offene WLAN-Netze - rechtliche Situation?

  • Hallo Leute,


    ich hätte da mal eine vielleicht "doofe" Frage, aber in dem Sinne auch rechtlich relevante Frage.
    Ich war gestern in meiner Stadt Cafe trinken. Dieses Cafe bietet einen offenen WLAN-Hotspot an. Das heisst, man macht den PDA an und surft. Also ohne Surfzeit kaufen zu müssen oder ohne irgendwelche Usernamen & Passwörter einzugeben.
    Als ich dann gegangen bin, hab ich den PDA angelassen um zu schauen wie weit die Verbindung reicht. Sie reicht bis zur gegenüberliegenden Haltestelle.
    Daher mal meine Frage. Wenn ich nun in der Stadt unterwegs bin und paar Minuten Wartezeit überbrücken will, ist es dann erlaubt dieses offene Netz des Cafes zu benutzen? Oder darf man dieses rechtlich nur, wenn man auch Gast dort ist?
    Wie sieht es generell mit offenen Netzen aus?
    Kann mir da jemand definitive Aussagen geben, oder ist das eine rechtliche Grauzone?


    Gruß,


    Andreas

  • IMHO ist jeder selbst dafür verantwortlich, seinen WLAN Hotspot dicht zu machen. Macht er es nicht, darfst Du surfen bis der Arzt kommt.


    Was die moralische Seite anbelangt, das bleibt natürlich Dir überlassen. Sitze ich in einem Café und finde einen Zugang, wird gesurft :)


    Tobi

    Ani weata neschane et haolam.
    Ani weata as jawou kwar kulam.

  • Alle rechtlichen Regelungen, die z.B. für den Schutz eines WLAN Hotspots angewandt werden können verlangen einen "besonderen Schutz" dieser Einrichtung... Bei einem offenen Hotspot (egal ob bewusst oder unbewusst) ist dies eben nicht der Fall und Du kannst die Einladung annehmen und surfen bis der Arzt kommt :)

  • Erstmal schon einmal vielen Dank für Eure Antworten.
    Bin da halt nur ein Techniklaie, deshalb frage ich.


    Was genau bezeichnet man denn als offenes Wlan? Auch diese, die von privaten Leuten sind, aber von denen nicht geschützt sind?
    Darf man denn da dann einfach sich reinmogeln und surfen?
    Das wäre doch wie wenn ein Mercedesfahrer sein Auto unabgeschlossen abstellt, mit dem Schlüssel im Zündschloss. Wenn ich dann damit fahre, ist es doch dennoch ein Diebstahl.
    Wäre das dann bei dieser privaten WLAN-Sache nicht auch der Wahl?

  • Zitat

    Original geschrieben von AndreasMD
    Was genau bezeichnet man denn als offenes Wlan? Auch diese, die von privaten Leuten sind, aber von denen nicht geschützt sind?


    Genau, alle WLAN's, die ohne einen WEP oder WPA Schlüssel zu generieren, offen nutzbar sind.
    Sobald Du aber einen "Trick" anwenden musst, um hinein zu gelanden, ist es nicht mehr frei verfügbar.


    Gruß, Tobi

    Ani weata neschane et haolam.
    Ani weata as jawou kwar kulam.

  • Als "offen" ist ein WLAN zu bezeichnen, das keine Sicherheitsvorkehrungen vor unbefugter Nutzung aufweist. Das sind namentlich WEP- und WPA-Verschlüsselung sowie auch MAC-Filter, die nur bestimmte WLAN Geräte anhand ihrer individuellen MAC-Adresse zulassen.


    Zumindest strafrechtlich ist die Nutzung fremder, offener WLAN Netze unbedenklich.

    Zitat

    Die Nutzung fremder Funkdatennetze, die mittels WEP gegen Zugriff besonders gesichert sind, ist gem. § 202a StGB strafbar; die bloße Nutzung fremder Datennetze als Internetzugang ohne einen Bruch der Verschlüsselung bleibt hingegen straflos. Das gefundene Ergebnis mag zunächst überraschen; bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass allein dieses Ergebnis angemessen ist.


    Auszug aus: Ulf Buermeyer in "Der strafrechtliche Schutz drahtloser Computernetzwerke (WLANs)"
    Quelle: http://www.hrr-strafrecht.de/h…/04-08/index.php3?seite=7

    Dein Vergleich mit dem PKW hinkt übrigens insofern, als daß das WLAN weiterhin für den Eigentümer nutzbar bleibt, während Dritte dieses nutzen, was beim Gebrauch eines fremden Kfz hingegen nicht der Fall ist. Solange keine endgültige Zueignungsabsicht bei der Aneignung eines fremdem Kfz besteht, handelt es sich daher um den unbefugten Gebrauch eines fremde Fahrzeuges nach § 248b StGB und nicht um Diebstahl.
    § 248b StGB schützt aber gerade vor dem Entziehen der Nutzungsmöglichkeit zum Nachteil des Eigentümers und wirkt der besonderen Unfallträchtigkeit von Schwarzfahrten entgegen. Diese Erwägungen könnten bei analoger Anwendung - die im Strafrecht ohnehin strengstens verboten ist - beide nicht greifen.


    Zivilrechtlich wäre ein berechtigter Schadensersatzanspruch für die Nutzung des WLANs denkbar. Dies dürfte jedoch mangels beweisbarem Schaden sowie der nur schwer möglichen Ermittlung der unberechtigten Nutzer scheitern.


    Insofern spricht nichts gegen die Nutzung eines offenen WLANs. ;)

  • Beweisbar wäre ein Schaden schon - zumindest dann, wenn der Router mitloggt, welche Geräte wieviel Traffic verbrauchen, und wenn der Routerbesitzer keine Flatrate hat.


    Davon abgesehen hätte er allerdings dennoch keine Handhabe, wenn er sein Netz nicht gesichert hat. Public Hotspots sind heute etwas ganz Normales - woher soll ich als Nutzer wissen, dass ein Hotspot, in den sich mein Gerät vielleicht sogar ganz automatisch eingebucht hat, zwar public ist, es aber eigentlich nicht sein sollte? :D Die Verantwortung, sein WLAN abzusichern, obliegt nun wirklich dem Betreiber.


    Wenn ich irgendwo ein Grundstück habe und dieses weder umzäune noch sonstwie kenntlich mache, dass es sich dabei um Privatbesitz handelt, dann kann ich auch niemanden dafür drankriegen, dass er sich auf diesem Grundstück bewegt. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Beweisbar wäre ein Schaden schon - zumindest dann, wenn der Router mitloggt, welche Geräte wieviel Traffic verbrauchen, und wenn der Routerbesitzer keine Flatrate hat.

    Nun haben die meisten User aber eine Flatrate und selbst wenn nicht, dann müßte der unberechtigte Nutzer über das Inklusivvolumen hinauskommen.
    Außerdem haben die handelsüblichen Geräte keine diesbezüglich verwertbare Logfunktion. Darüberhinaus wird es sicherlich sehr schwer alleine anhand einer Mac-Adresse den Schädiger ausfindig zu machen.
    Die Ermittlung würde sicherlich in 99% aller Fälle aus praktischen Gründen scheitern.


    Zitat

    Davon abgesehen hätte er allerdings dennoch keine Handhabe, wenn er sein Netz nicht gesichert hat. Public Hotspots sind heute etwas ganz Normales - woher soll ich als Nutzer wissen, dass ein Hotspot, in den sich mein Gerät vielleicht sogar ganz automatisch eingebucht hat, zwar public ist, es aber eigentlich nicht sein sollte? :D Die Verantwortung, sein WLAN abzusichern, obliegt nun wirklich dem Betreiber.

    Eine Verpflichtung des Betreibers eines WLANs zur Verschlüsselung besteht nicht. Deiner Argumentation folgend wäre demnach die Benutzung eines jeden fremden Gegenstandes, der nicht gesichert ist, legal, was natürlich absurd ist.
    Zwar halte ich es auch für sozialadäquat offene WLANs zu benutzen, aber wie ein erstinstanzlicher Richter, der womöglich erstmals von "WLAN" hört, urteilt, ist immer eine andere Frage.


    Zitat

    Wenn ich irgendwo ein Grundstück habe und dieses weder umzäune noch sonstwie kenntlich mache, dass es sich dabei um Privatbesitz handelt, dann kann ich auch niemanden dafür drankriegen, dass er sich auf diesem Grundstück bewegt. ;)

    In diesem Fall macht sich zwar derjenige, der sich auf Deinem Grundstück aufhält nicht des Hausfriedensbruches strafbar, da es an einer Umfriedung fehlt, aber einen Unterlassungsanspruch auf Verlassen des Grundstückes hat der Grundstückseigentümer trotzdem. Nur weil es am Zaun mangelt, heißt das nicht, daß das Grundstück jedermann zum Verweilen offensteht. Außerdem könnte man denjenigen, der unberechtigerweise ein fremdes Grundstück betritt durchaus auch für Beschädigungen (z.B. Beschädigung des Rasens durch Fahrzeugspuren) belangen, auch wenn er beim Betreten den Eigentümer nicht kannte. Bevor man ein Grundstück betritt, muß man sich eben erkundigen, wem es gehört. Nach derselben Erwägung könnte auch ein Urteil im Falle einer unberechtigen WLAN Nutzung ausfallen.

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    Nun haben die meisten User aber eine Flatrate und selbst wenn nicht, dann müßte der unberechtigte Nutzer über das Inklusivvolumen hinauskommen.


    Richtig. Das wird zwar kaum vorkommen, ist aber zumindest nicht auszuschließen. ;)

    Zitat

    Außerdem haben die handelsüblichen Geräte keine diesbezüglich verwertbare Logfunktion.


    Also meiner hat sowas.

    Zitat

    Darüberhinaus wird es sicherlich sehr schwer alleine anhand einer Mac-Adresse den Schädiger ausfindig zu machen.


    Richtig. Es ging ja aber um die Frage, ob sich ein Schaden belegen liesse, nicht um das davor zu klärende Problem, den Verursacher überhaupt erstmal zu finden. Dass dies i.d.R. kaum möglich sein dürfte (schon gar nicht anhand der MAC-Adresse), liegt auf der Hand.

    Zitat

    Die Ermittlung würde sicherlich in 99% aller Fälle aus praktischen Gründen scheitern.


    Zitat

    Eine Verpflichtung des Betreibers eines WLANs zur Verschlüsselung besteht nicht. Deiner Argumentation folgend wäre demnach die Benutzung eines jeden fremden Gegenstandes, der nicht gesichert ist, legal, was natürlich absurd ist.


    Der Vergleich hinkt, denn auch hier gibt es das im Juristendeutsch immer wieder gern zitierte Konzept der "Lebenserfahrung". ;)


    Bei einem stofflichen Gegenstand ist i.d.R. offensichtlich, ob bzw. dass es sich dabei offenkundigerweise um das Eigentum von irgend jemandem handeln muss. Bei einem WLAN-Hotspot ist das nicht der Fall - jedenfalls solange wir nicht davon reden, dass jemand den Hotspot (also den Router selbst) klaut... :D Es gibt neben den kommerziell betriebenen auch eine Menge privater Hotspots, die von ihren Benutzern aus purer Freundlichkeit und Technikbegeisterung bewusst offen gelassen werden, damit fremde Leute darüber ins Netz kommen. Wenn ich nun an der Straßenecke stehe und mein PDA wählt sich - wohlgemerkt ohne irgendwelche Tricks - in ein offenes WLAN ein, bekommt eine IP, und ich bin drin, dann habe ich keinerlei Grund zu der Annahme, dass der Besitzer des Routers dies möglicherweise nicht wusste. Geschweige denn, dass ich irgendeine Straftat begehen würde.

    Zitat

    Zwar halte ich es auch für sozialadäquat offene WLANs zu benutzen, aber wie ein erstinstanzlicher Richter, der womöglich erstmals von "WLAN" hört, urteilt, ist immer eine andere Frage.


    Das ist zwar richtig, allerdings auch irrelevant. Denn die ggf. unsinnige Entscheidung eines solchen Richters wäre natürlich ein klarer Fall für die nächste Instanz. ;)

    Zitat

    In diesem Fall macht sich zwar derjenige, der sich auf Deinem Grundstück aufhält nicht des Hausfriedensbruches strafbar, da es an einer Umfriedung fehlt, aber einen Unterlassungsanspruch auf Verlassen des Grundstückes hat der Grundstückseigentümer trotzdem.


    Richtig - aber erst, NACHDEM er mich dort aufgefunden und mich darüber informiert hat, dass dies sein Grundstück ist. Wobei ich dann wiederum einwenden könnte, dass das ja jeder behaupten könne und er dies doch bitte beweisen soll... :D

    Zitat

    Nur weil es am Zaun mangelt, heißt das nicht, daß das Grundstück jedermann zum Verweilen offensteht. Außerdem könnte man denjenigen, der unberechtigerweise ein fremdes Grundstück betritt durchaus auch für Beschädigungen (z.B. Beschädigung des Rasens durch Fahrzeugspuren) belangen, auch wenn er beim Betreten den Eigentümer nicht kannte. Bevor man ein Grundstück betritt, muß man sich eben erkundigen, wem es gehört.


    Ja, das gilt aber nur dann, wenn das Grundstück als solches erkennbar ist. Lässt sich auf die WLAN-Problematik halt nicht übertragen, da ein offenes WLAN halt einfach "da" ist und mehr nicht - da kann ich nicht erkennen, ob der Betreiber es mit Absicht oder versehentlich offen gelassen hat. Denke bei "Grundstück" mal nicht an ein Wohngebiet oder so, sondern an z.B. ein Stück Land in einem Wald.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Wow, das artet ja richtig aus!
    Ich hab den Thread ständig mitgelesen, weil mich als Nokia 9500-Nutzer das Thema interessiert. Hat ja auch ´ne Menge offene Netze, gerade in Stuttgart (Arbeitsplatz).
    Aber: Bis jetzt wurde die Frage noch nicht abschließend beantwortet, oder?
    Wenn ich nur über ein "offenes Netz" surfe, ohne irgendwelche illegalen Dinge anzustellen, ist das denn jetzt erlaubt oder verboten? Oder noch rechtliche Grauzone?

    "I don´t like small cars and real big women, but somehow i always find myself in em!"

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