Hallo,
ich habe Anfang Mai bei einem O2-Partnershop (so stehts zumindest im Telefonbuch) einen Genion-ohne-Handy-Schüler abgeschlossen. Dabei habe ich ihm den Ausdruck von schueler-o2.de als Vertragsgrundlage vorgelegt und ihn extra nochmal gefragt, ob der Anschlusspreis wirklich erlassen wird und ob ich wirklich 10 Euro monatliches Gesprächsguthaben hätte. Beidesmal war er zunächst skeptisch, hat jedoch BEIDES schließlich bestätigt. Erst dann habe ich meinen Vertrag mit ihm abgeschlossen. Anderenfalls hätte ich den Vertrag nicht abgeschlossen, weil dann ein Festnetz bei T-COM billiger gewesen wäre.
Nun habe ich meine erste Rechnung von o2 bekommen und natürlich wurde der Anschlusspreis berechnet. Alles klar, bei o2 angerufen, Antwort: "Nein, können wir nicht erstatten!". Daraufhin an o2 einen Brief geschrieben, Antwort: "Anschlusspreis wird auf Kulanz erstattet." Im gleichen Brief stand aus Zufall drin, dass ich nicht 10 Euro, sondern 5 Euro monatliches Guthaben hätte.
Daraufhin habe ich an o2 gleich wieder einen Brief geschrieben und geschildert, dass ich dem Händler den Internet-Ausdruck vorgelegt habe und er die Konditionen bestätigt hat. Ich habe hinzugefügt, dass sie mich bitte so schnell wie möglich aus dem Vertrag bringen sollen, wenn sie mir das Gesprächsguthaben technisch nicht gutschreiben können.
Nun habe ich den Antwortbrief von o2 erhalten, daraus heißt es auszugsweise:
ZitatEs ist nicht möglich, Ihnen weitere Sonderkonditionen zu gewähren. Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages gehen Sie zwei voneinander unabhängige Verträge ein. Der Vertragsteil zwischen Ihnen und O2 bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des Mobilfunknetzes [...]. Der Vertragsteil zwischen Ihnen und Ihrem Händler bezieht sich auf die Hardware (Handy) und eventuelle gesondert vereinbarte weitere Vergünstigungen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass O2 für die mit dem Händler getroffene Vereinbarung keine Verantwortung übernehmen kann. Alles, was Ihnen über die von uns gewährten Konditionen hinaus angeboten wurde, ist direkt von Ihrem Händler einzulösen. Wir bitten Sie daher, sich in diesem Fall an Ihren Händler zu wenden....
Na super, ich ging ja davon aus, dass dies die von o2 "gewährten Konditionen" seien!
Was kann ich jetzt tun? Werde vielleicht mal einen Brief an den Händler schreiben, auch wenn ich glaube, dass dies wenig Sinn hat, denn die Bestätigung war leider nur mündlich. Was kann ich von Ihm fordern? Barauszahlung in Höhe von 120 Euro??? Denke nicht, dass er darauf eingehen wird.
Eigentlich müssten doch rechtliche Schritte gegen den Händler möglich sein, oder?
Da ist man einen Monat bei o2 und hat schon solche Probleme. :flop: :flop: :flop:
Gruß,
Martin