Klage wegen Lidl-Ansteh-Service lohnenswert?

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Vengo,
    wie, und der hat Dir auch gesagt, dass es aus der Ansteh-Aktion keine Tickets gab??? Das ist ja fast schon dreist bei den Mengen...


    Vielleicht fragst Du mal vorsichtig nach, was denn wohl das Finanzamt sagen würde, wenn die seine Verkäufe so sehen :D



    Genau! Am 20.05.2005 erhielt ich eine Email von ihm, in dem er bedauert, die Tickets nicht erhalten zu haben, "da der Ansturm einfach zu groß war".


    Der hat echt Humor. :D


    Auf meine Email von heute hat er übrigens bisher nicht reagiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Netzwerkservice


    Andere Frage, hatte eBay nicht alle Abstehaktionen via eMail für ungültig erklärt?


    Was sagt der Bieter den als "Aus"rede zu der Frage?


    Richtig. Die Email von EBAY hatte ich auch in dem anderen Thread gepostet. Darin steht jedoch auch:


    "Haben Sie allerdings das Angebot zu einem Festpreis sofort gekauft, bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz Beendigung des Angebots durch eBay bestehen. Ein Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot kann allerdings dazu fuehren, dass der Vertrag gegenstandslos ist."


    Kurz danach erhielt ich eine Email des Verkäufers, in der er mir mitteilt, mich am Donnerstag darüber zu informieren, wieviele Tickets er erhalten hat.


    ...und dann bedankte er sich noch einmal für mein Vertrauen :rolleyes:



  • Zitat

    Der Bekl. handelte bei "ebay" nicht in fremdem Namen, sondern unter seinem Pseudonym, weshalb schon mangels Erkennbarkeit einer Vertretung der Bekl. selbst als Verkäufer anzusehen ist (§ 164 11 BGB). Ein Geschäft für den, den es angeht, ist ebenfalls nicht anzunehmen. Internetkäufe sind nicht Kaufverträge des täglichen Lebens, eine sofortige Abwicklung der Geschäfte ist nicht möglich. Zudem ist es für den Käufer nicht unerheblich, wer Vertragspartner werden soll. Er orientiert sich gerade bei "ebay" regelmäßig an den positiven Bewertungen des Verkäufers und vertraut darauf, mit diesem den Vertrag zu schließen.


    An dieser Argumentation des LG Berlin wird deutlich, dass in der Rechtsprechung üblicherweise der Verkäufer bei ebay als Vertragspartner angesehen wird - auch wenn er sie in fremdem Namen verkauft. Dementsprechend dürfte hier in jedem Fall jedenfalls die Beweislast, dass der Verkäufer da "fremde" Tickets verkauft, auch bei diesem liegen. Natürlich könnte er dafür irgendwelche Zeugen aus dem Hut zaubern. Aber erstens hat nicht jeder unbegrenzt glaubwürdige Zeugen in der Hinterhand und zum anderen sind auch Richter im allgemeinen nicht ganz auf den Kopf gefallen, so dass ich es für sehr unwahrscheinlich halte, dass hier der Verkäufer tatsächlich seinen Kopf retten könnte. Das hätte letztendlich zur Konsequenz, dass nahezu jeder Zivilprozess aufgrund irgendwelcher Falschaussagen von Zeugen entschieden werden würde - und soweit sind wir zum Glück nicht ansatzweise.


    Ich würde die Chancen spontan auf 90-95 % einschätzen, dass man hier ein Urteil auf Herausgabe Zug-um-Zug gegen Zahlung des Auktionspreises erhält bzw. dann im Fall der Nichterfüllung Schadensersatz. Und ein Schaden wäre hier sehr wohl entstanden: Man hat die Tickets im Wert von 49€ (bzw. wesentlich mehr, wenn man sich ebay anguckt - darüber könnte man dann wirklich streiten) eben nicht bekommen. Wert der Tickets minus Auktionspreis=Schaden.

  • und um noch eine Frage in den Raum zu schmeissen - koennte sich der Vk. nicht ggf. auch schadenersatzpflichtig machen und dann eine 'normale' Bahnkarte verkaufen (wenn der K ihm zB. nachweist, dass er andere Tickets verkauft hat)? Abzueglich des Anstehpreises dann latuernich, und der 49EURnochwas fuer die Lidl-tickets... Also statt 111 EUR muesste der Vk. dann 111-49,9-7.5 EUR erstatten?


    Den Nachweis, dass er fuer sich verkauft, liesse sich doch relativ einfach bringen - Kaeufer anschreiben oder selber ersteigern (bzw. Kumpel ersteigern lassen) - seine Angaben als 'Verkaeufer', sein Bankkonto - das macht die 'verkaufe-fuer-freund-theorie' doch sehr unglaubwuerdig...


    Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Mal ganz was anderes: Wenn Du Rachen haben willst, nur mal ein Gedankengang: Der Kollege schreibt a) nix von einer Rechnung und wird wohl keine reinlegen, aber der Gewinngedanke ist hier ja ganz ganz klar zu sehen. Ansonsten kauf ich nicht diese Anzahl bei eBay. Nur am Rande, denk Dir Deinen Teil selber! b) nix von Impressum/Widerrufsrecht in die Auktion, also wohl kaum gewerblicher Natur. D.h. da stinkt was, nur als "kleines Druckmittel", von der Anzeige halte ich null, da schlichtweg Dir kein direkter Schaden entstanden ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rieper
    Die Leute entblöden sich auch für nichts...


    So holen sie z.B. Beiträge nach oben in denen alle Fragen eigentlich schon geklärt waren, nur um der Welt mitzuteilen, dass sie das blöd finden?:rolleyes:


    Ja stimmt da muss ich Dir recht geben, bei solchen Leuten kann man eigentlich nur den Kopf schütteln...


    CH

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