ZitatOriginal geschrieben von frieder
Gibt es in den AGBs ungewöhnliche Passagen? Ich werde sie mir selbstverständlich
selber durchlesen, mein juristischer Sachverstand geht aber gegen 0!
Ich weiß zwar nicht wie ernst es VictorVox mit dieser Passage ist, aber man sollte sie schon berücksichtigen:
XIII. Verpflichtung und Haftung des Teilnehmers/SIM-Karte und SIM-Kartenpfand/Plug-In
7. Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von VICTORVOX. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb von 3 Wochen in einwandfreiem Zustand an
VICTORVOX zurückzusenden. Verstößt der Kunde hiergegen, hat er VICTORVOX einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 25,56 zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen, falls VICTORVOX keinen höheren oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Dies gilt auch bei Verlust oder Abhandenkommen sowie Defekt der SIM-Karte, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.