Rückgaberecht

  • Hallo Leute,


    ich habe mal eine Frage zum Rückgaberecht. Wie lange gilt dieses Recht und ab wann?


    Wenn ich ein eingeschweißtes Packet (Inhalt z.B. Handy oder MP3-Player) einmal aufgemacht habe, kann ich es dann noch zurück geben, wenn ich es genau so (ohne jegliche Gebrauchsspuren zu hinterlassen) wieder in den Karton lege, wie es angekommen ist.


    Kostet mich das etwas, außer Versandkosten?


    Was muss ich sonst noch beachten? Bei Versandart und so!


    Viele Grüße,


    Wacken

    Fourteen years louder than hell - Wacken - Part 14

  • du hast 14 Tage Rückggaberecht, ab einem Warenwert von 40€ musst du den Versand nicht selbst bezahlen. Hier solltest du dich mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen, welche Versandart er haben möchte.
    Bei solchen Artikeln sollte es keine Probleme geben wenn die Verpackung einmal geöffnet wurde

    Viele Grüße
    Martin

  • Genau, habe gerade selbst so einen Fall.


    Hab mir ja das Siemens 4000s micro bestellt und dazu ein Headset.
    Keiner wußte, dass schon ein HS debei ist.


    Habe das sep. HS trotzdem aufgemacht um zu sehen, ob es das Gleiche oder ein höherwertiges ist. War aber das Gleiche.


    Also heute wieder nach Siemens hingeschickt.

    Klingt interessant, isses aber nicht.

  • Hi,


    sollte wie schon geschrieben kein Problem sein. Software darfst Du allerdings nicht öffnen, die wird nur versiegelt/eingeschweißt wieder zurück genommen.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Zitat

    Original geschrieben von berlibaerchen
    Hi,


    sollte wie schon geschrieben kein Problem sein. Software darfst Du allerdings nicht öffnen, die wird nur versiegelt/eingeschweißt wieder zurück genommen.



    es sei denn, die Lizenzbedingungen für die entsprechende Software liegen so in der schachtel/hülle, dass man sie nicht sehen kann BEVOR man sie öffnet, oder gar erst beim installieren lesen kann.


    ;-)


    so kann man sich die sw ersteinmal kopieren und dann sagen, man stimmt der lizenzbestimmung NICHT zu,... .


    auch dann MUSS sie zurückgenommen werden.


    ErnstE.

  • Was natürlich nichts daran ändert, dass man sich dadurch strafbar macht.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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