Wie Vodafone einem einen Vertrag aufschwatzt ohne was zu sagen!

  • Zitat

    Original geschrieben von ostfriese
    Was würdest Du machen? :rolleyes:

    Das, was ich mit meinem Gewissen vereinbaren kann.


    Die Geschichte waer ja mal was fuer Günter Wallraff ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Florian-Enders
    Arbeitsbedingungen hin oder her, eine solche Vorgehensweise, wie die eben geschilderte, ist kriminell.


    Wenn Du dem Kunden ein Paket anbietest zum Preis X und der Kunde dem offen zustimmt, ist das ganz bestimmt nicht kriminell! :mad:

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Zitat

    Original geschrieben von ostfriese
    Wenn Du dem Kunden ein Paket anbietest zum Preis X und der Kunde dem offen zustimmt, ist das ganz bestimmt nicht kriminell! :mad:

    Und wie reagieren Kunden beim naechsten Mal, nachdem sie zuhause festgestellt haben, dass sie ordentlich ueber den Tisch gezogen wurden? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Und wie reagieren Kunden beim naechsten Mal, nachdem sie zuhause festgestellt haben, dass sie ordentlich ueber den Tisch gezogen wurden? ;)


    Wurden sie denn ordentlich über den Tisch gezogen? Die Kunden haben dem Paketpreis zugestimmt und daran hält sich doch auch Vodafone, oder etwa nicht?

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Um das nochmal klarzustellen: Wir MUSSTEN dem zustimmen, weil der Verkäufer fälschlicher Weise gesagt hatte, es ginge nicht mehr ohne diese Zuhausegeschichte. Die SimOnly wurde NICHT als zusätzlicher Vertrag deklariert. Wenn das nicht über den Tisch gezogen ist, weiß ich auch nicht. Das ist Betrug und es ist kriminell. Der Rechtsanwalt nennt so etwas "Täuschung" und das ist rechtlich verfolgbar! Also bitte, wir haben mehrmals (und ich bin sicherlich nicht auf den Mund gefallen!) gesagt: der Vertrag soll bleiben wie er ist.

    se w880i weekend combi 120

  • Zitat

    Original geschrieben von sfahle
    Um das nochmal klarzustellen: Wir MUSSTEN dem zustimmen, weil der Verkäufer fälschlicher Weise gesagt hatte, es ginge nicht mehr ohne diese Zuhausegeschichte. Die SimOnly wurde NICHT als zusätzlicher Vertrag deklariert. Wenn das nicht über den Tisch gezogen ist, weiß ich auch nicht. Das ist Betrug und es ist kriminell. Der Rechtsanwalt nennt so etwas "Täuschung" und das ist rechtlich verfolgbar!


    Das kann eine Täuschung gewesen sein, nur war ich bei dem Gespräch nicht dabei und kann dem entsprechend dazu auch nichts sagen ;)

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Und wie reagieren Kunden beim naechsten Mal, nachdem sie zuhause festgestellt haben, dass sie ordentlich ueber den Tisch gezogen wurden? ;)


    Scheinbar interessiert die nur noch der schnelle Gewinn, ob der Kunde in 2 Jahren dann zur Konkurrenz geht ist denen dann wohl piepegal :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von ostfriese
    Wurden sie denn ordentlich über den Tisch gezogen? Die Kunden haben dem Paketpreis zugestimmt und daran hält sich doch auch Vodafone, oder etwa nicht?

    Wenn mir der Verkaeufer ein "Paket" verkauft, so wie du es beschrieben hast

    Zitat

    Das sind dann der KombiWE 60 inkl. PK oder KombiComfort SIMonly.


    Das da eine zweite SIM-Karte bei ist, wird eigentlich gar nicht erwähnt, denn der Kunde akzeptiert den Paketpreis mit den genannten Inklusivleistungen (60 Minuten, WE frei, HappyLive inklusive)

    und sich dann dabei rausstellt, dass mir "netterweise" noch eine 2. SIM fuer 5 EUR extra pro Monat mit eingepackt wurde, und der Paketpreis eigentlich 5 EUR geringer waere, wenn ich serioes beraten worden waere, ja, dann fuehlt man sich ordentlich ueber den Tisch gezogen. Sind immerhin 120 EUR, die man fuer die "gute Beratung" extra zahlt.


    Jetzt koenntest du argumentieren, dass er ja insgesamt nicht mehr bezahlt als mit dem alten Vertrag. Nur interessiert das nicht, der Kunde koennte auch weniger zahlen ;)


    Ob du dich dabei rhetorisch so geschickt aus der Affaere ziehst, dass man dich rechtlich nicht belangen kann, ist eine Sache. Das schlechte Gefuehl beim Kunden bleibt.

  • Jaja die Anwälte sagen immer dass du Recht hast, und wohl nocvh dass SIE immer gewinnen, was ja auch stimmt. Ich würde auch niemanden wegschicken der mir Geld bringen möchte, aber.......



    vergiss nicht......


    die Beweislast liegt bei dir (Euch), der Verkäufer, Herr K. wird bei einem Rechtstreit aussagen ihr hättet 5 oder 10 mal zugestimmt. Und ihr habt den Vertag unterschrieben, in dem mit Sicherheit alles harrgenau aufgeführt ist. desweiteren habt ihr unterschrieben dass ihr die ALG zur Kenntinss genommen habt und zumindest Einblick in die Preisliste nehmen konntet, wenn ihr sie nicht sogar ausgehändigt bekommen habt.


    Und nun beweist ihr mal das Gegenteil.
    Ich will nicht sagen dass es unmöglich ist, aber schwer wird es auf jeden Fall.

    Viele Grüße



    Michael

  • Zitat

    Original geschrieben von Dwarslöper
    Scheinbar interessiert die nur noch der schnelle Gewinn, ob der Kunde in 2 Jahren dann zur Konkurrenz geht ist denen dann wohl piepegal :flop:


    Darüber machen sich die hohen Herren in Düsseldorf leider keine Gedanken... :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Jetzt koenntest du argumentieren, dass er ja insgesamt nicht mehr bezahlt als mit dem alten Vertrag. Nur interessiert das nicht, der Kunde koennte auch weniger zahlen ;)


    Ob du dich dabei rhetorisch so geschickt aus der Affaere ziehst, dass man dich rechtlich nicht belangen kann, ist eine Sache. Das schlechte Gefuehl beim Kunden bleibt.


    Völlig korrekt, da gebe ich Dir Recht. Und ich würde das als Kunde ganz genauso sehen. Das Problem ist nur: bei den aktuellen Arbeitslosenzahlen will niemand seinen Job riskieren und berät den Kunden nicht dahin gehend, dass dieser im Monat spart, sondern dass er bei leicht niedrigerem oder gleich bleibendem Rechnungsbetrag mehr Leistung in Anspruch nimmt. Schön finde ich das auch nicht...!

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

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