ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
(...) - klappt hervorragend und Onkel Pawlow lässt grüßen... :top:
*sabber*
Mir ist nur unklar, warum du Zeit gewinnen willst. Droht Fahrverbot, und du willst es in die Urlaubszeit schieben?
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ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
(...) - klappt hervorragend und Onkel Pawlow lässt grüßen... :top:
*sabber*
Mir ist nur unklar, warum du Zeit gewinnen willst. Droht Fahrverbot, und du willst es in die Urlaubszeit schieben?
Da will ich ehrlich gesagt nicht noch mehr in die Details gehen, sonst ertrinkt womöglich noch der eine oder andere im *sabber*... :D:D
Habe da mal eine mehr oder weniger sinn-verwandte Frage´.
Ich hab da was im Kopf, dass wenn man nach 3Monaten keinen Bescheid bekommen hat die Angelegenheit eigentlich vergessen kann, dass dann nichts mehr kommt, ist das wirklich so, oder wie kennt ihr das?
Korrekt, Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nach 3 Monaten ab Tat-Datum verjährt...
MfG
Benny
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Eigentlich habe ich den Thread nur aufgemacht, um bestimmten, namentlich vorher bereits bekannten Usern zur Abwechslung mal eine Steilvorlage gegen mich zu geben - klappt hervorragend und Onkel Pawlow lässt grüßen... :top:
Sorry, kann Dir aber nicht so recht folgen...
Hier gibt es gerade mal 3 User, die leichte Kritik äußern. marlborolights, SpeedTriple und ich. Ich weiss nicht wer von uns (oder etwa wir alle) Dir wie Hunde an die Gurgel gesprungen sein soll.
Unsere Aussagen waren doch ziemlich TT-like. Als Inventar ist Dir sicher schon aufgefallen, dass einem hier eher in Richtung der allgemeinen Rechtsprechung geraten wird. Verstehe nicht, wie Dich die Meinung, dass Du zu Deinem Fehler stehen sollst, so sehr stören kann. Zumal ja keiner von uns ausfällig geworden ist. marlborolights´ "Buh! :flop: " ist zwar nicht ganz so nett, aber doch sicher kein Grund hier den "armen Prügelknaben" zu spielen.
Finde Deine Aussagen ein wenig komisch
Trotzdem wünsche ich Dir, dass Du wieder gut aus der Nummer rauskommst!
BB
Vor nicht all zu langer Zeit war es sehr beliebt, Widerspruch einzulegen um Geld und weiterreichende Konsequenzen abzuwenden.
Da gibt es zum einen das Erreichen der 18 Punkte - Grenze, als auch das Fahrverbot nach der zweiten Geschwindigkeitsübertretung von über 26 km/h außerorts - und bestimmt noch einige andere.
IIRC war es auch in der Planung, diese Schlupflöcher zu stopfen. Sollte das geschehen sein, begrüße ich BigBlue007 schonmal unter den Fußgängern.
Mögen dir die Autos am Zebrastreifen gnädig sein und halten. [small]scnr[/small]
Robin
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Da will ich ehrlich gesagt nicht noch mehr in die Details gehen, sonst ertrinkt womöglich noch der eine oder andere im *sabber*... :D:D
Nö - Einspruch.
Jetzt wo Du selbst angefangen hast, musst Du auch ein wenig mit der Sprache rausrücken...
Was anderes: Das mit den 26 km/h außerorts hat doch auch was mit einer einjährigen "Bewährung" zu tun? Zumindest war (oder besser gesagt ist) das bei einem Freund von mir so...
ZitatOriginal geschrieben von benny bennz
Sorry, kann Dir aber nicht so recht folgen...
Hier gibt es gerade mal 3 User, die leichte Kritik äußern. marlborolights, SpeedTriple und ich. Ich weiss nicht wer von uns (oder etwa wir alle) Dir wie Hunde an die Gurgel gesprungen sein soll.
Keine Sorge - es fühlen sich schon die Richtigen angesprochen. Und nein, Du bist keiner davon...
ZitatUnsere Aussagen waren doch ziemlich TT-like. Als Inventar ist Dir sicher schon aufgefallen, dass einem hier eher in Richtung der allgemeinen Rechtsprechung geraten wird. Verstehe nicht, wie Dich die Meinung, dass Du zu Deinem Fehler stehen sollst, so sehr stören kann.
Wenn Du meine Postings richtig lesen würdest, dann wäre Dir aufgefallen, dass ich zu keinem Zeitpunkt und an keiner Stelle gesagt habe, dass ich das Ziel hätte, nicht zu meinem Fehler zu stehen.
Der Kay... Tstststs...
Dein Anwalt wird Dir schon das richtige raten, in erster Konsequenz hätte ich den Bußgeldbescheid allerdings einfach mit dem Vermerk zurückgesandt, dass sich ein Fahrzeug mit dem angegebenen Kennzeichen nicht in meinem Besitz befindet.
Die Zeit, die die Behörde zum denken braucht, kann man dann nutzen um den Wanderurlaub zu planen und geschickt zu terminieren.
Beim meiner roten Ampel gab es leider keine Steilvorlage der Bußgeldstelle...
Stefan
ZitatOriginal geschrieben von Stefan
[...] in erster Konsequenz hätte ich den Bußgeldbescheid allerdings einfach mit dem Vermerk zurückgesandt, dass sich ein Fahrzeug mit dem angegebenen Kennzeichen nicht in meinem Besitz befindet.
Genau das war - und ist - der Plan.
ZitatDie Zeit, die die Behörde zum denken braucht, kann man dann nutzen um den Wanderurlaub zu planen und geschickt zu terminieren.
Alternative: Auf Chauffeurdienste ausweichen - was nimmst Du pro h? :D:D
ZitatBeim meiner roten Ampel gab es leider keine Steilvorlage der Bußgeldstelle...
Komisch - das hast Du hier gar nicht erwähnt... :confused:
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