Mymovies ist eine Onlinevideothek wo man zum Pauschalpreis DVDs leihen kann.
Beim Durchstörbern dessen AGBs habe ich folgenden Passus entdeckt.
(7) Bei Personen, die sich mit Absicht mehrmals für das mymovies Tester-Paket anmelden, um lediglich von der 14-tägigen gratis Testphase zu profitieren, behalten wir uns das Recht vor, eine Betrugsanzeige nach § 263 ff. StGB zu erstatten und mit einem Bußgeld zu belangen. Selbst der Versuch hierzu erfüllt den Tatbestand einer Straftat.
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Schreibt MM neuerdings Gesetze und definiert dies als Betrug?
Also mann muß sich schon wundern , was für merkwürdige AGBs manche Firmen haben.