Bussgeldbescheid mit falschem Kennzeichen: Widerspruch?

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Dein Anwalt wird Dir schon das richtige raten, in erster Konsequenz hätte ich den Bußgeldbescheid allerdings einfach mit dem Vermerk zurückgesandt, dass sich ein Fahrzeug mit dem angegebenen Kennzeichen nicht in meinem Besitz befindet.


    Aber nur keine Hektik.
    Schliesslich kann man ja nicht von jedem erwarten, dass er sein Kennzeichen auswendig kennt. Aus diesem Grund ist vermutlich auch eine Frist angegeben, in der man das Kennzeichen verifizieren kann. ;)


    Btw.:
    Die 3-Monatsregelung greift AFAIK nur, wenn die entsprechende Behörde sich in diesem Zeitraum nicht meldet bzw. keinen Bescheid schickt. Ein Widerspruch beendet diese Frist bzw. lässt sie neu beginnen.

  • Zitat von Carsten:


    Zitat


    Btw.:
    Die 3-Monatsregelung greift AFAIK nur, wenn die entsprechende Behörde sich in diesem Zeitraum nicht meldet bzw. keinen Bescheid schickt. Ein Widerspruch beendet diese Frist bzw. lässt sie neu beginnen.


    Das meinte ich auch, ob eine "Verjährung" eintrifft wenn man ab Tat-Tag 3Monate nichts von denen gehört hat.
    Habt ihr dazu einen Link zum Rechtstext, der dies belegt? Danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von oli-haas
    Das meinte ich auch, ob eine "Verjährung" eintrifft wenn man ab Tat-Tag 3Monate nichts von denen gehört hat.


    ja, genau so - es muss der verantwortliche Fahrer in der Akte sein - wenn der Wagen also auf ganz jmd. anders zugelassen ist.......

    Zitat

    Habt ihr dazu einen Link zum Rechtstext, der dies belegt? Danke!


    oehm... Rechtstext grad net, aber im http://www.radarforum.de findest Du mit Sicherheit auch den...


    Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Bei mir war mal das falsche Foto dabei (es stimmte gar nichts - weder Fahrzeug noch Kennzeichen).
    Ich hab mir das Foto aus einem alten Bescheid geschnappt, mit Edding "mein Auto & ich" :D drauf geschrieben und alles zurückgeschickt.


    Die Behörde hat sich nicht mehr gemeldet (vor ca. zwei Jahren passiert). Ich kann es auch gar nicht gewesen sein, da ich zum genannten Zeitpunkt völlig woanders war.

    mfg supersiggi

  • Bei meiner Frau stand auch mal ein falsches Kennzeichen auf dem Unfallbericht der Polizei. Letztlich hatte der Typ nur ne Sauklaue, woraus man mindestens 5 Kennzeichen hätte lesen können (mit entsprechender Phantasie). Ging zwar nicht um ein Bussgeld, aber sowas ist wie oben beschrieben auch kein Problem. Kriegste eben nen zweiten Bussgeldbescheid.


    Im Nissanforum heißt es immer so schöne: Sei ein Mann und steh dazu. Was bringt das rausziehen schon? Dann doch lieber jetzt in den Sauren Apfel beißen.

  • Hat sich doch schon längst alles erledigt. Habe 50,- bezahlt - keine Punkte, kein Fahrverbot. Man muss sich nur zu wehren wissen - oder jemanden kennen, der das für einen macht... :top: :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Hat sich doch schon längst alles erledigt. Habe 50,- bezahlt - keine Punkte, kein Fahrverbot. Man muss sich nur zu wehren wissen - oder jemanden kennen, der das für einen macht... :top: :D


    Was hst du bzw. derjenige denn aufgeführt?


    Hatte das mit dem Widerspruch zu tun? Oder wars wegen der geringen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit?


    50€ sind doch recht wenig, oder?


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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