Sonderangebote - nur Lockvoegel?

  • Hi,


    geht's nur mir so, oder ist in letzter Zeit immer oefter ein "Sonderangebot" nicht mehr verfuegbar?


    - Lidl-Fahrkarten (wenige Minuten)
    - Praktiker-Roller (keine 2 Tage)
    - Aldi-Ventilator (?)


    Ich weiss, rechtlich muessen die 'ausreichend' verfuegbar sein, aber so langsam kommt man sich als Kunde nur noch verarscht vor :(


    Was meint ihr dazu?


    Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • "wer zu spät kommt..."


    sorry, konnt ich mir nich verkneifen. :D

  • Wieso "in letzter Zeit"? Das ist doch schon immer so.


    Als Kunde hat man gegen sowas leider keinerlei Handhabe - außer eben den entsprechenden Laden in Zukunft zu meiden... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Normalerweile müssen solche Angebote zwei Tage vorrätig sein.
    Aber das ist wohl für den Verbraucher so ähnlich wie Gewinnzusagen einzuklagen...

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Hallo,


    ich weiß sowieso nicht was mit Aldi & Co. abgeht. Zwölf mal im Jahr Laptops, die nach 2 Monaten noch verfügbar sind und natürlich darf auch nicht das Elektroden-Schweißgerät im Vorschauprospekt auf der ersten Seite fehlen ;) .


    Gruß
    Christopher

    Apple iPhone 6 [White, 64GB]

  • Sonderangebote müssen normalerweise 2 Tage verfügbar sein, ab dem ersten angegebenen Tag.
    Außgenommen sind Sonderangebote, bei denen auf "begrenzte Stückzahl" oder "Nur solange Vorrat" hingewiesen wurde.
    Also wenn etwas nicht 2 Tage lang verfügbar ist, mal einen kleinen Blick, in den Werbeprospekt werfen. Ganz bestimmt findet man irgendwo in einer Ecke einen minitext: "Nur solange Vorrat reicht" oder ähnliches. Schon hat der Laden kein Problem mehr, und Du schaust mit der Klage in die Röhre.

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  • Nee nee, so einfach isses nich.


    Die Läden sind verpflichtet eine "ausreichende Menge" der beworbenen Ware vorzuhalten. Ist das nicht der Fall macht man sich mit Lockvogel-Angeboten wegen unlauteren Wettbewerbs schuldig.
    Was "ausreichend" ist hängt davon ab wie lange das Angebot gilt, wie stark ein Laden frequentiert ist und wie gefragt eine Ware vermutlich sein wird. Bei den Lidl-Bahntickets ist z. B. ohne große hellseherischen Fähigkeiten klar gewesen daß es einen Run auf das Angebot geben würde, und deswegen hätte Lidl definitiv mehr Tickets haben müssen. Wenn sie also wegen der Aktion einen auf den Deckel bekommen dann zu Recht.


    Diesen Regeln kann man sich auch nicht so einfach durch Kleingedrucktes entziehen.


    Da die Angebote von Aldi und Co. üblicherweise 3 Tage gelten (Mo und Do kommt jeweils das neue Angebot heraus) ist es akzeptabel wenn die Ware am 2. Tag ausverkauft wird weil man einen Laden auch nicht zwingen kann sich wochenlang mit Aktionsware die Gänge zu verstopfen.


    Daher kommt die Einstufung daß eine Ware etwa 2 Tage reichen muß - aber nicht weil definitiv irgendwo von 2 Tagen die Rede ist - sondern weil ein Laden ausreichende Mengen vorhalten muß und ein gefragtes Angebot, welches 3 Tage reichen muß, darf praktisch am 2. Tag ausgehen.
    Dann kann der Laden argumentieren daß er die vorzuhaltende Menge an Ware ein wenig unterschätzt hat, aber immerhin hatten die Kunden dann auch 2 Tage lang Zeit das Angebot zu nutzen.


    Von Aldi weiß ich beispielsweise daß man, wenn es da um eine heiß begehrte Ware geht wo sich der Aufstand lohnt, durchaus zur Filialleitung latschen kann und darauf bestehen kann daß man die Ware bekommt. Aldi ist dann in der Tat bemüht einem die Ware aus einem Zentrallager oder einer anderen Filiale zu besorgen.


    Das lohnt sich zwar bei preiswerten Artikeln nicht und oft ist einem dieser Aufwand zu blöd. Die meisten Leute akzeptieren ja auch zähneknirschend daß das Angebot ausverkauft sei wenn die Regale leer sind. Aldi wird auch einen Teufel tun den Leuten auf die Nase zu binden daß man die Ware auch dann noch anfordern kann. Aber möglich ist es.
    Aldi will damit nämlich eben genau das Problem umgehen daß ihnen die Wettbewerbshüter irgendwann mal die rote Karte zeigen weil jede Woche regelmäßig besonders gute Angebote ruckzuck weg sind.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Schon hat der Laden kein Problem mehr, und Du schaust mit der Klage in die Röhre.


    Man schaut als Kunde, wie ich weiter oben bereits sagte, sowieso in die Röhre, da man keinerlei rechtliche Handhabe gegen den Verkäufer hat. Klagen is' also nicht.


    Nur gewerbliche Mitbewerber könnten gegen ein solches Vorgehen seitens eines Konkurrenten vorgehen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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