o2 und man ist nicht erreichbar!

  • Ohne jetzt als o2-basher dastehen zu wollen:
    Aber o2 kriegt dieses Phänomen einfach nicht in den Griff. Weder der Kunde noch o2 selbst kennt die ursache. Und bei o2 hat man anscheinend auch keine Lust sich der Themaatik ernsthaft anzunehmen. Mich hat das von 1999 bis 2005 begleitet ... :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von tokwa
    Versuche es doch mal mit einer anderen O2-Karte. Wenn es damit funzt, liegt es an deiner SIM, kann ja sein.


    Könnte theorethisch,
    nur glaube ich nicht, dass - wenn diese Effekte auftreten - alle meine 4 SIM's gleichzeitig temporär kaputt sind.


    Da sind andere Ursachen zu suchen, aber das muss man auch wollen
    und können.


    In einem Statement vom o2-Chef Rudolf Gröger stand dieser Tage zu lesen, dass dieser der Meinung sei, dass der Mobilfunk sich schwer täte das Festnetz zu ersetzen, weil


    das Festnetz der T-Com von so hoher Qualität sei !



    Der Mann weiss mehr ! :D



    Quelle: http://www.teltarif.de/arch/2006/kw07/s20491.html
    Letzter Satz dieses Artikels



    Was lernen wir daraus ?
    Wenn Du mit hoher Qualität erreichbar sein möchtest, dann nimm T-Com-Festnetz statt Genion.

  • keine Genion-Erreichbarkeit ist kein a-o Kündigungsgrund ?


    Moin, das hier ist eine schöne generelle Rechtsfrage !



    Ich habe 4 Genion-Verträge zeitlich nacheinander abgeschlossen, um
    - gemäss Genion-Funktionalität - über die zugeordneten Festnetznummern erreichbar zu sein.


    Dies wurde nachweislich mehrmals nicht eingehalten, ich war unnerreichbar.
    Deswegen habe ich u. a. auch wegen MVL noch nicht kündbare Verträge
    ausserordentlich aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt.


    Nun Schreibt mir o2
    - Zitat -
    ...
    Ihrem Wunsch nach einer ausserordentlichen Kündigung können wir leider nicht nachkommen, da der von Ihnen angeführte Grund nicht geeignet ist, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
    ...
    - Zitat Ende -


    Darüberhinaus bieten Sie an von o2-Genion auf o2-Tarif ohne Homezone umstellen zu können.



    Für mich lese ich da zweierlei:


    1. sie haben den Grund der a-o. Kündigung verstanden.


    2. sie wollen den Grund als a-o. Kündigungsgrund nicht akzeptieren.



    Meine Fragen an die Spezies:


    Wenn doch der Genion-Vertrag aus dem Grund des Erhalts der Genion-Leistungsmerkmale abgeschlossen worden ist
    ( sonst hätte man ja keinen Genion gewählt )
    und
    der Leistungsgeber erfüllt die Genion-Leistungsmerkmale nicht
    ( hier: Erreichbarkeit über festnetznummer sicherstellen ),
    dann kann es doch nicht Rechtens sein jemanden zur Fortsetzung eines nichterfüllten Vertrages zu zwingen,
    oder sehe ich das falsch ?

  • Hier ein kleiner Auszug aus den AGB´s von o2. Diesen Punkt haben übrigens alle Netzbetreiber in Ihren AGB´s:

    Zitat

    4.5 Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen
    kann aus technischen oder betrieblichen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadensersatz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen Rechte.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Wenn eine Störung länger anhält gilt der o.g. AGB-Punkt aber nicht (wäre ja noch schöner).


    Auch bei meiner außerordentlichen Kündigung hat o2 den Grund nicht akzeptiert - bis das Amtsgericht München einen Termin für eine Anhörung festgesetzt hat.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Hier ein kleiner Auszug aus den AGB´s von o2. Diesen Punkt haben übrigens alle Netzbetreiber in Ihren AGB´s:


    Ok, das kann ja sein, nur
    hier handelt es sich ja eben gerade NICHT um eine Mobilfunkdienstleistung, weil:


    die ( hier: nicht funktionierende ) Rufweiterleitung eines Anrufes auf einer Festnetzrufnummer ( der BT Deutschland ) auf eine Mobilfunknummer ist ja ( noch )


    KEINE Mobilfunkdienstleistung.


    Die Mobilfunkdienstleistung tritt ja erst ein, wenn auch ein Anruf auf der Mobilfunknummer nicht durchgekommen wäre, aber das alleine hat ja unbestritten funktioniert.


    Nur die Rufweiterleitung von Festnetz- auf Mobilfunknummer geht / ging ja nicht.


    Möchte mir jemand zustimmen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Wenn eine Störung länger anhält gilt der o.g. AGB-Punkt aber nicht (wäre ja noch schöner).


    Damit wirst du wohl kaum weiter kommen. Der AGB-Punkt sagt aus "...zu bestimmten Zeiten...". Das heißt also rein rechtlich, dass der Zeitraum, in dem es nicht funktioniert, bestimmbar sein muss. Wenn also die Störung 5 Jahre lange anhält, ist der bestimmbare Zeitraum 5 Jahre. Mit dem AGB kommt man also nicht weiter.
    Hier müsste wohl ein Gericht festlegen, welcher Zeitraum hier zumutbar wäre. Wenn diese Zumutbarkeit überschritten ist, müsste dann ein ao. Kündigungsrecht zustehen.

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • ...scheint so das O2 die rasant steigende Kundenzuwächse Netzseitig nicht verarbeiten kann (bin gespannt wie die den kommenden UMTS-Ansturm packen wollen :flop: ). Würde sagen das bei einer Anhäufung dieser Netzausfälle bzw. eines Nicht-Erreichbar-Sein die Pflicht des NB nicht gegeben ist, und somit ein Sonderkündigungsrecht besteht. Wenns so weitergeht ist Genion bald nicht mehr das gelbe vom Ei. Das können tmobile@home und VF-ZuHause Mobil deutlich besser!

  • Zitat

    Original geschrieben von teddy3
    Damit wirst du wohl kaum weiter kommen. Der AGB-Punkt sagt aus "...zu bestimmten Zeiten...". Das heißt also rein rechtlich, dass der Zeitraum, in dem es nicht funktioniert, bestimmbar sein muss. Wenn also die Störung 5 Jahre lange anhält, ist der bestimmbare Zeitraum 5 Jahre. Mit dem AGB kommt man also nicht weiter.
    Hier müsste wohl ein Gericht festlegen, welcher Zeitraum hier zumutbar wäre. Wenn diese Zumutbarkeit überschritten ist, müsste dann ein ao. Kündigungsrecht zustehen.

    Ein Gericht würde aber wohl kaum einen Zeitraum wie 5 Jahre als zumutbar einstufen (ich würde sagen, eher maximal eine bis ein paar Wochen). ;)

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

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