Problem mit der Miete

  • Wenn da wirklich noch DM im Vertrag steht würde ich auch nur den DM-Betrag zahlen :)


    Spaß beiseite:
    Eine Erhöhung ist in diesem Fall möglich, wenn die Stadt die Müllabfuhrkosten anhebt muss der Vermieter diese Mehrkosten halt auch auf seine Mieter umlegen.


    Wenn Du die Erhöhung nicht zahlst, dann wirst Du spätestens bei der nächsten Jahresabrechnung ne relativ hohe Nachzahlung haben.


    CH

  • Wobei die Begrifflichkeit immer noch merkwürdig (um nicht zu sagen falsch) ist, denn die Grundmiete enthält keine Betriebskostenvorauszahlungen, sie ist überraschenderweise eben nur die Grundmiete. :confused:


    Dein Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus Kaltmiete/Grundmiete plus den Betriebskosten/Nebenkosten. Ersteres hat nichts mit Vorauszahlungen etc. zu tun.

  • Genau, eigentlich sollte die Grundmiete nur den Preis pro m² x der gemieteten m² beinhalten?! :confused:

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Ich vermute mal, dass da jemand (der Vermieter ;)) den Mietvertrag selbstgestrickt hat, statt eine Mustervorlage zu verwenden.


    Und so kommt es eben, dass Begriffe, die eigentlich klar definiert sind, falsch verwendet werden...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Leider ist es ein alter "Trick", die Betriebskostenvorauszahlung niedrig anzusetzen um so die Warmmiete günstig erscheinen zu lassen - da es sich ja aber eben idR (zumindest zum Teil) um eine Vorauszahlung und eher selten um eine Pauschale handelt, bringt die Jahresabrechnung dann oft unliebsame Überraschungen, von daher haben wir uns immer die Abrechnungen der vorigen Mieter zeigen lassen um die realistischen Kosten besser einschätzen zu können.


    Soo einfach funktioniert das mit dem Trick aber auch nicht. ;)


    Denn der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkostenvorauszahlung so exakt wie möglich einzuschätzen. Eine solche Einschätzung ist einem Vermieter z.B. dann regelmäßig problemlos möglich, wenn er andere Wohnungen vermietet oder dieselbe Wohnung vorher schon mal vermietet hat und daher auf Erfahrungswerte zurückgreifen kann.


    Stellt sich heraus, dass der Vermieter tatsächlich mit diesem Trick gearbeitet hat, um die Warmmiete niedrig aussehen zu lassen, obwohl er es eigentlich ohne Weiteres hätte besser wissen können, dann bleibt er auf der dann später geforderten Nebenkosten-Nachzahlung sitzen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Soo einfach funktioniert das mit dem Trick aber auch nicht. ;)


    Die Welt ist voller unwirksamer Klauseln in Mietverträgen und keiner merkts. :D

  • Am Besten wäre es, wenn Du Dir schriftlich mitteilen lässt, wie hoch der Anteil der Nebenkostenvorauszahlung in EUR genau ist, der in der Gesamtmiete, die Du zahlst, enthalten ist. Denn das ist der Betrag, der auch später für die Jahresabrechnung der Nebenkosten mit in die Berechnung einbezogen wird. Herrscht hierüber schon keien Klarheit und steht nur im Mietvertrag, dass die Vorauszahlungen Teil der Miete sind, dann kann der Vermieter sie später seinen Bedürfnis entsprechend niedrig ausweisen und sagen dass der Rest die Kaltmiete ohne NK wäre.


    Wenn das geklärt ist, kann er Dir ja auch mitteilen, um wieviel er die NK-Kosten erhöhen möchte. Wenn das realistisch ist (ggf. mal Nachbarn fragen), kannst Du ruhig schonmal im Vorfeld zahlen und ersparst Dir so eine evtl. hohe Nachzahlung. Vielleicht hast Du ja sogar Glück und bekommst dann was zurück.


    Zu hohe Vorauszahlungen würde ich aber nicht akzeptieren, da manche Vermieter sich lange Zeit mit der Abrechnung lassen und mit dem evtl. Überschuss Zinsen erwirtschaften...


    Interessant wäre es auch zu klären, welche Nebenkosten wie abgerechnet werden. z.B. ob die Kosten für Müll, Hausmeister usw. nach Anzahl der Bewohner oder nach Anzahl der Wohneinheiten abgerechnet werden und wie es mit Wassergebühren und Heizkosten aussieht (Zähler in der Wohnung oder pauschal; wenn pauschal: nach Personen, nach Fläche oder nach Wohneinheiten).

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Wobei die Begrifflichkeit immer noch merkwürdig (um nicht zu sagen falsch) ist, denn die Grundmiete enthält keine Betriebskostenvorauszahlungen, sie ist überraschenderweise eben nur die Grundmiete. :confused:


    Dein Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus Kaltmiete/Grundmiete plus den Betriebskosten/Nebenkosten. Ersteres hat nichts mit Vorauszahlungen etc. zu tun.


    Richtig! Die Grundmiete ist die Gegenleistung, die der Mieter für die reine Überlassung der Wohnung zum Gebrauch erbringt.


    Die Miete setzt sich zusammen aus
    - der Grundmiete und
    - dem Betrag der Betriebskosten im Sinne des § 27 II. Berechnungsverordnung..
    Vgl. § 556 Abs. 1 BGB.


    Alternativ hier mal aus http://www.lexsoft.de


    Grundmiete:


    Der Begriff Grundmiete steht synonym für "Kaltmiete". Dabei handelt es sich um den eigentlichen Mietzins ohne Berücksichtigung der entstehenden Betriebskosten, die entweder im Umlageverfahren oder als Pauschalforderung hinzukommen. Daraus resultiert der Gesamtbetrag der Mietzinsforderung ("Warmmiete"). Zu unterscheiden ist die Grundmiete von der so genannten Festmiete. In dieser ist sowohl die Grundmiete als auch die Betriebskostenpauschale enthalten.


    Praxistipp:


    Soll der Mieter neben der Grundmiete zusätzliche Kosten tragen (was die Regel ist), so muss der Mietvertrag eine eindeutige Regelung darüber enthalten, für welche Nebenkosten der Mieter aufzukommen hat. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine solche Vereinbarung rechtlich unwirksam ist (siehe unter anderem Urteil des AG Köln 14.10.1975 - 152 C 3316/75).



    Entweder hat der Vermieter schlicht und ergreifend keinerlei Ahnung, was er tut oder aber es ist ein Vorsatz vorhanden, um sich zu bereichern! Ich persönlich würde empfehlen, sich mit dem Mietvertrag an eine Mieterschutzvereinigung zuwenden, um dort fachmännischen Rat einzuholen.


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • So langsam scheint mir die Sache ja richtig haarig zu werden... und ich bin dankbar, das Forum zu kennen. :)


    Zitat

    andi2511 schrieb:
    Wobei die Begrifflichkeit immer noch merkwürdig (um nicht zu sagen falsch) ist, denn die Grundmiete enthält keine Betriebskostenvorauszahlungen, sie ist überraschenderweise eben nur die Grundmiete.


    Dein Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus Kaltmiete/Grundmiete plus den Betriebskosten/Nebenkosten. Ersteres hat nichts mit Vorauszahlungen etc. zu tun.


    Wie oben geschrieben (aus dem Vertrag übernommen) enthält die Grundmiete so gesagt eigentlich Kosten, die zu den Nebenkosten gerechnet werden müssen. Und das verwirrt mich zusehens. :flop:


    Zitat

    Nebelfelsen schrieb:
    Interessant wäre es auch zu klären, welche Nebenkosten wie abgerechnet werden. z.B. ob die Kosten für Müll, Hausmeister usw. nach Anzahl der Bewohner oder nach Anzahl der Wohneinheiten abgerechnet werden und wie es mit Wassergebühren und Heizkosten aussieht (Zähler in der Wohnung oder pauschal; wenn pauschal: nach Personen, nach Fläche oder nach Wohneinheiten).


    Wasser, Hausmeister, Müll und Schmutzwasser kommen auf die Personenzahl.
    Flächenwasser, Straßenreinigung, Grundsteuern und Hausversicherung kommen auf die Quadratmeterzahl.


    Zitat


    Am Besten wäre es, wenn Du Dir schriftlich mitteilen lässt, wie hoch der Anteil der Nebenkostenvorauszahlung in EUR genau ist, der in der Gesamtmiete, die Du zahlst, enthalten ist. Denn das ist der Betrag, der auch später für die Jahresabrechnung der Nebenkosten mit in die Berechnung einbezogen wird. Herrscht hierüber schon keien Klarheit und steht nur im Mietvertrag, dass die Vorauszahlungen Teil der Miete sind, dann kann der Vermieter sie später seinen Bedürfnis entsprechend niedrig ausweisen und sagen dass der Rest die Kaltmiete ohne NK wäre.


    Wenn das geklärt ist, kann er Dir ja auch mitteilen, um wieviel er die NK-Kosten erhöhen möchte. Wenn das realistisch ist (ggf. mal Nachbarn fragen), kannst Du ruhig schonmal im Vorfeld zahlen und ersparst Dir so eine evtl. hohe Nachzahlung. Vielleicht hast Du ja sogar Glück und bekommst dann was zurück.


    Zu hohe Vorauszahlungen würde ich aber nicht akzeptieren, da manche Vermieter sich lange Zeit mit der Abrechnung lassen und mit dem evtl. Überschuss Zinsen erwirtschaften...


    Ich hab mir den Vertrag nochmal angeschaut um zu verstehen, was genau sich an der Miete ändern soll. Ursprünglich war es so, dass die Nebenkosten verdoppelt wurden weil ich mit meiner Freundin zusammen wohne. Jetzt soll das aber rückgängig gemacht werden und stattdessen soll ich das doppelte der Betriebskosten, die in der Kaltmiete enthalten sind, zahlen. Diese Kosten beziehen sich auch auf die Personenzahl (siehe oben). Nachdem hoffentlich die Sachlage klar ist bleibt die Frage:
    Ist das legal oder soll ich mich weigern?

  • Nochmal eine Zwischenfrage:


    Ist dein Vermieter eine Privatperson, die schlicht und ergreifend damit überfordert ist, sich im Vertrag klar und korrekt auszudrücken und daher so einen Schmarrn reinschreibt, oder handelt es sich um eine Hausverwaltung o.ä., die das möglicherweise systematisch betreibt?


    Abhängig davon würde ich mir meine Strategie zurechtlegen.


    Dem überforderten Privatmann kann man ja mitteilen, dass da ein gewaltiger Bock drin ist und deswegen ein neuer, korrekter Vertrag her muß, damit Du überhaupt einer Änderung zustimmst.


    Einer Hausverwaltung selbiges beizubringen, könnte schwierig(er) werden und ggf. andere Geschütze benötigen...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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