Frage: Anerkennung beim Finanzamt

  • Hallo,


    weiß jemand, ob bei Selbständigen bzw. Firmen das Finanzamt den Kauf einer Prepaidkarte vorsteuerlich anerkennt ?? Es fehlt la die Rechnung über den Kauf bzw. für mich steht ja die Aufladung über das Internet als Problem da.


    Danke für die Info.


    bis denne


    Timm

  • Bei Kauf der Aufladekarte oder Direktaufladung in einem Shop, Tankstelle etc. stellt es kein Problem dar, da ja ein ordnungsgemäßer Kassenzettel vorliegt.
    Bei Internetaufladung existiert jedoch kein Beleg, der den Anforderungen für einen Vorsteuerabzug genügt, je nach Sachbearbeiter kann es hier zu Problemen kommen. Ich würde in diesem Fall also lieber an der Tanke aufladen, um einen Beleg zu haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Bei Kauf der Aufladekarte oder Direktaufladung in einem Shop, Tankstelle etc. stellt es kein Problem dar, da ja ein ordnungsgemäßer Kassenzettel vorliegt.
    Bei Internetaufladung existiert jedoch kein Beleg, der den Anforderungen für einen Vorsteuerabzug genügt, je nach Sachbearbeiter kann es hier zu Problemen kommen. Ich würde in diesem Fall also lieber an der Tanke aufladen, um einen Beleg zu haben.


    Das Problem ist teilweise jedoch, daß teilweise keine Märchensteuer auf diesen Belegen ausgewiesen wird.


    Habe kürzlich mal (wir hatten das Thema mal in einem anderen Thread angeschnitten) auf den letzte Beleg von meiner Frau aus dem o2 Shop für ihre letzte LOOP-Up Karte geschaut, da war keine MwSt. seperat aufgeführt.


    Entsprechend sollte man schauen, wo das entsprechen ausgewiesen wird und wo nicht.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Ich habe mal einen Kollegen gefragt, der steuerlich recht fit ist, allerdings ist er auch kein Steuerberater, somit folgendes ohne Gewähr:


    Das Aufladen des Prepaid-Guthabens (durch Direktaufladung oder Kauf von Cashkarten) stellt noch keine umsatzsteuerpflichtige Leistung dar. Deswegen ist der Kauf von Prepaidguthaben mehrwertsteuerneutral und es wird dementsprechend auch keine Umsatzsteuer auf dem Kaufbeleg ausgewiesen.


    Die Umsatzsteuer entsteht erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leistende (=Netzbetreiber) seine (vorher bereits bezahlte) Leistung erbringt (d.h. wenn das Guthaben vertelefoniert wird), spätestens jedoch am Ende des Voranmeldungszeitraums (10. des Monats, der dem Kauf des Guthabens folgt).


    Zu diesem Zeitpunkt kann auch der Leistungsempfänger (=Kunde) die Vorsteuer abziehen, jedoch verfügt er hier nicht über einen Beleg, der den Anforderungen für den Vorsteuerabzug genügt. Bei meinem Kollegen ist dies jedoch vom Finanzamt nicht beanstandet worden (auch nicht bei einer Betriebsprüfung).


    Angeblich verschicken die Netzbetreiber aber auf Anforderung auch Nachweise über die zurückliegenden getätigten Aufladungen mit Ausweisung der Umsatzsteuer.

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Angeblich verschicken die Netzbetreiber aber auf Anforderung auch Nachweise über die zurückliegenden getätigten Aufladungen mit Ausweisung der Umsatzsteuer.


    Weiß diesbzgl. zufällig jemand, für welchen rückwärtigen Zeitraum man diese Nachweise anfordern kann? Muß man die ale 80 Tage (also nach Löschung der Verbindungsdaten) anfordern oder kann man das auch einmal jährlich machen (also am besten dann zu Beginn der neuen Geschäftsjahres), so daß man eine vollständige Übersicht hat?


    Gruß, Loco!

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  • Hallo,


    recht vielen Dank für die Antworten. Ich glaube, da werde ich trotzdem mal eine schriftliche Anfrage beim FA machen. Da hat man dann etwas bei einer Betriebsprüfung in der Hand.


    bis denne


    Timm

  • Ist sicher die beste Lösung. Wäre prima, wenn Du die Antwort des FA dann bei Gelegenheit posten würdest.


    Gruß, Loco!

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  • Ja klar, mach ich. Ich denke aber mal, daß die Antwort meines FA nicht die aller FA's im Bundesgebiet ist.


    bis denne


    Timm

  • Sicher, aber man hätte einen gewissen Anhaltspunkt. Und im Zweifel könnte man es ja in einer entsprechenden Situation mal mit einer Vorhaltung versuchen...


    Gruß, Loco!

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  • Sooo, gestern hatte ich einen freundlichen Anruf meines Finanzamtes.


    Im wesentlichen wurden die Aussagen von fantomas bestätigt. ABER: Bei einer Betriebsprüfung würden sie (mein zuständiges FA) eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verlangen. Wenn die nicht vorliegt, kann keine Vorsteuer gezogen werden.


    Nun gestaltet sich das mit einer Rechnung bei Prepaidkarten etwas kostenintensiv und aufwendig. Bei O2 hab ich bspw. dazu gar nichts gefunden.


    Für mich heißt die Aussage, daß ich keine Prepaidkarten für mein Unternehmen anschaffe.


    bis denne


    Timm

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