offene WLAN-Netze - rechtliche Situation?

  • Sir Hoschi


    Strafbar ist die Nutzung offener WLAN Netze auf keinen Fall.
    Zivilrechtlich ist es auch mehr als unwahrscheinlich, daß eine solche Nutzung jemals Konsequenzen hat. Es ist nahezu unmöglich Dich ausfindig zu machen und für den Fall, daß dies gelingt, käme allenfalls in Betracht, daß Du die durch Deine Nutzung entstandenen Mehrkosten des DSL-Zugangs tragen mußt. Wobei es auch hierbei fraglich bleibt, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
    Persönlich surfe ich regelmäßig über offene Hotspots und dies völlig sorglos.

  • Danke! So habe ich mir das auch gedacht :)

    "I don´t like small cars and real big women, but somehow i always find myself in em!"

  • *hochkram*


    Gibt es eine offizielle rechtliche Stellungnahme / einen Paragraphen, der das Nutzen offener WLAN Netze ausdrücklich zuläßt?


    Außerdem: Gibt es eine Website, bei der man gefundene Hot Spots eintragen bzw. welche finden kann?

    Signatur ist so 2002.

  • Um mal die Sache von der anderen Seite aus zu beleuchten: Die Woche habe ich gelesen, dass jemand, der sein WLAN nicht verschlüsselt hat, dafür haftbar gemacht wird, wenn über seine IP illegale Sachen angestellt werden (zb illegales herunterladen in großen Mengen), auch wenn er es nicht war, sondern ein anderer, der nur sein WLAN "unbefugt" benutzt hat.
    Von daher frag ich mich, wer in Anbetracht dessen wirklich bewusst sein WLAN offen lässt. Jetzt grad vom Threadsteller und dem Stadtcafe: Dann ist das Stadtcafe ja dafür haftbar wenn zig Leute halt in der Zeit in der sie im Cafe sitzen, illegale Sachen herunterladen.
    Ist die Rechtslage wirklich so? Oder war das in der Zeitung eine falsche Info?

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