VictorVox knapp 30 Euro Gebühr bei Nichtrückgabe der SIM?

  • Zitat

    Bestimmungen, die so ungewöhnlich sind sind, dass man nicht mit ihnen zu rechnen braucht, Zitat: "werden nicht Vertragsbestandteil" (§ 305 c BGB).


    Stimmt! Aber unabhängig von der "Überraschungsklausel" in § 305c oder weiteren Vorschriften im BGB, nach denen Bestimmungen in AGB unwirksam sind, werden alle übrigen (wirksamen) 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen' Vertragsbestandteil. (Natürlich nur bei Kenntnisnahme, etc, pp.)


    Womit wir auch wieder zu dem eigentlichen Problem zurückkehren könnten, nämlich zur Frage, ob Victorvox hier eine einseitige Vertragsänderung vorgenommen hat und ob dies gegenüber 'normalen' Verbrauchern in der Form überhaupt möglich ist. Vor allem was die 4-wöchige Widerrufsfrist anbetrifft.
    Soweit ich mich entsinne gilt das Schweigen auf ein Angebot nur unter Kaufleuten als Zustimmung. Und bei einer Vertragsänderung -die meiner Ansicht nach bei der Änderung der AGB vorliegt- müsste ich doch eigentlich zustimmen, oder nicht? Und zwar nicht nur durch Schweigen!!


    Oder wie seht ihr das?


    Andi

  • Haben sie überhaupt irgendetwas nachträglich geändert? Die Klausel dürfte doch schon recht lange bei denen vorhanden sein, oder?


    Schweigen an sich kann als Erklärung gelten, wenn etwas derartiges vorher vereinbart wurde. Sowas ist auch zwischen Privatleuten und Unternehmen im Massenverkehr nicht ungewöhnlich, z.B. die stillschweigende Vertragsverlängerung um weitere 6 Monate oder von Optionen um einen Monat etc...


    Interessanter wäre der Ansatz, ob ein Pfand ein Pfand ist, wenn man selbiges erst nach Abschluss u.U. zahlen muss. Das sieht mir mehr nach ner Umbenennung des Begriffes Deaktivierungsgebühr aus, die mißbilligt wurde. Ein Schwein bleibt ein Schwein, auch wenn man es Pferd nennt.

  • Ich denke, man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass VV an der Rückgabe der SIM weder ein wirtschaftliches noch ein rechtliches Interesse haben kann. Deshalb ist eine solche Vertragsklausel nicht nur lediglich überraschend (und damit unwirksam), sondern schlicht und einfach rechtsmissbräuchlich.


    Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen, verwette aber mein Sparbuch darauf, dass keine kommen wird. Die wollen keine Prozesse verlieren, sondern diejenigen für dumm verkaufen, die sich für dumm verkaufen lassen. Viele werden einfach zahlen aus Angst vor einem Prozess. Die wenigsten werden die Sim noch haben, wenn die Anforderung kommt. In der Masse gibt es dann doch ganz schön Kohle.


    Lernen sollte man aus diesem Thread, dass man Unternehmen wie VV meiden sollte. Jeder Cent, den solche Raben verdienen, fehlt den seriösen Mitbewerbern in der Kasse. Das kann nicht in unserem Interesse als Verbraucher liegen - mal ganz abgesehen von dem unnötigen Ärger, den man mit solchen Eskapaden hat.

  • Wer die SIM noch hat kann Sie ja mit DHL versichert aber unfrei an VV schicken.

  • Unproblematischer gehts ja wohl mit DPD oder Hermes, da kostet der versicherte Versand nur 3,90€!
    Wegen den paar Euros noch mit deren Rechtsabteilung in Kontakt zu bleiben :rolleyes:, ich weiss nicht:D!
    gruß mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Zitat

    Original geschrieben von Telefonterrorist
    Ich denke, man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass VV an der Rückgabe der SIM weder ein wirtschaftliches noch ein rechtliches Interesse haben kann.


    Und ganz bestimmt kein ökologisches.
    Was für eine Abzocke. *kopfschüttel*

    Wer nichts wird, wird Wirt.

  • Für eine nicht zurückgesendete Chipkarte Geld zu verlangen, ist übrigens keine Spezialität von VictorVox. Premiere macht das bei den Decoderkarten genauso.
    Für nicht zurückgesendete Karten wird ein "Schadenersatz" von 25 € verlangt, der sich allerdings in meinem Fall durch nachträgliches Zurücksenden der Karte umgehen ließ.

  • So langsam fällt es mir schwer für einige Beiträge Verständnis aufzubringen.
    Viele Beiträge aber wenige Informationen zum Thema.



    hilfreiche Beiträge :


    Zitat


    Verstößt der Kunde hiergegen, hat er VICTORVOX einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 25,56 zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen, falls VICTORVOX keinen höheren oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist .


    Kann er ja, wie hier bereits erwähnt, wird die Simkarte von Victorvox entsorgt und mittels telefonischer Anfrage kann sich diese Auskunft ja auch jeder selber holen.
    Bekommt man nun zur Antwort, dass Victorvox diese entsorgt so kann man einen geringeren Schaden durch Selbstentsorgung nachweisen.
    Der Schaden dürfte dadurch 0,- EUR sein.



    Zitat


    Für den zweiten Vertrag werde ich mit der Kündigung Victovox bitten mir für die Rücksendung einen adressierten und frankierten Rückumschlag zu senden. mal seher was sie dann sagen.


    gute Idee, ich bin mal auf die Antwort gespannt :D

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Für eine nicht zurückgesendete Chipkarte Geld zu verlangen, ist übrigens keine Spezialität von VictorVox. Premiere macht das bei den Decoderkarten genauso.


    Wobei da natürlich schon Unterschiede zur SIM-Karte bestehen. Eine SIM wird *nicht* aufbereitet und wiederverwendet. Die SmartCards schon ;).

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