mobilcom (cellway) und Handyeigentum nach 2 Jahren

  • Hallo


    Ich spiele mit dem Gedanken einen Mobilcomvertrag (Cellway) abzuschließen, allerdings hab ich nun von 2 verschiedenen Händlern 2 verschiedene AGBs zugesandt bekommen.


    AGBs vom 01.08.2003
    10.1
    Wenn der gewählte Tarif die Nutzung eines Mobilfunktelefones von mcC durch den Kunden
    für die Laufzeit des Netzanschlussvertrages beinhaltet, so bleibt das Telefon über die Laufzeit
    im Eigentum der mcC. Sollte das Vertragsverhältnis beendet werden, sendet der Kunde das
    Telefon in funktionstüchtigem und vollständigem Zustand frei an mcC zurück, soweit keine
    anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Für den Fall, dass mcC dem Kunden ein auf eine
    Schenkung gerichtetes Angebot macht, während oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit, nimmt
    der Kunde die Schenkung durch Behalten des Handys an.


    AGBs vom 01.11.04
    Punkt 10.1
    Wenn der gewählte Tarif die Nutzung eines Mobilfunktelefons von mcC durch den Kunden für die Laufzeit des Netzanschlussvertrages beinhaltet, so steht das Telefon über die Laufzeit hinweg im Eigentum des Vermieters mcC. Sollte das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet werden, sendet der Kunde das Telefon in funktionstüchtigem und vollständigem Zustand frei an mcC zurück, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf von zwei Jahren erhält der Kunde das Gerät geschenkt. Der Kunde nimmt nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Schenkung durch Einbehalten des Handys an. In diesem Fall ist die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.


    Generelle Frage:
    Ich bekomme das Handy vom Händler, also ist das Handy ja nicht von mcC, oder? Falls ja, wäre ja der Rest hinfällig.


    Falls nicht:
    Laut den alten AGB müßte ich das Handy nach 2 Jahren zurückschicken. Nach den neuen, darf ich es behalten.


    Angenommen Händler A macht mir ein Angebot, was mir besser gefällt, als das von Händler B. Allerdings muß ich bei Händler A die alten AGB unterschreiben- bei Händler B die neuen. Ist das überhaupt gültig mit den alten AGBs, oder kann ich einfach von ausgehen, daß die neuen gelten, auch wenn ich die alten unterschreibe? Zumal ich ja auch nicht die AGB unterschreibe, sondern den Vertrag und abhängig vom Vertragsdatum, müßten ja dann die AGBs gelten, oder?


    Nunja, klärt mich mal bitte auf :D


    thx
    Boneman

  • Ob du ein "Miethandy" hast oder nicht, richtet sich nach dem Tarif ;). Es gibt bei Mobilcom immer noch Tarife, bei denen für das Handy eine monatliche Nutzungsgebühr vereinbart ist, dann hast du ein Miethandy mit den entsprechenden Konsequenzen. Die meisten Tarife sind bei Mobilcom aber mit Kaufhandy und dann gilt natürlich, dass das Handy von Beginn an dein Eigentum ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von m.mumm
    ganz einfach, ob du für dein handy eine meite/ nutzungsgebühr zahlen musst.


    Da ich jetzt nicht weiß, ob das so direkt im Vertrag steht oder indirekt umschrieben wird, könnte mir dann bitte jemand sagen, ob ich für den 50 SMS Power Free D1 Mobilcom Vertrag ein Miethandy bekomme oder ein "Richtiges". Danke

  • Das steht definitiv auf deren Angebotsseite dabei.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von Boneman
    Da ich jetzt nicht weiß, ob das so direkt im Vertrag steht oder indirekt umschrieben wird, könnte mir dann bitte jemand sagen, ob ich für den 50 SMS Power Free D1 Mobilcom Vertrag ein Miethandy bekomme oder ein "Richtiges". Danke


    Das hängt generell nicht vom Vertrag ab sondern eher vom gewählten Handy. Auch bei mobilcom werden die meisten Handys verkauft und sind dann dein Eigentum. Bei sehr teuren Endgeräten hat am aber die Wahl, ob man Leasing oder Kauf macht. Dann kann man die günstigeren Leasingraten angeben, und muss die Kunden nicht durch den höheren Preis schocken. Zum Beispiel wenn das Nokia 8800 mal kommt hat man wahrscheinlich die Möglichkeit ob man es z.B. für vielleicht 549€ erwirbt oder für vielleicht 17,99€ least.


    Ich selber hab mit mobilcom noch keine schlechter Erfahrungen gemacht, was aber nicht heist das sowas nicht vorkommen kann, weil es das überall gibt.

  • sers,


    hab erst einen vertrag mit mobilcom abgeschlossen. bis jetzt läuft alles reibungslos. das handy (samsung e730) krieg ich, wenn ich die mindestvertragslaufzeit von 24 monaten einhalte, geschenkt. Allerdings muss, wenn der vertrag vor den 24 monaten aufgelöst wird, das Handy an mobilcom zurückgeschickt werden (steht auf jeden fall so in den agbs)


    is mir auch erst später aufgefallen die klausel, aber passt ja so alles.


    mfg st-ash



    ps: hab auch den vertrag 50 sms power free von d1 falls des was hilft. (aber damit garantier ich nicht dass des dann immer bei dem vertrag der fall ist.)

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