Frage: Vertrag als minderjähriger abgeschlossen und als volljähriger dafür haften ?

  • hallo,


    ein freund von mir, hat bei einem Internet-provider eine standleitung beauftragt und diese auch 1 jahr genutz !


    jedoch war der junge man bei vertragsabschluss noch minderjährig und der anbieter hat das nicht weiter überprüft und mein freund hat dann nach einem jahr mangels liquidität (17) die zahlung eingestellt !


    jetzt ist er 19 und der internet-anbieter will seine forderungen geltend machen...erst hat er ein paar mahnungen geschickt und am freitag stand der gerichtsvolzieher vor der türe und wollte 2500 € einziehen !


    nun meine frage, an die fachleute ....ist das rechtens, das er jetzt für diese forderungen aufkommen muss, die er als minderjähriger (nicht geschäftsfähriger) mann gemacht hat ?


    bei vertragsabschluß war er minderjährig...somit ist der vertrag doch rechtlich garnicht bindend oder?




    fragen über fragen, und über tips wäre ich dankbar !


    gruß


    igelboy

  • Wenn erstmal der Gerichtsvollzieher da ist, wird das glaube ich eh ein schwieriges Unterfangen. Dann existiert ja bereits ein Titel, den dein Freund wohl einfach verschlafen hat.

  • Mal abgesehen von der rechtlichen Seite.


    Dein "Freund" hat die Leitung doch benutzt bzw. sie wurde ordungsgemäß vom Provider zur Verfügung gestellt. Wieso versucht man sich dann um die Kosten zu drücken. Man weiss doch im vornherein was für Kosten auf einen zu kommen. Klar, ist ne Menge Asche aber man kann/konnte sich bestimmt mit dem Provider auf eine für beide Seiten annehmbare Lösung einigen.


    Was man nutzt sollte man auch zahlen. Alles andere ist ein bisserl "assi"...


    Ich weiss, mein Post bringt dich nich wirklich weiter, musste es aber loswerden.


    schönes WE noch

  • Ich vermute mal, dass dein Freund bei der Beantragung des Anschlusses ein falsches Alter angegeben hat, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Unternehmen einem Minderjährigen eine Standleitung, die mit entsprechenden hohen Kosten verbunden ist, zur Verfügung stellt. Dann wäre das m.E. nämlich schon mal eine Urkundenfälschung, falls der Vertrag schriftlich abgeschlossen wurde.


    Sich außerdem nach einjähriger Nutzung und damit schliesslich auch offensichtliche Duldung des Vertrages durch die Eltern auf den Taschengeldparagraphen berufen zu wollen, halte ich auch für fraglich, aber das sollen Juristen und das Gericht, das darüber dann zu verhandeln hat, beurteilen.


    Aber egal wie die rechtliche Situation aussieht: Dein Freund ist 19 Jahre alt und kann seinen Arsch hochkriegen und für die 2500 €, die ja jetzt kein absoluter astronomischer Betrag sind, arbeiten, anstatt sich hier mit sowas aus der Affäre ziehen zu wollen. Für mich ist es nichts anderes als BETRUG.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Hallo,


    also soweit wir ich weiß, wurde da kein alter abgefragt ... aber gut, das könnte ich nochmal genau in erfahrung bringen !


    also freund...."kumpel" ist wohl ein besserer ausdruck !



    ja - der pfändungsvorgang wird eh leer ausgehen...er ist arbeitslos, wohnt daheim und hat außer ein bett, schrank, pc und tv nix - also zu holen ist da nichts aber ich meine...mit dem titel ist das leben erst mal im "arsch" schufa etc... !



    na gut - dann wird er darum wohl nicht drum herrum kommen und muss nun dafür gerade stehen...ich habe mir auch schon übnerlegt, ihm das geld zu leihen...aber mit so was bin ich vorsichtig...denn bei geld hört die freundschaft auf und wer sagt dann das / ob ich es überhaupt jemals bekomme !


    gruß

  • Leih ihm auf keinen Fall das Geld, Du wirst es nie wieder sehen; ich spreche da aus Erfahrung.


    D-Love hat schon recht, wer mit 19 den "Arsch" schon nicht (mehr) hochbekommt, aber unbedigt eine Standleitung zuhause braucht, den Mahnbescheid und den Vollstreckungsbescheid verpennt, der hat es nicht anders verdient.


    Sorry für die harte Ausdrucksweise, aber ich würde mir an Deiner Stelle keine weiteren Gedanken hierüber machen. Da muß er ganz alleine rauskommen. Arbeit für 19-jährige gibt es schließlich wie Sand am Meer (Lagerlogistik, Fastfood, Prospekte/Zeitungen verteilen, Blutspende, Samenspende etc.)


    Gruß
    JJo

  • @ igelboy


    Leih ihm auf keinen Fall das Geld, das wirst du sonst nie wieder sehen.


    Er sich selbst da reingeritten, also muss er da auch selber wieder herauskommen. Ein Schufa-Eintrag ist vielleicht keine tolle Sache, aber damit wird ihm bestimmt nicht sein ganzes Leben versaut. :rolleyes: Wenn die Schuld beglichen ist, wird der Eintrag doch nach einer Weile gelöscht. Die 2.500€ Schulden sollten noch im Rahmen des Möglichen liegen. Er muss nur seinen Hintern hochkriegen und sich einen Job suchen.

  • Re: Frage: Vertrag als minderjähriger abgeschlossen und als volljähriger dafür haften


    Zitat

    Original geschrieben von igelboy
    und am freitag stand der gerichtsvolzieher vor der türe und wollte 2500 € einziehen !
    [...]
    ....ist das rechtens, das er jetzt für diese forderungen aufkommen muss,


    ja - denn wenn der GV schon da ist, ist das ganze rechtskraeftig... Mit der "ich-war-jung-und-brauchte-das-web"-Nummer haette er vorher kommen muessen...


    Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Re: Re: Frage: Vertrag als minderjähriger abgeschlossen und als volljähriger dafür ha


    Zitat

    Original geschrieben von cestec
    ja - denn wenn der GV schon da ist, ist das ganze rechtskraeftig... Mit der "ich-war-jung-und-brauchte-das-web"-Nummer haette er vorher kommen muessen...


    Gruss,


    c.


    Jepp. Erst kommt der Mahnbescheid, gegen den er Einspruch/widerspruch einlegen kann. Das ganze kann er auch noch machen, wenn der Vollstreckungsbescheid kommt. Wenn er es nicht macht, ist der Titel rechtskräftig und hat diese Forderung akzeptiert. Dagegen kann er nichts mehr machen...


    Die meisten GV akzeptieren auch Ratenzahlungen...

  • Dadurch das das alles nun schon abgelaufen ist, lässt sich da wohl nichts mehr machen.


    Abgesehen, dass wie oben gesagt, das ganze doch ganz schön komisch abgelaufen ist, hast du allerdings recht, hätte er dieses Geschäft nicht abschließen dürfen.
    Und normalerweise werden aber dann die Eltern für sowas in die Mangel genommen.


    Wenn du streiten willst empfehl ich dir in der Situation einen Anwalt (vorrausgesetzt du bzw. dein Kumpel ist Rechtsschutzversichert).
    Aber ansonsten wie schon allzu oft: als Lehrgeld abhaken.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

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