Problem mit der Miete

  • Zitat

    Original geschrieben von veeper
    Jetzt soll das aber rückgängig gemacht werden und stattdessen soll ich das doppelte der Betriebskosten, die in der Kaltmiete enthalten sind, zahlen.


    Wie schon mehrfach gesagt wurde: Die Kaltmiete enthält keinerlei Betriebs-/Nebenkosten. Deswegen heißt sie "Kalt-" oder auch "Nettomiete". ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von veeper
    Ursprünglich war es so, dass die Nebenkosten verdoppelt wurden weil ich mit meiner Freundin zusammen wohne. Jetzt soll das aber rückgängig gemacht werden und stattdessen soll ich das doppelte der Betriebskosten, die in der Kaltmiete enthalten sind, zahlen. Diese Kosten beziehen sich auch auf die Personenzahl (siehe oben). Nachdem hoffentlich die Sachlage klar ist bleibt die Frage:
    Ist das legal oder soll ich mich weigern?

    Ich würde mir da verar***t vorkommen. Nur weil Deine Freundin bei Dir wohnt wird ja nicht der Rasen doppelt so oft gemäht oder der Hausmeister hat mehr Arbeit?


    Ich würde mir ein anderes Zuhause suchen, da ist doch weiterer Ärger schon vorprogrammiert... :rolleyes:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Korrekt wäre in diesem Fall, dass die Kosten ab dem Zeitpunkt des Einzuges einfach durch "einen Kopf mehr" geteilt werden, d.h. die Zahl im Nenner steigt um eins.


    Das natürlich nur für den Fall, dass die entsprechenden Kosten pro Kopf abgerechnet werden und nicht pro Wohneinheit.


    In letzterem Fall wäre die Erhöhung nicht gerechtfertigt, das ist klar. Denn eine Wohneinheit bleibt eine Wohneinheit, unabhängig von der Zahl der Bewohner.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Korrekt wäre in diesem Fall, dass die Kosten ab dem Zeitpunkt des Einzuges einfach durch "einen Kopf mehr" geteilt werden, d.h. die Zahl im Nenner steigt um eins.


    Ja, allerdings nicht nur durch einen Kopf mehr geteilt, sondern dann auch auf einen Kopf mehr verteilt, sprich: das Ergebnis der Berechnung wird dem Haushalt dann auch doppelt in Rechnung gestellt, so daß die Summe pro Kopf sinkt (oder auch nicht, je nachdem wie die weitere Person den Verbrauch beeinflusst), aber für den Haushalt natürlich dennoch steigt, oder? Nur daß es da keine weiteren Unklarheiten gibt. ;)

  • Korrekt, so sollte es imho sein.


    Dadurch sinken die Kosten pro Kopf gerechnet, aber wo zwei Leute wohnen, müssen auch zwei Köpfe bezahlt werden.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Wie es aussieht kann ich die Erhöhung wohl nicht verhindern? Nun gut, dann trotzdem vielen Dank für euer aller Ratschläge! :(

  • Die Erhöhung als solche wohl nicht, aber nicht mit dem wording, mit welchem der Vermieter die Erhöhung begründet. Dazu wurde aber ja nun alles gesagt - einfach nochmal lesen und ggf. vor Ort von jemandem, der sich auskennt, beraten lassen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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