VictorVox knapp 30 Euro Gebühr bei Nichtrückgabe der SIM?

  • Komisch, dass sich der Verbraucherschutz mit dieser Sache noch nicht beschäftigt hat bzw. dass noch kein Kunde einen Musterprozess gegen diese mehr als ungewöhnliche AGB-Klausel geführt hat. :confused:

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Ziehst sich ja ewig hin, so eine Geschichte. Vieleicht kommt noch was, sofern die entsprechenden Verbände das überhaupt schon realisiert haben.


    Eine Deaktivierungsgebühr bleibt vermutlich eine solche, selbst wenn man ihren Namen in "Pfand" ändert. Pfand gibt es in einem Zuge gegen die entsprechend zu schützende Ware, und bei Rückgabe gibt es das Pfand zurück. Alles andere ist eine Gebühr, und eine solche wäre kaum erlaubt, als es einer Deaktivierungsgebühr gleichkommen würde. Der Anbieter hat keine Verwendung für ne alte Karte. Es ist der Versuch, am Ende nochmal hinzulangen. Man darf gespannt sein!

  • Also solche Pfand ist auf jeden Fall besser als ein Deaktivierungsgebühr.
    Man kanns umgehen, in dem man einfach die Karte per Einschreiben zurück schickt.
    Mit den 1,60 € kann man sich viel Ärger und Kosten sparen.

  • Victorvox ist der letzte Laden überhaupt. Ich hab denen eine Mail nach Vertragsende geschickt, dass sie mir mitteilen soll wohin ich die SIM-Karte schicken soll, da ich die Gebühr nicht akzeptiere.


    Keine Reaktion! Das war echt das letzte Mal, dass ich was bei denen abgeschlossen habe.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Victorvox ist der letzte Laden überhaupt. Ich hab denen eine Mail nach Vertragsende geschickt, dass sie mir mitteilen soll wohin ich die SIM-Karte schicken soll, da ich die Gebühr nicht akzeptiere.

    Ich will ViVo beileibe nicht verteidigen - aber diese schwere Frage hättest Du Dir nicht selbst beantworten können? :rolleyes:


    Alles klar. :D


    [small]Ein Glück, dass auf einer Rechnung keine Anschrift des Rechnungsstellers steht...[/small]

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • In den AGBs, die man vor dem Vertragabschluss lesen SOLL, steht das Antwort auf solchen Fragen auf Deutsch klar und deutlich schwarz auf weiss lesbar hingekrietzelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von sapper24
    In den AGBs, die man vor dem Vertragabschluss lesen SOLL, steht das Antwort auf solchen Fragen auf Deutsch klar und deutlich schwarz auf weiss lesbar hingekrietzelt.


    Genau darum geht es hier, nämlich dass man die AGB vor Vertragsschluss gelesen hat, Victorvox diese AGB während der Vertragslaufzeit dann aber klammheimlich ändert und in einem banalen Flyer zur Rechnung daruf hinweist, dass die neuen AGB (mit dem besagten Pfand) Geltung haben, wenn man nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht.


    Genau dasselbe haben sie wiederholt mit der Änderung bezüglich der Online-Rechnung.


    Also nix von wegen VOR Vertragsschluss lesen....... sondern aufpassen, dass einem WÄHREND der Vertragslaufzeit nicht ein Kuckucksei ins Nest gelegt wird.


    ANDI

  • Aus dem Grund wiederspreche ich grundsöätlich immer jeden AGB-Änderung.
    Ich habe kein Lust und Zeit während der Vertragslaufzeit 2-3 neue Fassungen von AGBs immer wieder durchzulesen.


    Icb bezweifel aber trotzdem, dass VV in sein neuen AGBs die SIM-Prand Rückgabeadresse geändert hat....

  • Pfand - neue AGB


    Zitat

    Original geschrieben von andipizza
    ... AGB während der Vertragslaufzeit dann aber klammheimlich ändert und in einem banalen Flyer zur Rechnung daruf hinweist, dass die neuen AGB (mit dem besagten Pfand) Geltung haben, wenn man nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht.


    Also nix von wegen VOR Vertragsschluss lesen....... sondern aufpassen, dass einem WÄHREND der Vertragslaufzeit nicht ein Kuckucksei ins Nest gelegt wird.


    ANDI


    Die neue AGB ist ja insoweit sinnlos (Pfand), da ja VV den Pfand nicht nachträglich erheben kann. Die Karte wurde ja ohne Pfand übergeben.


    Durch geänderte Pfandregelung für bereits ausgelieferte Karten nun Pfand bei Nichtrückgabe zu erheben ist rechtswidrig. Man gibt ihnen 48 Stunden Zeit dies zu regeln, bevor man den Bankeinzug widerruft. Dann sollen sie mal klagen.


    -> Also bei ViVo immer mit der Kündigung den Bankeinzug widerrufen und die SR überweisen. Wenn sie trotzdem abbuchen, kann man mit Verweis auf den Widerruf erstmal seine Kosten gegenrechnen.

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