Klage wegen Lidl-Ansteh-Service lohnenswert?

  • Also mit Kopierer kommste da nicht weit. Wenn Du das Bahnfahrkartenpapier kennst , das ist 1:1 das gleiche.


    Der Spruch mit dem Finanzamt war gut. ;)


    Andere Frage, hatte eBay nicht alle Abstehaktionen via eMail für ungültig erklärt?


    Was sagt der Bieter den als "Aus"rede zu der Frage?

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
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  • Bahn-Tickets haben doch immer auf der Rückseite so "Siberstreifen" (ähnlich Geldscheinen).
    Ich denke mal, dass sich der Aufwand wirklich nicht lohnen würde, da kann man gleich Geld fälschen :cool:


    Da gab´s doch so Geschichten im Netz, dass angeblich Menschen mit Connections zu Lidl-Filialleitern am Vortage schon Paketeweise Tickets bekommen haben...

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Kaweh, meinst Du meinen Verkäufer oder den von Vengo :confused:

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Hi,

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Solange Du Deinen Teil des Schuldverhältnisses (Bezahlung) noch nicht erfüllt hast, kannst Du auch nichts beim Vk einklagen.
    [...]
    Sobald Dein Anwalt eine Klage einreicht wird der Vk einwenden, dass Du noch nicht bezahlt hast und damit ist dann schon Schluss.


    hmmm, das sehe ich anders - der Vk. hat ja schon gesagt, dass er nicht liefern will - also koennte doch der Kaeufer den Vk. auf Lieferung (sprich: Vertragserfuellung) verklagen, allerdings "Zug um Zug gegen Zahlung" (der 40 EUR zzgl. 49.95 je Ticketbuch) - oder?


    Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Wie schon geschrieben:


    Da könnte man sicher seitenweise juristische Theoriestreits mit vom Zaun brechen.


    Argumentiert man so wie Du, musst Du allerdings berücksichtigen, dass der Vk ja nicht gesagt hat, ich liefere nicht, sondern behaupten wird, er liefert nicht, weil er keine Tickets bekommen hat. Also bist Du im Bereich der Unmöglichkeit.


    Von daher könntest Du nicht auf Vertragserfüllung klagen, weil die Leistungspflicht des Schuldners bei Unmöglichkeit ausgeschlossen ist.
    Eine Schadensersatzpflicht würde den Vk nur treffen, wenn er die Pflichtverletzungzu vertreten hat, dies wäre nur bei fahrlässigkeit und Vorsatz der Fall (also statt um 8 Uhr erst um 12 Uhr angestellt) und spätestens da bist Du wieder in dem Dilemma, das Du es ihm nicht beweisen könntest.


    Wie man es auch dreht und wendet: Da kommt nichts bei rum


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Bahn-Tickets haben doch immer auf der Rückseite so "Siberstreifen" (ähnlich Geldscheinen).
    Ich denke mal, dass sich der Aufwand wirklich nicht lohnen würde, da kann man gleich Geld fälschen :cool:


    Jain.
    Wenn man sich sein Ticket via Internet "zieht", is das nur ein DIN A4 Zettel mit ner Nummer drauf. Diese Nummer scannt/gibt der Kontrolleur in sein Terminal ein und gut. Allerdings gibts da gerne mal schwierigkeiten, weil die Nummer nicht akzeptiert wird. Der Kontrolleur hatt dann meist recht geflucht und mir meinen Zettel so abgestempelt.


    Grüße


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Damit meinst Du die Online-Tickets, die Lidl-Tickets sind ja die "regulären" Bahnkarten, die Du auch am Schalter / Automaten bekommst.


    Die Online-Tickets haben jetzt übrigens so eine Art EAN-Code (aber irgendwie 2-Dimensional, wie die "Label-Briefmarken" bei der Post), da bekommen die Schaffner Lesegeräte und dann werden die einfach abgescannt...

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • ChickenHawk


    Schon klar mit der Unmöglichkeit wie Du es beschreibst - aber wie ist es denn, wenn er augenscheinlich Tickets in anderen Auktionen verkauft - dann ist es ja keine objektive Unmöglichkeit! Er hat ja die Tickets, verkauft sie bloß an Dritte.

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Er hat ja die Tickets, verkauft sie bloß an Dritte.


    Womit wir wieder an dem Punkt wären, dass man ihm beweisen müsste, dass er dort tatsächlich seine Tickets verkauft und dies nicht nur im Auftrag seines Kollegen o.ä. tut. Uns spätestens da dreht man sich im Kreis.


    Du musst das, was Du in einem Prozess behauptest auch beweisen, d.h. Du müsstest Deine Behauptung, dass der Vk seine Tickets die er eigentlich für Dich kaufen sollte bei E-Bay anbietet auch nachweisen.


    Das ganze lässt sich solange noch durchargumentieren, bis der Vk seine 5 Zeugen anschleppt, die hoch und heilig schwören, dass der Vk dort bloß ihre Tickets anbietet, weil sie selber nicht bei Ebay aktiv sind oder weiß der Teufel.


    Damit wäre Dein Vermutungsbeweis zunächst einmal schön widerlegt und sofern der Richter keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür hat, dass die Zeugen alle unkoscher sind (auch wenn ihm sein eigener Menschenverstand das sicher sagt) kann er nicht für Dich entscheiden. Hierzu müsste er schon jedem Zeugen eine "Gefälligkeitsaussage" unterstellen und ich glaube kaum, dass sich irgendein Amtsrichter wegen so einem Mist auf den entsprechenden Ärger einlassen würde.


    So mehr muss man dazu jetzt aber wirklich nicht sagen, weiteres rumraten ob und wie da nicht doch was geht überlasse ich euch


    CH

  • @ Krabbenkopf:


    Kannst du seine Email vielleicht mal online stellen?
    Mich würden seine dummen Ausreden interessieren :D

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