Wie lang Handyrechungen aufheben?

  • Hallo,


    ich habe heute mal meine Ordner ausgemistet und dabei gesehen, dass ich noch Handyrechnungen von 2000 und 2001 habe und weiß nicht ob ich sie noch aufheben oder wegwerfen soll?


    Wie lange hebt Ihr Eure Handyrechnungen auf oder sollte man Sie aufheben?


    Bei Geräten ist klar 24 Monate wegen der Garantie aber bei den Handyrechnungen kann man eh nach 6 Wochen kein Widerspruch o.Ä. mehr einlegen.


    Danke Euch im Voraus.


    Viele Grüße

    For Sale

  • Hi,


    ich kontrolliere meine Rechnung und werfe die dann meist direkt weg.
    Aufgehoben wird da garnichts. Notfalls kann man ein Rechnungsdoppel anfordern.

  • Also ich habe noch nie eine Rechnung bzw. Rechnungsbeilage weggeworfen. Habe für jedes Netz einen eigenen Ordner. Oftmals ist es sogar ganz witzig die alten Werbungen/Angebote anzusehen.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Hallo zusammen,


    nach meinem wissen müssen Firmennachweise 10 jahre lang aufgehoben werden.
    Für den privaten gebrauch beträgt die (Liegefrist) 5 Jahre.


    Alles was länger als 5 Jahre in meinem Ordner ist, fliegt raus.
    Außer Zeugnisse, Rentenbescheide und so in der Art.


    Gruß Hope0815


    PS: Warum werden bei mir keine Smileys mehr angezeigt?


    Edit: Wegen Rechtsschreibung

  • Danke Euch für Eure Antworten :top:


    Also werde ich die Rechnungen die jünger sind als 5 Jahre mal aufheben.Sicher ist sicher. :D


    Grüße

    For Sale

  • ne Telefonrechnung aufheben? Ich kontroliere diese und dann ab in die Papiertonne.


    Was hat des für nen Sinn als Privatmann solche Rechnungen aufzuheben?

    Made in Bavaria

  • wenn man sie alle aufhebt kann man ein tolles telefonierprofil von sich erstellen... macht man zwar eh nicht weils viel zu aufwendig ist, aber praktisch wärs schon bzgl. tarif auswahl und so.

  • Manche windigen Anbieter kommen mit bis zu 2 jährigen Nachforderungen. Beweis mal, wenn Du die Rechnung weggeworfen hast, das die Forderung ungerechtfertigt ist...


    Ich habe seid 1992 Mobilfunk im Haus und seid dem JEDE Rechnung (monatliche, Geräterechnungen, Verträge, upgrades, etc. einfach alles halt) aufgehoben.
    Hat mich sogar vor dem ein oder anderen Problemchen schon bewahrt...


    Ich richte allerdings gerade in meiner Firma ein zertifiziertes Dokumentenarchivsystem ein, und wenn das steht werd ich wohl nen Privaten Bereich da einrichten, den Kram wegscannen und dann abfakeln (...oder so...).
    Irgendwann geht mir sonst der Platz hier aus...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Ich werfe die Rechnungen auch gleich weg nachdem ich sie gelesen habe. Bezüglich meines Telefonieverhaltens kann ich mir die vergangenen Monatsabrechnungen ja auch noch online ansehen.


    Wahrscheinlich werde ich demnächst auch gleich ganz auf Online-Rechnung umstellen.

  • Nachförderungen von den TK-Firmen können nur innerhalbt von 2 Jahren nach Rechnungsstellung nachgefordert werden.
    Danach greift das Verjährungsfrist ein.
    Alle TK-Rechnungen, die älter als 2 Jahren sind, können mit ruhigen Gewissen weggeschmissen werden.
    Keine MF-Firma kommt mit 3 Jahren alten Forderungen vor Gericht durch.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!