Frage: Anerkennung beim Finanzamt

  • Wie sieht das eigentlich bei der LOOP-Karte mit dem MwSt. Ausweis auf der Rückseite der Rubbelkarte aus? Da stehen neben bzw. unter dem Kartenwert der MwSt.-Satz und auch der konkrete Betrag. Gilt das entsprechend?


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Nein, der Kauf der Karte oder Aufladung gilt nicht. Denn Du hast ja lediglich ein Guthaben gekauft aber keine Leistung in Anspruch genommen. Das wäre doch prima, wenn man auf diese Art und Weise seinen Gewinn drücken könnte und somit aus gewissen steuerlichen Regelungen rauskommt (nur spielt da das FA nicht mit). Du brauchst eine Rechnung !


    bis denne


    Timm

  • Wie ist es eigentlich mit der SIMYO Rechnung?


    Habe ein PP-Vertrag probeweise gekauft, hat alles bestens geklappt, Guthaben ist da .pdf-Rechnung ebenfalls.
    Die Rechnung habe ich selbst ausgedruckt und werde diese in die Buchhaltung ablegen.
    Auf der Rechnung ist der Empfänger, Betrag, Datum, Re-Nr, St-Nr. usw. genannt.


    Werden selbst ausgedruckte Rechnungen von FA anerkannt?

  • nebo_m


    Ich würde sagen ja. Aber ich bin nicht das FA. Wichtig hierbei ist meiner Information, daß eine entsprechende Buchung auf dem Girokonto nachweisbar ist.


    Also: Hinsetzen einen 3 Zeiler zum Thema verfassen und 55c drauf und ab an Dein zuständiges FA. Die Antwort postest Du dann hier.


    bis denne


    Timm

  • nebo_m


    Fiel mir gerade noch ein: Es ist mit Sicherheit bei Simyo nicht das Problem mit der Beschaffung einer Rechnung für den Kauf der Karte sondern für das Aufladen.


    bis denne


    Timm


  • Bei Aufladung kommt auch eine "ordentliche" Rechnung als pdf. Man kann sogar juristische Personen als "Adresszusatz" eingeben...


    Max Mustermann
    c/o Pleitegeier GmbH
    Westweg 11
    08150 Oststadt


    Genau so rechnet simyo dann die "Buchungsbelege" = Rechnungen ab.

    Kombi aus Base und Simyo - Gibt es was besseres???

  • Danke für die Infos,


    wichtig war mir auch für die Aufladung ne "ordentliche" Rechnung zu erhalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von dg0ocg
    Bei einer Betriebsprüfung würden sie (mein zuständiges FA) eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verlangen. Wenn die nicht vorliegt, kann keine Vorsteuer gezogen werden.


    das ist zwar schade, aber...

    Zitat

    Für mich heißt die Aussage, daß ich keine Prepaidkarten für mein Unternehmen anschaffe.


    warum nicht? Rechne mal sie simyo-Tarife als netto-Kosten, und dagegen einen Vertrag - also haettest Du einen Nettotarif von 19c je Minute, kommt da ein 'normaler' Vertrag gegen an? Waeren gut 22c je Minute...


    Wobei ja schon eine PDF-Rechnung kommt - und woher wollen die wissen, dass Du die selber ausgedruckt und nicht vom Anbieter per Post erhalten hast?


    Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

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