Hallo
Ich spiele mit dem Gedanken einen Mobilcomvertrag (Cellway) abzuschließen, allerdings hab ich nun von 2 verschiedenen Händlern 2 verschiedene AGBs zugesandt bekommen.
AGBs vom 01.08.2003
10.1
Wenn der gewählte Tarif die Nutzung eines Mobilfunktelefones von mcC durch den Kunden
für die Laufzeit des Netzanschlussvertrages beinhaltet, so bleibt das Telefon über die Laufzeit
im Eigentum der mcC. Sollte das Vertragsverhältnis beendet werden, sendet der Kunde das
Telefon in funktionstüchtigem und vollständigem Zustand frei an mcC zurück, soweit keine
anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Für den Fall, dass mcC dem Kunden ein auf eine
Schenkung gerichtetes Angebot macht, während oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit, nimmt
der Kunde die Schenkung durch Behalten des Handys an.
AGBs vom 01.11.04
Punkt 10.1
Wenn der gewählte Tarif die Nutzung eines Mobilfunktelefons von mcC durch den Kunden für die Laufzeit des Netzanschlussvertrages beinhaltet, so steht das Telefon über die Laufzeit hinweg im Eigentum des Vermieters mcC. Sollte das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet werden, sendet der Kunde das Telefon in funktionstüchtigem und vollständigem Zustand frei an mcC zurück, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf von zwei Jahren erhält der Kunde das Gerät geschenkt. Der Kunde nimmt nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Schenkung durch Einbehalten des Handys an. In diesem Fall ist die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.
Generelle Frage:
Ich bekomme das Handy vom Händler, also ist das Handy ja nicht von mcC, oder? Falls ja, wäre ja der Rest hinfällig.
Falls nicht:
Laut den alten AGB müßte ich das Handy nach 2 Jahren zurückschicken. Nach den neuen, darf ich es behalten.
Angenommen Händler A macht mir ein Angebot, was mir besser gefällt, als das von Händler B. Allerdings muß ich bei Händler A die alten AGB unterschreiben- bei Händler B die neuen. Ist das überhaupt gültig mit den alten AGBs, oder kann ich einfach von ausgehen, daß die neuen gelten, auch wenn ich die alten unterschreibe? Zumal ich ja auch nicht die AGB unterschreibe, sondern den Vertrag und abhängig vom Vertragsdatum, müßten ja dann die AGBs gelten, oder?
Nunja, klärt mich mal bitte auf
thx
Boneman