ZitatOriginal geschrieben von Stefan
Dein Anwalt wird Dir schon das richtige raten, in erster Konsequenz hätte ich den Bußgeldbescheid allerdings einfach mit dem Vermerk zurückgesandt, dass sich ein Fahrzeug mit dem angegebenen Kennzeichen nicht in meinem Besitz befindet.
Aber nur keine Hektik.
Schliesslich kann man ja nicht von jedem erwarten, dass er sein Kennzeichen auswendig kennt. Aus diesem Grund ist vermutlich auch eine Frist angegeben, in der man das Kennzeichen verifizieren kann.
Btw.:
Die 3-Monatsregelung greift AFAIK nur, wenn die entsprechende Behörde sich in diesem Zeitraum nicht meldet bzw. keinen Bescheid schickt. Ein Widerspruch beendet diese Frist bzw. lässt sie neu beginnen.