VictorVox knapp 30 Euro Gebühr bei Nichtrückgabe der SIM?

  • hallo,


    ich sinniere gerade drüber nach, dass mir in der Schule in Wirtschafts- und Rechtskunde beigebracht wurde, dass Unternehmen nicht unlauter werben dürfen.


    Dazu gehörte zb., dass ein Kunsthonigfabrikant auf den Kunsthonigtöpfchen nicht die Biene Maja abbilden darf und dass ein Orangensaftfabrikant auf seinen Orangensaftpackungen nicht in werbender Absicht schreiben darf "ohne Konservierungsstoffe!" wenn es gesetzlich gar nicht erlaubt ist - weder ihm noch seiner Konkurrenz - da welche reinzutun. Mit anderen Worten: mit Selbstverständlichkeiten, die nur einem gesetzlichen Ge-/Verbot nachkommen, darf nicht geworben werden.


    Leider setzt man sich heutzutage massenhaft über diesen guten Ton hinweg. Es gibt z.b. ein Kunsthonigprodukt mit dem beinah sprechenden Namen "Wibine", der genau den oben genannten Aspekt assoziativ unterläuft.......


    Nun aber zurück zum Thema:
    Nach dem oben gesagten kann ich mir gut vorstellen, dass viele z.b. bei Internet-Auktionshäusern tätige Handy-Vertragsvermittler etc. sich auf ganz dünnem Eis bewegen, wenn sie schreiben "keine versteckten Kosten!", wenn es sich rausstellt, dass "versteckte Kosten" sowieso gar nicht zulässig sind (z.b. nach der Preisangabeverordnung.)


    nur mal so zwischendurch,
    ernüchtert:
    carponaut stefan

    Dodge - Aus Freude am Tanken

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