VictorVox knapp 30 Euro Gebühr bei Nichtrückgabe der SIM?

  • Zitat

    Original geschrieben von phoneparadies.de
    Wurde der Empfänger über die Niederlegung informiert ist es als zugestellt anzusehen


    Die Niederlegung gibt es nur für Postzustellungsurkunden, mit denen Behörden oder Gerichtsvollzieher Schriftstücke zustellen.
    Normale Einschreiben gelten nicht als zugestellt, solange sie nicht dem Empfänger, einem Bevollmächtigten oder einem anderen Haushaltsangehörigen übergeben sind.
    Ausnahme: Einwurfeinschreiben gelten mit dem Einwurf in den Briefkasten als zugestellt.

  • Das ist im Zweifelsfalle vom Richter zu bewerten.


    Es ist ja nunmal auch nicht Sinn der Sache, das sich in diesem Fall z.B: Victorvox der Kündigung durch Nichtannahme widersetzt.
    Sowas macht kein Richter mit.
    Besonders witzig wäre das, wenn z.B. vertraglich die einzig zulässige Kündigungsart eben dieses Einschreiben wäre....


    Ich habe den Fall schonmal geht. Empfänger hat ausgesagt, das er nie ein Einschreiben, und ebenfalls keine Benachrichtigungskarte erhalten hat.
    Der Einlieferungsnachweis in Verbindung mit der Statusmeldung "Benachrichtigungskarte Empäfnger hinterlassen" hat ausgereicht, das Schreiben hat der Richter als zugegangen gewertet.

  • Zitat

    Original geschrieben von lannie
    Wir hatten einen VV-vertrag noch aus 2000, also vor dem Simkarten-Pfand. Kündigung im August letzten Jahres per Einschreiben, nie eine Bestätigung oder eine Ankündigung über den Pfand erhalten, jetzt aber eine Abschlußrechnung (ausgestellt am 30.4.., erhalten am 12.5.), auf der die knapp 30 Euro Pfand auftauchen.


    Das Problem ist, dass VV im September 2004 seine AGB geändert hat, so dass für alle Verträge das sogenannte SIM-Karten-"Pfand" gilt, sofern nicht innerhalb einer Frist von 4 oder 6 Wochen widersprochen wurde. Der Rechnung lag damals eine Mitteilung über die Änderung mit entsprechender Widerrufsbelehrung bei, die allerdings wohl von vielen Kunden nicht wahrgenommen wurde. (auch von mir nicht, bzw. erst nach 4 Monaten)
    Somit dürfte auch dein Vertrag abgeändert worden sein.


    Ob diese einseitige Vertragsänderung durch VV in dieser Form zulässig war, ist eine andere Sache. Zunächst gilt aber auch für dich das Karten-Pfand.
    Du könntest dich jetzt natürlich auf einen Rechtsstreit einlassen, die Gültigkeit der abgeänderten AGB für dich bestreiten und so weiter. Ob du damit Erfolg hast weiß ich nicht.
    Besser dürfte das sein was du schon gemacht hast, nämlich mitzuteilen (und ggf. zu belegen), dass du die Karte vernichtet hast und VV kein Schaden in der genannten Höhe entstanden ist.


    Fraglich ist aber wirklich die Wirksamkeit der AGB. Dort heißt es: "Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von VICTORVOX."....
    Da deine SIM-Karte bei Vertragsbeginn in dein Eigentum übergegangen sein dürfte stellt sich wirklich die Frage, ob man dir dieses Eigentum durch eine einseitge Änderung der AGB wieder nehmen kann.


    Aber da du nach den neuen AGB auch die Möglichkeit hast, einen geringeren Schaden als die geltend gemachten 29,95 EUR vorzutragen (was du ja gemacht hast), müsste VV jetzt erst mal sagen, warum ihnen ein Schaden in der genannten Höhe entstanden sein soll.


    Würde mich interessieren wie es ausgeht. Halt uns auf dem Laufenden.


    Andi

  • Die Simkarte geht niemals in das Eigentum des Nutzers über, auch bei anderen Netzbetreibern nicht ! VV ist halt nur der einzige Betreiber der das ausnutzt.


    Alles andere stimmt so aber bestechend

  • Hatte bei Victor Vox auch mal einen Vertrag. Als die SIM nach 4 Monaten defekt war, wollte VV Geld von mir für eine Austausch SIM. Die SIM ist aber laut AGB nur "überlassen", so wie auch ein NTBA von der Telekom für die Dauer des Vertragsverhältnisses überlassen wird. Warum soll dann ein Kunde für eine Austausch SIM zahlen, wenn diese nur gemietet ist? Die Zurverfügungstellung eines Netzzugangs über eine SIM ist die eine Hauptverragspflicht eines Providers? Dafür erhält der Provider doch auch einen Monatspreis.

  • Habe auch eine Kleinigkeit zu VV beizutragen.


    Zunächst einmal finde ich, um genau beim Thema des Threads zu bleiben, diese Vorgehensweise mit der SIM-Card eine Frechheit.


    Weiterhin habe ich aber heute etwas kurioses erlebt:


    Ich habe eine VV-Vertrag ohne konkrete Nutzung (kennen sicher viele hier :) ).


    Heute steht doch ein Außendienstmitarbeiter von VV bei mir an der Haustür und will von mir eine Rechtfertigung wieso mit dieser Karte keine Gespräche geführt werden...



    Wie dreist kann man eigentlich sein?


    Bleibt nur zu hoffen, dass vielleicht auch der ein oder andere Interessent mal "VV" als Suchbegriff eingibt und auf den ein oder anderen Thread stößt, um sich zu informieren.


    Ich werde jedenfalls bei denen nichts mehr abschließen...

  • Wie sieht es eigentlich aus, wenn man die SIM-Karte schon VOR Erstellung der Abschlußrechnung zurückschickt?!


    Auf meiner Kündigungsbestätigung steht ja, dass ich die SIM nach Beendigung zurückschicken soll, damit ich die gut 30 Euro zurückerhalte, die mir in der Schlußrechnung belastet werden.
    Wenn ich die Karte jetzt aber z.B. heute schon :D zurückschicke (gut 1 Jahr vor Vertragsende....), wäre es doch frech, wenn die mir dann noch etwas in der Schlußrechnung belasten würden?!


    Hat jemand dies schon einmal so gemacht? Die meisten hier im Forum werden die SIM doch sowieso nicht "gebrauchen".

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Das müsste man wirklich mal bringen :D
    Spontan würde ich dann annehmen, dass VV Dir die Karte einfach zurückschickt...Zumindest trau ich denen das zu.


    Sven:


    Du hattest nen Außendienstmitarbeiter an der Tür, der ne Rechtfertigung wollte? :D
    Erzähl mal bitte den genauen Ablauf, die Aktion find ich irgendwo amüsant!


    Scheint ja bei einigen Netzbetreibern/Providern schwer Ärger für Händler gegeben zu haben, wegen ungenutzten Karten...Seit neustem gibs ja auch Angebote im INet, wo man nur Verträge, die auch "genutzt" werden, verkaufen will.

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