VictorVox knapp 30 Euro Gebühr bei Nichtrückgabe der SIM?

  • Wie sieht denn der entsprechende Abschnitt der AGB eigentlich aus? Steht da wirklich "der Kunde muß zurückschicken" [also auf seine Kosten] oder könnte man sagen "Die Karte liegt hier zur Abholung für Euch bereit", Transport [und Kosten] wären dann VV's Problem?

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas2000
    Wie sieht denn der entsprechende Abschnitt der AGB eigentlich aus?


    http://www.victorvox.de/downlo…/AGBMobilfunkSept2004.pdf


    XIII, Punkt 7:


    "Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von VICTORVOX. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb von 3 Wochen in einwandfreiem Zustand an VICTORVOX zurückzusenden. Verstößt der Kunde hiergegen, hat er VICTORVOX einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 25,56 zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen, falls VICTORVOX keinen höheren oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Dies gilt auch bei Verlust oder Abhandenkommen sowie Defekt der SIM-Karte, soweit der Kunde dies zu vertreten hat."



    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Die Karte ist für den Provider nicht zu gebrauchen - sonst wären sie kaum die einzigen, die das so handhaben.


    Victorvox sind nicht die einzigen - auch Talkline hat diesen Mist eingefuehrt. Damit hab ich allerdings noch positive Erfahrungen gemacht. (ja, wirklich!)
    Bei meinem Vertragsabschluss standen die Gebuehren fuer SIM-Ncihtrueckgabe weder in AGBs noch in den Preislisten drin. Auf einer Rechnung nach ca. anderthalb Jahren Laufzeit wurde ganz beilaeufig erwaehnt, dass man nun diese Kosten einfuehrt. Ich haette widersprechen koennen, wenn ich eine 01805-Nummer vom Mobiltelefon aus angerufen haette. Ja sicher, bei 75ct/min mach ich das auch gerade... Hab die Aenderung aber trotzdem uebersehen, das kam erst zum Vorschein, als dafuer 9 Euro auf der letzten Rechnung anfielen, wobei dies die Rechnung war, die eine Woche nach Vertragsende ankam. In der Preisliste steht aber, dass ich zwei Wochen Zeit haette zum Zurueckschicken. Die haben also einfach schonmal berechnet - obwohl die Karte ja noch haette unterwegs sein koennen.
    Mein Anruf bei der Hotline hat dann die Sache aufgeklaert. Ich konnte die Karte noch zurueckschicken und habe das Geld rueckerstattet bekommen. Nicht nur das: die Mitarbeiter waren wohl etwas konfus, 2 Wochen spaeter kam eine sogenannte "Abschlussrechnung", bei der ich die Gebuehren ein zweites Mal zurueck bekam. Insofern hab ich hier Talkline ueber den Tisch gezogen. :D


    9 Euro sind allerdings weitaus guenstiger im Fall der Faelle aus knapp 30 Euro.

    Das Nokia 3120 classic funktioniert nur noch in der Theorie – es geht nicht mehr an. Mal sehen, was nun kommt …

  • Man müsste als Kunde nur nachweisen, dass Victorvox weniger Kosten als 29,65 Euro entstehen. Dazu muss man wissen, was VictorVox mit den alten SIMs macht. Mit absoluter Sicherheit ist es für VictorVox billiger, wenn der Kunde die SIM selbst entsorgt, da VictorVox keinen Aufwand hat (Paket entgegennehmen, Inhalt überprüfen, nach den Datenschutzbestimmungen die SIM unbrauchbar machen, entsorgen). Deaktivieren muss VictorVox die SIM ja sowieso...


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Also ich hab mich auch extrem geärgert, nachdem ich erst einige Wochen nach Ende der Widerrufsfrist festgestellt habe, dass Victorvox mal kurz seine AGB geändert hat mit der oben beschriebenen "Pfandregelung" für die SIM-Karte.


    Ich hab dann 2-3 Emails geschrieben dass ich das nicht akzeptieren wollte und das entsprechende Schreiben mit der Änderung der AGB nicht bekommen habe, worauf sie sich natürlich nicht einlassen wollten.
    Sie sagten, ich hätte das entsprechende Schreiben im September 2004 mit der Rechnung bekommen und die 4 Wochen seien leider abgelaufen.
    Am Ende war es mir zu blöd, dann schick ich die SIM halt zurück.


    Aber gestern hab ich in meiner Victorvox-Rechnung wieder was entdeckt wofür die Widerspruchsfrist angeblich schon wieder abgelaufen ist.
    Die haben alle Kunden mal so eben auf die Online-Rechnung umgestellt, und wer das nicht akzeptiert, hätte innerhalb von 4 Wochen dem widersprechen sollen. Das hab ich natürlich mal wieder verpasst.


    Kommt mir allerdings mehr als fragwürdig vor!


    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es sich hier um eine Vertragsänderung und zwar um eine wesentliche handelt, die nicht so einfach einseitig von Victorvox vorgenommen werden kann. Und dann noch entgegen aller Verbraucherschutzregeln das Schweigen des Kunden hierauf als Zustimmung werten. Sollte mich doch wundern, wenn dies nicht gegen die AGB-Regelungen im BGB verstößt. Gibt es nicht noch irgendwelche Juristen hier, die dazu was sagen können?
    Ich glaub auf jeden Fall, dass ich mir das diesmal nicht gefallen lasse, hab echt keine Lust auf Online-Rechnung.....


    ANDI

  • Ich hatte auf meinem PC vor einiger Zeit groß ein Hinweis auf die neuen Agb's. Sollte o.K. drücken, habe aber den PC abstürzen lassen und meiner seits eine E-Mail an Victorvox geschickt, in der ich eine Änderung der AGB im laufenden Vertrag abgelehnt. habe. Daraufhin bekam ich Antwort das für mich weiter die alten AGB#s gelten. Ich hätte aber kein Sonderkündigungsrecht. Für den zweiten Vertrag werde ich mit der Kündigung Victovox bitten mir für die Rücksendung einen adressierten und frankierten Rückumschlag zu senden. mal seher was sie dann sagen.
    Gruß günter

  • ... und nur als "kleine" Anmerkung an alle Laien-Juristen: (mit frdl. gruß an andipizza)


    nicht alles, was in den agb´s verankert ist, hält den §308ff stand...


    ich glaube, das es dieses besser trifft...

     Apple Product Professional 2007 | 2008 | 2009 | 2010

  • .... als weitere kleine Anmerkung für alle "Laien-Juristen".....



    ALLES was in den AGB steht IST/WIRD Vertragsbestandteil, soweit diese Gültigkeit besitzen.


    Ob es um einen wesentlicher Bestandteil handelt oder nicht, ist nochmal eine andere Frage!


    Andi

  • Re: VictorVox 30 Euro Gebühr bei Nichtrückgabe der SIM?



    Dieses war vor Urzeiten die dreckige Antwort von ViktorVox auf das gerichtliche Verbot der Deaktivierungsgebühr. Da haben die Flaschen dann einen Pfand eingeführt...

    Kombi aus Base und Simyo - Gibt es was besseres???

  • Wie ist das nun eigentlich beim den SIMply-Angeboten mit dem Pfand? Wird das mit der ersten Rechnung direkt abgebucht? Ein Pfand zahlt man ja im Normalfall vorher, um es bei Erfüllung der Bedingung zurückzuhalten.



    Zitat

    Original geschrieben von andipizza
    ALLES was in den AGB steht IST/WIRD Vertragsbestandteil, soweit diese Gültigkeit besitzen.


    Bestimmungen, die so ungewöhnlich sind sind, dass man nicht mit ihnen zu rechnen braucht, Zitat: "werden nicht Vertragsbestandteil" (§ 305 c BGB). Ganz so einfach ist es leider auch nicht mit den ABG. Der Rest dubioser Klauseln ist unwirksam, sofern ein entsprechender Grund eingreift.

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