Versicherung so lange, bis er ummeldet. Was nutzt die Klausel im ADAC-Vertrag, dass er ummelden muss, wenn er es nicht tut. Du hast nur einen zivilrechtlichen Anspruch, den Du erst mal durchsetzen musst.
    2.) Was bedeutet schon eine Bestätigung seiner Bank? Nur die Gutschrift auf Deinem Konto zählt!!- Oder ist das ein individueller Brief der anderen Bank, die eine unwiderrufliche Überweisung garantiert? Nur dann würde ich das akzeptieren. - Nur ein abgestempelter Beleg sagt, dass er in der Bank war. Was dort passiert ist...

  • alternativ wäre eine Bankanweisung. Damit wird garantiert, dass das Geld unterwegs ist und es nicht zurückgeholt werden kann...

  • Ich würde warten bis die Bank das ok gibt und Dir den Brief.


    Vorher nicht.


    Zum Versicherungsschutz ist ja alles gesagt worden.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Zitat

    Original geschrieben von dieker
    Nur die Gutschrift auf Deinem Konto zählt


    Nicht mal die. Kann man immer noch zurückbuchen lassen... :rolleyes:


    Ich würde 100% Bargeld nehmen - und nur Bargeld. Oder Goldbarren, Edelsteine, etc. ;)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Nicht mal die. Kann man immer noch zurückbuchen lassen... :rolleyes:


    Ich würde 100% Bargeld nehmen - und nur Bargeld. Oder Goldbarren, Edelsteine, etc. ;)


    Überweisungen kann man NICHT zurückbuchen lassen. Das Thema hatten wir aber schon ungefähr 1000mal.

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