Reiserecht: Fremdleistung in einer Freizeitausschreibung

  • Hallo zusammen,
    folgende etwas verzwickte Lage beschäftigt mich gerade:
    Als Leiter einer kirchlichen Jugendgruppe möchte ich gerne mit meinen Teilnehmern einige Tage ins Ausland (Österreich).
    Dort würden wir die Unterkunft, Verpflegung, die Aktivitäten vor Ort sowie die entsprechenden Trainer über eine Firma buchen.
    Nur die Fahrt würden wir selbst mit der Bahn organisieren.


    Nun meine Frage: Ist es sinnvoll (und möglich), diese (wesentlichen) Bestandteile der Reise in der Ausschreibung als Fremdleistung zu kennzeichnen.
    Im Reiserecht heißt ja der entsprechende Passus sinngemäß:
    "Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sport-veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.), und die in der allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden."


    Was mich verwirrt ist folgende Überlegung:
    Mir leuchtet ein, dass eine Fremdleistung vorliegt, wenn ich eine Reise buche und vor Ort noch ein Ausflugspaket dazu buche.


    Ist auch ein mehr oder weniger kompletter Urlaub, den ich über eine entsprechende Agentur buche und anschließend als Organisation (Kirche) vermittle, in diesem Sinne eine Fremdleistung, so dass ich hier eine Haftung im o.g. Sinn ausschließen kann?


    Wie wäre denn die Haftungsfrage, wenn bei einer Aktivität, die diese Firma anbietet, einer meiner Jugendlichen sich das Bein bricht?


    Ich bin gespannt auf eure wie immer interessanten Antworten.


    Kuh127

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