O2-Vertrag: Händler hat falsche Vertragskonditionen "gebucht"

  • Ja, ist ein Genion ohne Handy Schüler, steht sowohl auf dem Vertrag als auch in einem Antwortschreiben von o2.


    EDIT: Hab ich mir extra bestätigen lassen, da im Anrufmanager die Ansage kommt: "Sie haben den Tarif Genion Duo" ?!?! Angeblich ein technischer Fehler...

    Die Klugheit hat mich verfolgt, aber ich war schneller!

  • Hattest Du o2 in Deinem Brief den Ausdruck beigelegt?

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Dann sind wir ab sofort zu zweit: Ich verstehe ebenfalls nicht, wieso Dir das Guthaben nicht gewährt wird.


    :confused:


    Du schreibst, dass Du schon zwei Breife geschrieben hast, so dass mir spontan auch nichts mehr einfällt.
    Meine Erfahrung war bisher immer, dass ein entsprechender Brief Probleme dieser Art dann doch sauber lösen kann.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Wie bereits geschrieben, als Antwort bekam ich, dass diese Sonderkondition Vertragsbestandteil mit dem Händler sei.


    Ein weiterer Brief an o2? Oder doch an den Händler?

    Die Klugheit hat mich verfolgt, aber ich war schneller!

  • Als ich vor fast zwei Jahren meinen Studenten-Genion Duo abgeschlossen hatte, hieß es im Laden auch, daß die Anschlußgebühr entfallen würde. Natürlich tauchte sie doch für beide Karten auf der ersten Rechnung auf, Anruf bei der Hotline brachte nur die Info, daß Aktionen wie Anschlußgebührbefreiung oder drei Monate Grundgebührbefreiung grundsätzlich nicht mit den Studenten-Konditionen vereinbar seien. Leider hatte der Händler das nicht gewußt, ich hatte das natürlich nicht schriftlich (damals o2-Neuling) und habe die insgesamt 50 € weder vom Händler noch von o2 zurückbekommen.


    Aber zu Deinem aktuellen Problem: Geht aus Deiner Rechnung hervor, welche 5 € Gesprächsguthaben Dir gewährt werden und welche nicht (also Schülervergünstigung oder "ohne Handy-Aktions"-Vergünstigung)? Und ganz wichtig: Hast Du überhaupt mehr als 5 € vertelefoniert? Beide Gesprächsguthaben verfallen ja am Ende eines Monats!


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Was steht denn in dem Sternchentext hinter den "5€ Extra Gesprächsguthaben"?


    Vielleicht liegt darin der Schlüssel.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Den Sternchentext hab ich leider vor Vertragsabschluss auch schon vergeblich gesucht. Aber wie man hier im Forum sieht (z.B. dieser Thread ) gibt es hier ja genügend Leute, die die 10 Euro bekommen (haben) und auch nicht anders vorgegangen sind.


    Nochmal zu dem Problem, ob ich wirklich einen Genion ohne Handy Schüler habe:
    Nachdem mir der Anrufmanager "Genion Duo" ansagte, hab ich an o2 eine Mail geschrieben mit der Antwort:

    Zitat

    Es handelt sich hier um eine Falschansage des Anrufmanagers. Sie haben
    bei uns nur einen Genion Vertrag ohne Handy. Wir bitten dieses zu
    entschuldigen.


    Steht jetzt aber nix von Schüler. In meinem Vertrag steht die Rahmenvertragsnr. 54000350, kann bitte jemand nachprüfen, ob es sich hier um den Schüler-RV handelt?


    Axelchen: Das geht aus meiner Rechnung leider nicht hervor, weil ich im ersten Monat nicht über die 5 Euro gekommen bin. Wie gesagt ging der Fehler mit 5 statt 10 Euro aus einem Antwortschreiben hervor:

    Zitat

    Wir haben Ihnen ein monatliches Gesprächsguthaben von 4,31 EUR (netto) eingerichtet. [...] Die Schülerkonditionen sind an den Abschluss eines 24-monatigen Neuvertrages in einem unserer O2-Shops bzw. O2-Partneragenturen gebunden. Der Händler, bei dem Sie den Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben, gehört nicht zu unseren Shops bzw. Partneragenturen. Daher können wir Ihnen keinen weiteren Rabatt von 5,00 EUR monatlich gewähren.


    Sorry, dass ich den letzten Satz nicht mehr erwähnt hatte. Der war für mich aber hinfällig, denn im Telefonbuch steht ja ganz klar o2-Partnershop und es ist auch ein reiner o2-Shop. Außerdem hat sich o2 im zweiten Brief ja auch nicht mehr auf diese Bedingung berufen, weil ich ihnen ja mitgeteilt hatte, dass es so im Telefonbuch steht.
    Vielleicht liegt hier der Fehler? Wenn dem so wäre, warum schreibt das o2 dann aber nicht im zweiten Brief?

    Die Klugheit hat mich verfolgt, aber ich war schneller!

  • Zitat

    Der Händler, bei dem Sie den Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben, gehört nicht zu unseren Shops bzw. Partneragenturen.

    Da dürfte der Hund begraben liegen.


    Also musst Du tatsächlich den Händler zur Rede stellen, wie das passieren kann. Geh mit dem Schreiben zum Shop und halt es ihm unter die Nase.


    Ich könnte mir zB vorstellen, dass er den Vertrag vielleicht über eine andere Unter-VO, einen "befreundeten" Shop o.ä. geschaltet hat, weil er dort mehr Provision bekommt, oder oder oder.


    Taucht dieser Händler auf der O2-Homepage denn als Partnershop auf?

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von maddsch
    Steht jetzt aber nix von Schüler. In meinem Vertrag steht die Rahmenvertragsnr. 54000350, kann bitte jemand nachprüfen, ob es sich hier um den Schüler-RV handelt?

    Wird schon stimmen, einfach so ohne Berechtigung kommt man normalerweise nicht in einen beliebigen RV.


    Zitat

    Axelchen: Das geht aus meiner Rechnung leider nicht hervor, weil ich im ersten Monat nicht über die 5 Euro gekommen bin.

    Das kann mit Sicherhiet nicht sein, irgendein Text muß in der selben Zeile links neben den "-4,31" (oder welcher Betrag auch immer) stehen, z.B. sowas wie "Sonderkondition". Es ist absolut ausgeschlossen, daß auf einer Rechnung irgend ein Teilbetrag, egal ob positiv oder negativ, auftaucht, bei dem keine Erklärung steht - das gibt´s ganz, ganz sicher nicht!


    Da Du nicht mehr als eines der beiden gewährten Gesprächsguthaben verbraucht hast, ist das zweite gar nicht erst aufgeführt, wäre aber höchstwahrscheinlich berücksichtigt worden, wenn Du entsprechend viel telefoniert hättest. Wenn Du beipielsweise in einem Abrechnungszeitraum mal überhaupt nicht telefonieren würdest, würde auf der folgenden Rechnung gar keines der beiden Gesprächsguthaben auftauchen.


    Zitat

    Wie gesagt ging der Fehler mit 5 statt 10 Euro aus einem Antwortschreiben hervor: ...

    Informationen von o2 sind doch bekanntermaßen nicht zwangsläufig richtig, selbst wenn sie auf dem Papier stehen.


    Ich vermute ganz stark, daß bei Dir doch alles richtig läuft - mach Dir keinen Kopf, verbrauche mal mehr als 5 € Gesprächsguthaben, und ich halte jede Wette, daß dann auf der nächsten Rechnung beide Gesprächsguthaben verrechnet werden! Das Problem bzw. Phänomen ist meiner Meinung nach wirklich nur, daß ein Gesprächsguthaben, welches nicht mal anteilig genutzt wurde, erst gar nicht auf der Rechnung erscheint.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

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