Problem mit der Miete

  • Hallo,
    ich wohne seit kurzem in Köln. Bis jetzt lief ales zur Zufriedenheit, gab unverhofft nen Küchenschrank gratis, sonst alles normal.


    Dann werd ich auf einmal mit folgendem Problem konfrontiert: "Ich hab die Nebenkosten nochmal durchgerechnet und festgestellt, dass die in der Kaltmiete enthaltenen Entgelte zu gering angesetzt sind. Deshalb muss die Miete insgesamt um xx EUR erhöht werden."
    Er sagte dann nur noch, da könne man nichts machen. Und im übrigen komme das den übrigen Mietern zugute, da die wohl auch soviel zahlen.


    Kann mir jemand einen Rat geben, wie das rechtlich aussieht?

  • Re: Problem mit der Miete


    Zitat

    Original geschrieben von veeper
    "Ich hab die Nebenkosten nochmal durchgerechnet und festgestellt, dass die in der Kaltmiete enthaltenen Entgelte zu gering angesetzt sind. Deshalb muss die Miete insgesamt um xx EUR erhöht werden."


    Das Fettgedruckte gibt es überhaupt nicht. Sowas existiert nicht. Es gibt zwei Möglichkeiten:


    - Der nette Herr hat sich ungeschickt ausgedrückt und meint eigentlich, dass die Nebenkostenvorauszahlung zu niedrig angesetzt ist
    - Der nette Herr ist gar nicht so nett und bescheißt


    Im ersten Fall darfst Du auf gar keinen Fall in Kauf nehmen, dass die Miete erhöht wird. Wenn überhaupt, dann kannst Du höchstens freiwillig in Kauf nehmen, dass die Nebenkostenvorauszahlung erhöht wird. Ersteres darfst Du wirklich keinesfalls akzeptieren, weil Du dann immer so viel zahlen müsstest. Letzteres kann man, wenn es denn unbedingt sein muss, akzeptieren, weil die Betriebskosten sowieso jedes Jahr verrechnet werden, also hättest Du im ungünstigsten Fall einen Zinsnachteil. Aber auch dazu bist Du nicht verpflichtet!


    Im zweiten Fall würde ich so freundlich, aber gleichzeitig so deutlich wie nur irgend möglich signalisieren, dass Du Dich nicht bescheißen lässt. Es kann absolut nicht angehen, dass eine Vertragspartei sich nach Vertragsabschluss gewisse Dinge anders überlegt. Sollte der nette Herr auf das Angebot hin, die Nebenkostenvorauszahlung zu erhöhen, signalisieren, dass er nicht die Nebenkostenvorauszahlung, sondern die Miete meint, dann versucht er eindeutig, Dich zu bescheißen, dies darfst Du Dir keinesfalls bieten lassen. Letztendlich ist er sowieso selbst schuld, wenn er die Betriebskosten falsch kalkuliert. Das ist dann sein Fehler und dann muss er eben ein Jahr warten, bis es sich ausgleicht.

    Zitat

    Original geschrieben von veeper
    Er sagte dann nur noch, da könne man nichts machen. Und im übrigen komme das den übrigen Mietern zugute, da die wohl auch soviel zahlen.


    Das klingt schon mal nicht so gut, natürlich kann er da was machen: Warten, bis die Betriebskosten abgerechnet wurden und nächstes Mal besser kalkulieren. So leid es mir tut, für mich hört sich das nach gewolltem Beschiss an.


    Vorsichtshalber hätte ich noch ein paar Fragen: Wie lange besteht der Mietvertrag schon? Ist für die Betriebskosten eine Pauschale oder eine verbrauchsabhängige Abrechnung vereinbart?


    o2neuling


    PS, weitere Frage: Hat er Dir sein Ansinnen schriftlich mitgeteilt? Wenn ja, schreib mal bitte den genauen Wortlaut hier rein. Wenn nein, dann musst Du das unbedingt schriftlich verlangen.

  • Re: Re: Problem mit der Miete


    Zitat

    Original geschrieben von o2neuling
    Das Fettgedruckte gibt es überhaupt nicht. Sowas existiert nicht. Es gibt zwei Möglichkeiten:


    - Der nette Herr hat sich ungeschickt ausgedrückt und meint eigentlich, dass die Nebenkostenvorauszahlung zu niedrig angesetzt ist
    - Der nette Herr ist gar nicht so nett und bescheißt


    Im ersten Fall darfst Du auf gar keinen Fall in Kauf nehmen, dass die Miete erhöht wird. Wenn überhaupt, dann kannst Du höchstens freiwillig in Kauf nehmen, dass die Nebenkostenvorauszahlung erhöht wird. Ersteres darfst Du wirklich keinesfalls akzeptieren, weil Du dann immer so viel zahlen müsstest. Letzteres kann man, wenn es denn unbedingt sein muss, akzeptieren, weil die Betriebskosten sowieso jedes Jahr verrechnet werden, also hättest Du im ungünstigsten Fall einen Zinsnachteil. Aber auch dazu bist Du nicht verpflichtet!


    Irgendwie verstehe ich dein Posting nicht wirklich, macht aber auch nichts!


    Ich würde einer nachträglichen Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung zustimmen, da ich keine Lust hätte, später eine saftige Nachzahlung zu bekommen.
    Der mir dadurch entgangene "Zinsnachteil" wäre mir sowas von egal.

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Re: Re: Re: Problem mit der Miete


    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Irgendwie verstehe ich dein Posting nicht wirklich, macht aber auch nichts!


    Dann lies es doch einfach nochmal! Der Threadersteller schreibt, dass der Vermieter die Miete erhöhen will. Nicht die Betriebskostenvorauszahlung, sondern die Miete. Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht! Deswegen habe ich ja auch um die Nennung des genauen Wortlauts gebeten, um das zu klären.

    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Ich würde einer nachträglichen Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung zustimmen, da ich keine Lust hätte, später eine saftige Nachzahlung zu bekommen.


    Da kann der Mieter aber auch selbst vorbeugen, wenn er vorgewarnt ist. Dafür gibt es Sparkonten. Das ist kein Argument für eine nachträgliche und unvereinbarte Verschiebung des Vertragsinhalts.

    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Der mir dadurch entgangene "Zinsnachteil" wäre mir sowas von egal.


    Mir wäre er das wahrscheinlich auch, aber definitiv nicht, wenn nicht 100% geklärt ist, dass es nicht um die Miete, sondern um die Betriebskostenvorauszahlung geht. Im ungünstigsten Fall würde der Threadersteller dastehen und hätte einer Sache zugestimmt, der er gar nicht zustimmen wollte, weil der Unterschied nicht benannt wurde.


    o2neuling

  • Hey o2neuling, du hast offenbar genau das Wissen, das ich brauche. :)


    Zitat

    Wie lange besteht der Mietvertrag schon?


    Anfang war der 1.Mai 2005.


    Zitat

    Ist für die Betriebskosten eine Pauschale oder eine verbrauchsabhängige Abrechnung vereinbart?


    Sind die Betriebskosten die Nebenkosten? Dann ist es so, dass ich einen festen Betrag im Monat zahle und im Zweifelsfall nachzahlen muss, wenn z.B. der Stromverbrauch zu hoch ist.


    Zitat

    Hat er Dir sein Ansinnen schriftlich mitgeteilt?


    Er bot mir eine schriftliche Mitteilung an sofern ich das wolle. Ich habe bisher keine, könnte aber wohl noch eine verlangen.


    Also sieht es so aus, wenn ich das recht verstehe, dass der Vermieter die Betriebskosten/Nebenkosten erhöhen möchte, die schon in der Kaltmiete enthalten sind. Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig ausgedrückt. Angeblich wurden die ja zu Beginn falsch berechnet. Ist es folglich so, dass ich die Änderung verweigern kann solange ich unter der vertraglichen Mindestlaufzeit von sechs Monaten liege?

  • Kurz gesagt:
    Geht es wirklich um die Nebenkosten, liegt marlborolights richtig. Bezahlen und gut ist, Abrechnung erfolgt ohnehin zum Jahresende.
    Handelt es sich um die Miete, ist o2neuling im Recht.
    Darum lass es Dir auf jeden Fall schriftlich geben, dann herrscht Klarheit.


    Carsten

  • Zitat

    Original geschrieben von veeper
    Also sieht es so aus, wenn ich das recht verstehe, dass der Vermieter die Betriebskosten/Nebenkosten erhöhen möchte, die schon in der Kaltmiete enthalten sind.


    Ich glaube, diese Formulierung von dir mit der Kaltmiete ist der Ausgangspunkt der Verwirrung. Die Kaltmiete ist wirklich nur die Miete, nix Nebenkosten, Betriebskostenvorauszahlungen und so weiter. Dem gegenüber steht der Begriff der Warmmiete, der gewöhnlicherweise die Nettokaltmiete plus die Nebenkosten plus die Heizkosten umfasst. :)


    Leider ist es ein alter "Trick", die Betriebskostenvorauszahlung niedrig anzusetzen um so die Warmmiete günstig erscheinen zu lassen - da es sich ja aber eben idR (zumindest zum Teil) um eine Vorauszahlung und eher selten um eine Pauschale handelt, bringt die Jahresabrechnung dann oft unliebsame Überraschungen, von daher haben wir uns immer die Abrechnungen der vorigen Mieter zeigen lassen um die realistischen Kosten besser einschätzen zu können.

  • Ja, um genau den Unterschied geht es, der ist nämlich entscheidend. ;) Die Kaltmiete, also die Miete an sich, muss unbedingt so bleiben, wie sie war.

    Zitat

    Original geschrieben von veeper
    Also sieht es so aus, wenn ich das recht verstehe, dass der Vermieter die Betriebskosten/Nebenkosten erhöhen möchte, die schon in der Kaltmiete enthalten sind.


    Nein, eben gerade nicht. Das, was Du monatlich zahlst, setzt sich aus der Summe folgender Dinge zusammen:


    - Eine fest vereinbarte Miete, die jeden Monat gleich ist und sich keinesfalls ändern darf
    - Eine Vorauszahlung auf die nicht zur Miete gehörenden Betriebskosten, die einmal im Jahr abhängig vom tatsächlichen Verbrauch abgerechnet wird


    Eine Anpassung der Vorauszahlung an den tatsächlichen Verbrauch findet normalerweise nur einmal im Jahr unmittelbar nach der Abrechnung statt und ist so kurz nach dem Vertragsabschluss äußerst unüblich, aber, wie Carsten sagte, auch nicht weiter gefährlich.


    Also lass Dir unbedingt schriftlich geben, was der Vermieter genau will, und frag dann am besten nochmal unter Nennung des genauen Wortlauts hier nach. ;)


    o2neuling

  • Ich zitiere mal aus dem Mietvertrag um an dieser Stelle mir und euch Klarheit zu verschaffen:



    Eben diese Kosten sollen laut Vermieter steigen.

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