Ich weiß, dass es für sowas eigene Foren gibt, aber ich melde mich nicht gerne wegen nur einer Frage in x Foren an, und hier gibts sicher auch genug Leute mit Ahnung.
Ich habe einen Bussgeldbescheid erhalten, gegen den ich rein von der Sache her wahrscheinlich nicht viel werde machen können (Autobahnpolizei war direkt hinter mir hergefahren und hat mich auf frischer Tat gestellt... ). Obwohl ich allerdings trotzdem überlege, vor Gericht zu gehen. Und wenn's nur zum Zeitgewinn ist.
Nun ist es so, dass der Bussgeldbescheid ein falsches Kfz-Kennzeichen enthält. Aus der zweiten Buchstabengruppe ist ein Buchstabe falsch. Ist es rechtens, gegen den Bescheid zunächst mal nur allein wegen dieses Formfehlers Widerspruch einzulegen? Mir ist schon klar, dass dann später ein neuer mit dem richtigen Kennzeichen kommen wird. Geht wie gesagt eher darum, zum einen etwas Zeit zu gewinnen, zum Zweiten natürlich auch, die Bürokratie zur Abwechslung mal zu meinen Gunsten zu nutzen.
Ich bin mir eigentlich 100%ig sicher, dass das so möglich und der vorliegende Bescheid nichtig ist, wollte aber halt sicherheitshalber nochmal fragen.