Fragen: Gymnasium NRW,Erprobungsstufe 6. Klasse

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Erprobungsstufe in der 6. Klasse , Gymnasium in NRW:


    meine Tochter geht dort in die 6. Klasse.Heute erreichte uns ein Brief der Schule, das im Rahmen der Erprobungsstufe in der 6. Klasse "entschieden" wurde unsere Tochter solle auf die Realschule wechseln.


    Zu den Noten: geschrieben wurde in den Hauptfächern 2 von 3 Arbeiten.


    Mathe: 5
    Franze: 4
    Deutsch: 3


    Dieses sind die Noten nach 2 von 3 Arbeiten.Bedeutet: es könnte auch eine 5 in Franze bei rumkommen, was wir aber nicht glauben / hoffen.


    Unsere Tochter hatte im 1. Halbjahr ein sauschlechtes Zeugnis, hat sich nun "verbessert".


    Nun zum Problem:


    1.eigentlich kann Sie nur versetzt werden. Bedingung: wenn ein Hauptfach 5 ist, muß ein weiteres Hauptfach 3 sein. Dieses ist aktuell der Fall.


    2. sie kann wiederholen, innerhalb der 2 Jahre Erprobung darf sie 1 mal wiederholen. Somit "könnte" die unsere Tochter auch 5,5,4 stehen ( theoretisch ), da sie noch "nie" wiederholt hat.


    Die Frage ist nur, inwiefern die Schule Ihren "Beschluß" durchsetzen kann, unser Kind solle die Realschule besuchen.


    Probleme sehe ich darin: ein "durchrreichen" bringt nichts, sie hat nun in der 5. + 6. Franze statt Englisch gehabt, somit fehlen Ihr auf der Realschule 2 Jahre Englisch. Soll ich das im Baumhaus unterrichten?


    Sie verbessert sich vom 1. zum 2. Halbjahr. Es ist ein positiver Ansatz zu erkennen.


    Ich bitte darum, nun keine Diskussion zu eröffnen, was gut und schlecht und besser ist für unser Kind. Es geht einzig um alleine darum, inwiefern eine Schule ein Kind "verweisen" kann innerhalb der Erprobung, auch wenn das Kind entweder versetzt wird ( wenn auch mit einer 5 im Hauptfach,da ein anderes Hauptfach 3 ), oder man lässt sein Kind "freiwillig" wiederholen.


    Viele Grüße
    thorty

  • Lies Dir das mal durch:


    Verordnung über die Sek I


    besonders § 5,12+13.


    So wie ich das vom überfliegen her gesehen habe ist es bisher nur eine unverbindliche Empfehlung, welche sich aber später sofern die Leistungen nicht steigern zu einer verbindlichen Entscheidung werden können.


    CH

  • Re: Fragen: Gymnasium NRW,Erprobungsstufe 6. Klasse


    Hi,

    Zitat

    Original geschrieben von thorty
    Probleme sehe ich darin: ein "durchrreichen" bringt nichts, sie hat nun in der 5. + 6. Franze statt Englisch gehabt, somit fehlen Ihr auf der Realschule 2 Jahre Englisch. Soll ich das im Baumhaus unterrichten?


    bloss nicht, das habe ich selber mal mitgemacht - auch NRW :( 5.+6. Latein, dann erst Englisch, und zur 9 dann freiwillig auf die Realschule... Mit nur 2 Jahren Englisch, die anderen hatten 4 - deswegen musste ich zur "Aufbau-RS", wo nach einer Erprobungsstufe man zwischen Haupt- und RS waehlen konnte :( - also frech gesagt eine B-Realschule (B i.S.v. nicht a-Guete, sondern nur B)...


    Wenn Du wirklich meinst, dass sie das schaffen kann, dann versucht's weiter auf'm Gymnasium - nur bitte keinen falschen Stolz "mein Kind muss aufs Gym", es gibt Faelle da ist die Rs. einfach besser geeignet (wie bei mir damals auch)...


    HTH & Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Hallo,


    nein, ganz wichtig. wir haben keinen falschen Stolz.


    1. unsere Tochter will auf der Schule bleiben ( und das ist schonmal die Hauptsache )


    2. haben sich Ihre schulischen Leistungen verbessert.


    Nur bleiben die was das Schreiben auf sich hat.Klar, man kann da nachfragen. Aber ich hätte mich gerne ein wenig vorher informiert.


    Habe mir das Schreiben nun nochmals durchgelesen.


    Die Schule empfiehlt einen Wechsel zur Realschule.Es handelt sich um einen "Schulformwechsel am Ende der Erprobungsstufe gem. § 13 (1) Ausbildungsordnung Sekundarstufe 1 v. 21.10.98.


    Stutizig macht mich, das man gegen diesen Bescheid einen Widerspruch einlegen kann ( bei einer Empfehlung Widerspruch einlegen? ).


    Wichtig ist, das man nicht nach Meinung der Lehrer ein Kind von "der Schule schmeissen" kann. Und das weiß ich eben nicht.


    Gruß
    thorty

  • Hi,

    Zitat

    Original geschrieben von thorty
    nein, ganz wichtig. wir haben keinen falschen Stolz.


    ich wollte es auch nicht unterstellen - die Gefahr gibt's nur leider manchmal (selber so erlebt :( - direkt Rs. waere fuer mich im Nachhinein betrachtet viel besser bewesen)

    Zitat

    2. haben sich Ihre schulischen Leistungen verbessert.


    na, wenn der Rest so einigermassen stimmr.......

    Zitat

    Stutizig macht mich, das man gegen diesen Bescheid einen Widerspruch einlegen kann ( bei einer Empfehlung Widerspruch einlegen? ).


    so eine "Empfehlung" kann aber auch bindenden Charakter haben (?) ...

    Zitat

    Wichtig ist, das man nicht nach Meinung der Lehrer ein Kind von "der Schule schmeissen" kann. Und das weiß ich eben nicht.


    Lehrer haben manchmal (leider) vielzuviel 'Macht'... :(


    Schonmal vor Ort in der Elternvertretung gefragt? Da gibt's manchmal auch Wissende, die vor allem auch die Umstaende in der Schule kennen (und sich schon bei bestimmten Lehrern ihren Teil denken koennen)...


    Viel Glueck, gerade im Sinne Deiner Tochter,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Also ich kenn das aus Österreich nur mit der sogenannten "Klausel" in der Oberstufe (HAK, HTL, HBLA).


    Aber sofern ich glaube, kannst du Einspruch einlegen! Und vor 10 Jahren hat man mir damals bzw. meinen Eltern auch empfohlen mich von der HAK (So eine Art Wirtschaftsgymnasium) auf die HAS (Also Wirtschaftsschule = entsprechend dt. Realschule) zu wechseln. Vergiss es! Leg einfach Widerspruch ein! Ich bin damals in 7 Fächern auf 5 gestanden im 1. Semester 1 Jg! Und ich hab nicht gewechselt. Am Ende des 2. Semesters habe ich alle beseitigen können bis auf eine 5, wobei ich dann aber über Nachprüfung gegangen bin. Die Klausel hab ich mir dann in der 4. gegönnt ;)


    Also, einfach Widerspruch einlegen, oder sich mal einen Termin beim Bildungsberater bzw. Direktor od. Vertrauenslehrer geben lassen und sich mal dem seine Vorschläge anhören! Wobei diese meistens die Kinder sowieso nicht richtig einschätzen können, nach nur "6 Monaten!"

    Gastronomen sind keine Alkoholiker, nur technikbegeisterte Freaks

  • Re: Fragen: Gymnasium NRW,Erprobungsstufe 6. Klasse


    Zitat

    Original geschrieben von thorty
    sie hat nun in der 5. + 6. Franze statt Englisch gehabt, somit fehlen Ihr auf der Realschule 2 Jahre Englisch.

    Wie kann man im 21. Jahrhundert Französisch anstelle von Englisch lehren? :confused:


    Englisch ist doch viel einfacher und bedeutend nützlicher...

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Wie kann man im 21. Jahrhundert Französisch anstelle von Englisch lehren? :confused:


    Englisch ist doch viel einfacher und bedeutend nützlicher...


    <offtopic>
    Stell Dir mal vor, es gibt sogar Leute, die in der 5. Klasse mit sowas Unnützem wie Latein anfangen und trotzdem im Laufe ihrer Schulbildung vernünftig Englisch lernen. Und Französisch danach gleich dazu, das erlernt sich dann nämlich fast von selbst.


    Es kann sehr wohl vernünftig sein, mit Französisch anzufangen, gerade weil die Grammatik anspruchsvoller ist. Dadurch sind die Schüler bestens auf das Erlernen einer Sprache mit einfacherer Grammatik vorbereitet, und Vokabeln sind für Englisch sowieso kein Thema, wenn man vorher Französisch gelernt hat.
    </offtopic>


    o2neuling

  • Re: Re: Fragen: Gymnasium NRW,Erprobungsstufe 6. Klasse


    Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Wie kann man im 21. Jahrhundert Französisch anstelle von Englisch lehren? :confused:


    Englisch ist doch viel einfacher und bedeutend nützlicher...


    Vielleicht liegt dieses Gymnasium in der Nähe von Frankreich, Luxemburg etc.? Da macht Französisch schon Sinn.


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Re: Re: Re: Fragen: Gymnasium NRW,Erprobungsstufe 6. Klasse


    Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Vielleicht liegt dieses Gymnasium in der Nähe von Frankreich, Luxemburg etc.? Da macht Französisch schon Sinn.


    Bd,C


    [klugsch...]
    Wenn ich mich nicht täusche, kommt thorty aus dem Dortmunder Raum. aber evtl. könnte man ja in NRW unter der neuen Landesregierung zukunftsweisend darüber nachdenken, Französisch als zweite Amtssprache einzuführen.
    [/klugsch...]

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

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