Hallo,
ich habe eine Frage zur Erprobungsstufe in der 6. Klasse , Gymnasium in NRW:
meine Tochter geht dort in die 6. Klasse.Heute erreichte uns ein Brief der Schule, das im Rahmen der Erprobungsstufe in der 6. Klasse "entschieden" wurde unsere Tochter solle auf die Realschule wechseln.
Zu den Noten: geschrieben wurde in den Hauptfächern 2 von 3 Arbeiten.
Mathe: 5
Franze: 4
Deutsch: 3
Dieses sind die Noten nach 2 von 3 Arbeiten.Bedeutet: es könnte auch eine 5 in Franze bei rumkommen, was wir aber nicht glauben / hoffen.
Unsere Tochter hatte im 1. Halbjahr ein sauschlechtes Zeugnis, hat sich nun "verbessert".
Nun zum Problem:
1.eigentlich kann Sie nur versetzt werden. Bedingung: wenn ein Hauptfach 5 ist, muß ein weiteres Hauptfach 3 sein. Dieses ist aktuell der Fall.
2. sie kann wiederholen, innerhalb der 2 Jahre Erprobung darf sie 1 mal wiederholen. Somit "könnte" die unsere Tochter auch 5,5,4 stehen ( theoretisch ), da sie noch "nie" wiederholt hat.
Die Frage ist nur, inwiefern die Schule Ihren "Beschluß" durchsetzen kann, unser Kind solle die Realschule besuchen.
Probleme sehe ich darin: ein "durchrreichen" bringt nichts, sie hat nun in der 5. + 6. Franze statt Englisch gehabt, somit fehlen Ihr auf der Realschule 2 Jahre Englisch. Soll ich das im Baumhaus unterrichten?
Sie verbessert sich vom 1. zum 2. Halbjahr. Es ist ein positiver Ansatz zu erkennen.
Ich bitte darum, nun keine Diskussion zu eröffnen, was gut und schlecht und besser ist für unser Kind. Es geht einzig um alleine darum, inwiefern eine Schule ein Kind "verweisen" kann innerhalb der Erprobung, auch wenn das Kind entweder versetzt wird ( wenn auch mit einer 5 im Hauptfach,da ein anderes Hauptfach 3 ), oder man lässt sein Kind "freiwillig" wiederholen.
Viele Grüße
thorty